A1: Strafen fürs Wenden in der Rettungsgasse
Fahrverbot fürs Wenden in Rettungsgasse
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Nach dem illegalen Massenwenden von Autofahrern auf der A1 im Mai bei Lübeck hat die Polizei zehn Autofahrer identifiziert. Sie wurden hart bestraft.
(dpa/brü) Die Polizei hat zehn Autofahrer ermittelt, die nach einem schweren Auffahrunfall im Mai auf der A1 bei Lübeck in der Rettungsgasse gewendet hatten. Die Fahrer erhielten ein Bußgeld von 400 Euro – doppelt so viel wie üblich – sowie einen Monat Regelfahrverbot. Eine Bußgeldstelle könne den Betrag verdoppeln, wenn nicht nur fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt werde, sagte ein Polizeisprecher. (hier lesen Sie, wie Sie sich in einer Rettungsgasse richtig verhalten).
Die Polizei hatte nach dem Unfall am 14. Mai auch über ein Hinweisportal zahlreiche Hinweise auf Fahrer erhalten, die durch die Rettungsgasse zum Kreuz Lübeck zurückgefahren waren. Unter den Hinweisen waren auch Videosequenzen. Durch den Unfall entstand auf der A1 ein kilometerlanger Stau, den einige Autofahrer widerrechtlich umgehen wollten.
Forderung nach Führerscheinverlust
Rettungsgasse: Fahrer wenden auf der Autobahn - Unfall - A1
Rettungsgassen-Irrsinn auf der A1
Verkehrssünderdatei: 1700 Gassensünder
Weil sie nicht wie vorgeschrieben eine Rettungsgasse gebildet hatten, sind seit Herbst 2017 rund 1700 Autofahrer in der Flensburger Verkehrssünderdatei erfasst worden. Zur Abschreckung waren die Bußgelder am 6. Oktober 2017 erhöht worden. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Gasse bildet, muss inzwischen statt bisher 20 Euro mindestens 200 Euro berappen – und in schweren Fällen neben einer Geldstrafe mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
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