Zwei Autos, ein Seil oder eine Abschleppstange, fertig. Geht Abschleppen wirklich so einfach? Nicht immer, manchmal kann es rechtlich knifflig sein. Verkehrsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main sagt, was Sie beachten sollten.
Welche Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden? Nur Pannenfahrzeuge, also nicht fahrbereite Fahrzeuge, dürfen abgeschleppt werden. Dabei muss der hintere Wagen aber angemeldet sein. Es ist nicht erlaubt, seinen abgemeldeten Wagen zum Schrottplatz zu ziehen.
Welche Vorschriften gelten für das Abschleppseil? Eine Länge von fünf Metern dürfen Abschleppseil und -stange nicht überschreiten. Und: In der Mitte ist ein rotes Fähnchen immer Pflicht.
Gibt es eine Höchstgeschwindigkeit für den Abschleppzug? Nein. Wir empfehlen aber, nicht schneller als 30 km/h zu fahren. Der Grund: Wenn der Motor nicht funktioniert, arbeiten Lenk- und Bremshilfe nicht. Bei niedrigem Tempo bleibt dem Fahrer des Pannenautos genügend Zeit, um zu reagieren.
Mehr zum Thema: Die besten Abschleppstangen im Vergleich!
Stimmt es, dass der Gezogene keinen Führerschein braucht? Ja. Der Fahrer im Pannenauto braucht keinen Führerschein. Er sollte aber alt und erfahren genug sein, um das Auto sicher zum Bestimmungsort zu bringen.
Abschleppstange
Abschleppstangen vermindern im Vergleich zum Seil das Auffahrrisiko, sind aber in engen Kurven weniger flexibel.
Wie muss der Abschleppzug gesichert werden? Für beide Wagen gilt: Sie müssen die Warnblinkanlage einschalten. Wer ohne unterwegs ist, riskiert fünf Euro Strafe. Und bei Dunkelheit muss für ausreichend Beleuchtung an beiden Fahrzeugen gesorgt werden.
Dürfen kleine Autos auch wesentlich größere Liegenbleiber ziehen? Ja. Die Größe des Abschleppwagens spielt für den Gesetzgeber keine Rolle. Im Pannenfall muss auf erlaubte Anhängelasten nicht geachtet werden. So kann es sein, dass ein kleiner Smart einen schweren Geländewagen am Haken hat.
Wie weit darf der Liegenbleiber gezogen werden? Die Entfernung sollte nicht zu groß sein. Die Rechtsprechung erlaubt zwar Distanzen bis zu 100 Kilometer. Im Regelfall sollte das Pannenauto aber auf direktem Weg in die nächste Werkstatt, Garage oder zum Autoverwerter gebracht werden.
Ist das Abschleppen auf der Autobahn erlaubt? Ja, aber nur, wenn die Panne auf der Autobahn passierte. Wichtig: Bei der nächsten Ausfahrt muss die Autobahn verlassen werden. Wer weiter fährt und erwischt wird, zahlt 20 Euro. Das Auffahren auf die Autobahn mit einem Auto am Haken ist nicht erlaubt, wird mit ebenfalls 20 Euro geahndet.
Dürfen auch Motorräder abgeschleppt werden? Nein, das ist zu gefährlich. Wer es trotzdem macht, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Auto abschleppen – daran sollten Sie denken!

• Zeichen zur Verständigung verabreden.
• Beide Wagen müssen Warnblinklicht einschalten.
• Nur geeignete Abschleppseile oder Abschleppstangen verwenden.
• Nicht über fünf Meter, ein rotes Fähnchen ist Pflicht.
• Das Abschleppseil niemals diagonal zwischen den Fahrzeugen anbringen.
• Empfohlene Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
• Vorausschauend fahren, rechtzeitig bremsen.
• Das Abschleppseil immer stramm halten.
• Nachts benötigt auch der hintere Wagen funktionierende Schlussleuchten.

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Fazit

Abschleppen, das ist an sich schon nervig genug. Auto kaputt, die Werkstattrechnung in Aussicht. Um weitere Kosten und Ärger mit der Polizei zu vermeiden, sollte man die Regeln besser einhalten.