Absolutes Halteverbot: Bedeutung und Bußgeld
Wer hier hält oder parkt, zahlt!

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Was bedeutet das Verkehrszeichen "Absolutes Halteverbot"? Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich falsch parke oder halte? Und gibt es Ausnahmen beim absoluten Halteverbot? AUTO BILD hat alle Infos!

Links das Verkehrszeichen "Absolutes Halteverbot" und rechts das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot".
Unterschied zwischen Halten und Parken

Wer im Stau steht und somit ungewollt anhalten muss, verstößt nicht gegen ein Halteverbot.
Grundsätzliches Halteverbot in Deutschland
Laut der StVO § 12 Absatz 1 gibt es aber Situationen, in denen das Halten oder Parken so oder so verboten ist. Unabhängig davon, ob das Verkehrsschild "Absolutes Halteverbot" oder "Eingeschränktes Halteverbot" aufgestellt ist. Ein grundsätzliches Halteverbot gilt also an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen und vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Bußgeldkatalog: Absolutes Halteverbot missachtet
Wer in nicht erlaubten Zonen mit seinem Auto hält und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot gibt es dafür aber nicht. Hier eine Übersicht, wie teuer es ist, wenn sie in nicht erlaubten Zonen halten:
● Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist: 10 Euro
● ... mit Behinderung:15 Euro
● Halten in/vor Feuerwehrzufahrten: 10 Euro
● Halten in zweiter Reihe: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 20 Euro
● Nicht platzsparend gehalten: 10 Euro
● In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
● Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 20 Euro
● ... mit Behinderung: 30 Euro
● ... mit Behinderung:15 Euro
● Halten in/vor Feuerwehrzufahrten: 10 Euro
● Halten in zweiter Reihe: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 20 Euro
● Nicht platzsparend gehalten: 10 Euro
● In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
● Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 20 Euro
● ... mit Behinderung: 30 Euro
Ein bisschen teurer ist es, wenn das Auto im absoluten Halteverbot geparkt wird oder in Bereichen, wo das Parken generell verboten ist. Hier eine Übersicht:
● Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 25 Euro
● ... länger als eine Stunde: 25 Euro
● ... zusätzlich mit Behinderung: 35 Euro
● ... mit Behinderung: 25 Euro
● ... länger als eine Stunde: 25 Euro
● ... zusätzlich mit Behinderung: 35 Euro
Zeitlich beschränkte Halteverbote
Grundsätzlich gilt: Auf einem privaten Grundstück kann der Eigentümer die Regeln selbst definieren, nach denen geparkt oder nicht geparkt werden darf. So darf der Eigentümer eines Supermarkt-Parkplatzes bestimmen, wie lange der Kunde parken darf und ob dies Geld kostet oder nicht. Zeitlich beschränkte Halteverbote können außerdem für bestimmte Anlässe angefordert werden. Zum Beispiel für Umzüge, Bauarbeiten oder Filmaufnahmen können Halteverbotsschilder für einen bestimmten Zeitraum angebracht werden. Um ein Halteverbotsschild für einen bestimmten Zeitraum aufstellen zu können, muss das zuständige Ordnungsamt eine Genehmigung erteilen. Vier Tage vor Inkrafttreten des Verbots muss das Schild dann allerdings aufgestellt werden. Daran muss sich jeder Verkehrsteilnehmer halten. Wer das Auto trotzdem im kurzzeitigen Halteverbot abstellt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird.
Halteverbote mit Zusatzschild

Absolutes Halteverbot mit Zusatzschild: Hier dürfen Carsharing-Fahrzeuge parken.
● "Einsatzfahrzeuge frei": Dienst- oder Rettungsfahrzeuge dürfen halten
● Bewohner mit Parkausweis: Anwohner mit entsprechendem Parkausweis dürfen parken
● Schwerbehinderte mit Parkausweis: Schwerbehinderte mit entsprechendem Parkausweis sind vom Halteverbot freigestellt
● Halteverbot mit Uhrzeit: Halten ist zu den angegebenen Uhrzeiten verboten (z. B. 7-10 Uhr). Es kann aber auch zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt sein
● Freistellung von Elektrofahrzeugen: Gibt es eine Ladestation für Elektrofahrzeuge im Halteverbot, gestattet dieses Zeichen das Halten für die Dauer der Aufladung
● Halteverbot auf dem Seitenstreifen: Halten oder Parken ist zusätzlich auf dem Seitenstreifen verboten
● Parken mit Parkscheibe: Das Parken für die ausgewiesene Parkdauer ist mit Parkscheibe erlaubt
● Parken mit Parkschein: Das Parken im Halteverbot ist gegen Gebühr gestattet
● Bewohner mit Parkausweis: Anwohner mit entsprechendem Parkausweis dürfen parken
● Schwerbehinderte mit Parkausweis: Schwerbehinderte mit entsprechendem Parkausweis sind vom Halteverbot freigestellt
● Halteverbot mit Uhrzeit: Halten ist zu den angegebenen Uhrzeiten verboten (z. B. 7-10 Uhr). Es kann aber auch zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt sein
● Freistellung von Elektrofahrzeugen: Gibt es eine Ladestation für Elektrofahrzeuge im Halteverbot, gestattet dieses Zeichen das Halten für die Dauer der Aufladung
● Halteverbot auf dem Seitenstreifen: Halten oder Parken ist zusätzlich auf dem Seitenstreifen verboten
● Parken mit Parkscheibe: Das Parken für die ausgewiesene Parkdauer ist mit Parkscheibe erlaubt
● Parken mit Parkschein: Das Parken im Halteverbot ist gegen Gebühr gestattet
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