Abstandsmessung: Methoden, Strafen
Das droht beim Abstandsverstoß

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Wer mit zu geringem Sicherheitsabstand erwischt wird, kann sich schon mal auf einen Bußgeldbescheid einstellen. AUTO BILD hat die Infos zur Abstandsmessung.
Nicht nur, wenn man zu schnell gefahren ist, wird man geblitzt. Auch ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kann einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Je nachdem wie dicht man bei welcher Geschwindigkeit aufgefahren ist, zieht ein Abstandsverstoß bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot nach sich. Wichtig: Bei jeder Abstandsmessung wird auch die Geschwindigkeit gemessen – im Zweifelsfall muss man sich also auch noch für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verantworten. Wie viel Mindestabstand man halten sollte, wie der Abstand gemessen wird und welche Strafen drohen, erklärt AUTO BILD.

Die Videokameras für die Abstandsmessung sind meist auf einer Brücke angebracht.

Ein Knopfdruck genügt, dann löst der verbundene Blitzer aus.
ProVida: Eine weitere Möglichkeit für Abstandsmessungen bieten die sogenannten ProVida-Fahrzeuge der Polizei. In den speziell ausgerüsteten Polizeiautos sind Systeme zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung eingebaut. Mithilfe verschiedener Sensoren kann das ProVida-System die Geschwindigkeit von Autos messen. Den Abstand hingegen misst das System nicht selbst, dieser wird erst später von einem Messbeamten ermittelt. Anhand einer Videoaufnahme können Fixpunkte gesetzt werden, mit deren Hilfe sich die Abstände zwischen den Fahrzeugen berechnen lassen.
Schätzung: Nicht zuletzt ist es den Polizeibeamten erlaubt, den Abstand der Fahrzeuge per Augenmaß oder mithilfe eines Dashcam-Videos zu schätzen. Wichtig ist, dass der Beamte entsprechend erfahren ist und den Abstand über eine Entfernung von mindestens 600 Metern beurteilt. Da eine Messung per Augenmaß jedoch sehr ungenau ist, wird dabei ein erhebliches Maß Toleranz eingeräumt.
Eine konkrete Angabe dazu, wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sein sollte, gibt es nicht. Die Straßenverkehrsordnung gibt darüber nur in einem etwas schwammigem Absatz unter Paragraph vier Aufschluss – dort heißt es: "Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen." Daraus ergibt sich jedoch keine klare Anweisung. In den Fahrschulen wird als Richtwert für den Mindestabstand ein "halber Tachowert" gelehrt. Das heißt: Wer 60 km/h fährt, muss mindestens 30 Meter Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Dies ist auch der Wert, der bei der Abstandsmessung zugrunde gelegt wird. Wer also gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wie bei der Geschwindigkeitsmessung gibt es auch bei der Abstandsmessung eine Toleranz. Wie hoch die ausfällt, hängt jedoch von der Methode ab, mit der gemessen wurde. Da bei der Abstandsmessung auch fast immer die Geschwindigkeit gemessen wird, berücksichtigen die Beamten hier die übliche Toleranz von drei km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h bzw. drei Prozent bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Bei der Messung mit VKS wird zudem in der Regel ein Sicherheitsabschlag von 15 Prozent von dem in 0,8 sec. zurückgelegten Fahrweg gemacht. Bei der VAMA-Messung ist ein solcher Sicherheitsabschlag nicht vorgesehen. Auch bei der Messung mit dem ProVida-System bezieht sich die Toleranz lediglich auf die Geschwindigkeit. Bei der Schätzung durch einen Beamten ist die Fehleranfälligkeit sehr hoch. Deswegen wird hier ein großer Sicherheitsabschlag (mindestens zwischen 20 bis über 30 Prozent) gemacht.
Wie hoch die Strafe bei nicht eingehaltenem Abstand ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem von der gefahrenen Geschwindigkeit, aber auch von Witterungsbedingungen und dem Ort der Messung (innerorts, außerorts) sowie dem Verkehrsfluss.
Strafen bei Abstandsverstößen
Abstandsverstoß bei unter 80 km/h ...
... ohne Gefährdung: 25 Euro
... mit Gefährdung: 30 Euro
... mit Sachbeschädigung: 35 Euro
... mit Gefährdung: 30 Euro
... mit Sachbeschädigung: 35 Euro
Abstandsverstoß bei über 80 km/h ...
... mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowertes: 75 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 1 Punkt
Abstandsverstoß bei über 100 km/h ...
... mit weniger Abstand als 4/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 2/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 1/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Abstandsverstoß bei über 130 km/h ...
... mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowertes: 100 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 4/10 des halben Tachowertes: 180 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 2/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 1/10 des halben Tachowertes: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 4/10 des halben Tachowertes: 180 Euro, 1 Punkt
... mit weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowertes: 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 2/10 des halben Tachowertes: 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
... mit weniger Abstand als 1/10 des halben Tachowertes: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Wie bei anderen Vergehen, gibt es auch bei der Abstandsmessung die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid anzufechten. Das funktioniert, indem innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt des Bescheids Einspruch eingelegt wird. Die naheliegendste Begründung, den Bußgeldbescheid anzufechten, sind Formfehler im Bußgeldbescheid selbst. Dazu zählen zum Beispiel eine falsche Adresse, ein falscher Name oder ein falsches Kennzeichen. Auch wer nachweislich nicht selbst am Steuer saß, kann Einspruch erheben. Weitere Angriffspunkte sind Messfehler, Softwarefehler, der Einsatz eines ungeeichten Messgeräts, Fehler bei der Installation oder Messungen durch ungeschultes Personal. Es ist ratsam, sich hier einen Anwalt an die Seite zu holen. Vorab sollte dieser genau abwägen, ob der Einspruch eine Aussicht auf Erfolg hat. Der Anwalt ist befugt, Akteneinsicht zu beantragen und kann so eventuelle Fehlerquellen aufdecken. Erfolgt nämlich trotz Einspruch der Schuldspruch vor Gericht, bleibt der Kläger auf den Verfahrenskosten sitzen. Hier finden Sie weitere Infos zum Anfechten eines Bußgeldbescheids.
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