(dpa/brü) Die Polizei hat zehn Autofahrer ermittelt, die nach einem schweren Auffahrunfall im Mai auf der A1 bei Lübeck in der Rettungsgasse gewendet hatten. Die Fahrer erhielten ein Bußgeld von 400 Euro – doppelt so viel wie üblich – sowie einen Monat Regelfahrverbot. Eine Bußgeldstelle könne den Betrag verdoppeln, wenn nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt werde, sagte ein Polizeisprecher. (hier lesen Sie, wie Sie sich in einer Rettungsgasse richtig verhalten).
Die Polizei hatte nach dem Unfall am 14. Mai auch über ein Hinweisportal zahlreiche Hinweise auf Fahrer erhalten, die durch die Rettungsgasse zum Kreuz Lübeck zurückgefahren waren. Unter den Hinweisen waren auch Videosequenzen. Durch den Unfall entstand auf der A1 ein kilometerlanger Stau, den einige Autofahrer widerrechtlich umgehen wollten.

Forderung nach Führerscheinverlust

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Rettungsgasse: Fahrer wenden auf der Autobahn - Unfall - A1

Rettungsgassen-Irrsinn auf der A1

Wer im Stau nach einem Unfall in der Rettungsgasse seinen Wagen wendet, sollte nach dem Willen der SPD in Schleswig-Holstein seinen Führerschein künftig zwingend abgeben müssen. Mit solchem Verhalten würden die Rettungsdienste gefährdet und die schnelle Versorgung von Unfallopfern behindert, argumentierte die SPD bei einer Debatte im schleswig-holsteinischen Landtag. Wer sich so verhalte, dürfe nicht nur mit einer Geldstrafe davonkommen. Landesverkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) argumentierte, es stelle sich die Frage nach dem richtigen Instrumentarium. Zwar sei der Bußgeldkatalog verschärft worden, doch diese Verschärfung sei in manchen Köpfen nicht angekommen.“ Die Botschaft müsse sein, jeder der auf der Autobahn wende, laufe Gefahr, eine Straftat zu begehen. Buchholz kündigte an, im Sommer würden auf Autobahnbrücken große Banner angebracht. Sie sollen auf die Pflicht, Rettungsgassen bei Staus zu bilden, hinweisen. 

Verkehrssünderdatei: 1700 Gassensünder 

Weil sie nicht wie vorgeschrieben eine Rettungsgasse gebildet hatten, sind seit Herbst 2017 rund 1700 Autofahrer in der Flensburger Verkehrssünderdatei erfasst worden. Zur Abschreckung waren die Bußgelder am 6. Oktober 2017 erhöht worden. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Gasse bildet, muss inzwischen statt bisher 20 Euro mindestens 200 Euro berappen – und in schweren Fällen neben einer Geldstrafe mit einem Monat Fahrverbot rechnen.