Alkohol am Steuer: MPU, Urteil, Idiotentest
Höchstes Gericht verschärft MPU-Zwang für Alkoholsünder drastisch

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Wann müssen betrunkene Autofahrer zur MPU? Die Promillegrenze für den "Idiotentest" ist ab sofort drastisch verschärft – unter einer Voraussetzung.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Promillegrenze für Alkoholfahrten, ab der eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden kann, deutlich gesenkt. Schon bei 1,1 statt bisher 1,6 Promille ist die MPU jetzt unter bestimmten Bedingungen Pflicht. Erst wenn sie bestanden ist, gibt's den Führerschein zurück.
Die MPU ist gefürchtet: Bei der auch "Idiotentest" genannten Prüfung muss der Alkoholsünder mit einem Psychologen über die Tat sprechen. 40 Prozent fallen durch. (Diese Fragen können vorkommen.)
Anlass für die Gerichtsverhandlung ist eine lange zurückliegende Alkoholfahrt in Kassel: Eine Person war 2018 mit 1,3 Promille Alkohol am Steuer erwischt worden, den Führerschein zogen die Behörden ein. Gegen die anschließende MPU klagte der Autofahrer. Als letzte Instanz hat nun das Bundesverwaltungsgericht verbindlich entschieden: In bestimmten Fällen genügt schon ein Alkoholmesswert von 1,1 Promille, um den Psycho-Test anzuordnen. Und zwar dann, wenn der Betroffene keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt. Das Wichtigste: Das Urteil betrifft auch alle zukünftigen Fälle!

40 Prozent fallen bei der MPU-Prüfung für den Führerschein-Rückerhalt durch.

Polizei und Arzt müssen die Ausfallerscheinungen dokumentieren.
Bei dem Alkoholfahrer aus Kassel mit 1,3 Promille im Blut beobachtete die Polizei keine Ausfallerscheinungen. Für das Bundesverwaltungsgericht ein Hinweis darauf, dass er das Trinken gewohnt war. Zuvor wäre das bei einem Wert von 1,1 Promille noch kein Problem gewesen, erst bei 1,6 Promille – so urteilten lange Zeit die Gerichte. Nun rückt es auch andere Täter ab diesem Wert in den Verdacht, Gewohnheitstrinker zu sein.
Der Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen begrüßt die Verschärfung: "Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Unfälle im Straßenverkehr." Wer an Alkohol gewöhnt sei, sei Teil der Hochrisikogruppe. "Wir wissen, dass das Unfallrisiko bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille rund zehnmal höher ist als bei einem nüchternen Fahrer."
Die neue Grenze gilt unverzüglich. Aufgrund dieser höchstgerichtlichen Entscheidung ist die vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebene Verordnungsanwendung ab sofort umzusetzen – in ganz Deutschland! Es gibt keine Übergangsfrist. Damit sind auch schwebende Verfahren betroffen. Wer also kürzlich mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 1,1 und 1,6 Promille erwischt worden ist, muss damit rechnen, jetzt ebenfalls eine Aufforderung zur MPU zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der MPU sich damit erheblich erhöhen wird.

Der Atemalkoholwert liegt meist über dem Wert bei einer späteren Blutkontrolle.
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