Alltag auf deutschen Straßen

Ende einer Dienstfahrt: Der Ölfleck unter dem dunkelblauen BMW wird größer, das Gesicht von Markus Hagen länger. Sein Blick wandert zum Gullydeckel auf der Straße, wenige Meter hinter seinem Wagen. Der Deckel ragt mit einer Spitze aus dem Asphalt. Der schwere Koloss hat ein Loch in die Ölwanne des Autos geschlagen.

Alltag auf Deutschlands Straßen. Immer wieder werden Autos bei so genannten Allein-Unfällen beschädigt, bei Zusammenstößen mit Schildern, Absperrgittern, Baken, Pollern oder Schwellen. Unfälle, an denen kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist. Und wer bezahlt die Reparaturen? Bei falsch oder unsicher aufgestellten Schildern, Absperrungen oder Pflanzkübeln gilt das Verursacher-Prinzip. Zahlen muss also die Versicherung der Baufirma, Gemeinde oder Baubehörde.

Gepflegter Stadtbaum? Pech, der Halter muss selbst zahlen. Und was ist, wenn das Auto während der Fahrt von einem herrenlosen Gegenstand beschädigt wurde? Wird zu dem Eimer, Holzkeil oder der Schaufel kein Besitzer gefunden, zahlt nur eine Vollkasko-Versicherung. Wer keine hat, muss die Rechnung selbst begleichen. Das gilt auch, wenn in einer von der Stadt gepflegten Allee ein Ast aufs Auto fällt. Bei höherer Gewalt springt keine Versicherung ein. Anders bei morschen Bäumen an Waldstraßen. Hier muss die Haftpflicht des Waldbesitzers ran.

Rat vom Rechtsexperten

Und bei Wildunfällen? Da kann der Fahrer nur hoffen, keinen Vogel erwischt zu haben. Die Teilkasko hilft nur bei Unfällen mit Haarwild, also Füchsen, Hasen, Rehen oder Hirschen. Allerdings: Einige Versicherer haben die Klausel großzügig auf Schafe, Rinder, Pferde und Ziegen erweitert. Ein Blick in die Versicherungs-Police klärt die Modalitäten. Und Markus Hagen? Er kann die Reparaturrechnung an die Stadt schicken. Sie ist für den Zustand ihrer Straßen verantwortlich. Und was rät der Anwalt in diesen Fällen?

AUTO-BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke: "Bei Unfällen ohne Unfallgegner sollte man vor allem einen kühlen Kopf bewahren. Denken Sie nicht nur an sich oder Ihr Auto. Eine verbogene Leitplanke oder ein beschädigter Baum kann Ihnen eine Anzeige wegen Unfallflucht einbringen, wenn Sie einfach wegfahren oder das Auto abschleppen lassen, ohne vorher die Polizei zu benachrichtigen.

Die Regeln bei Allein-Unfällen: Wenn möglich, über Handy die Polizei rufen. Sonst warten, ob jemand kommt, der sich um den Unfall kümmert. Die Wartezeit steigt mit der Höhe des Schadens. Wer nach angemessener Zeit den Unfallort verlässt, muss sofort den Geschädigten oder die nächste Polizeistation benachrichtigen. Auch bei Wildunfällen die Polizei rufen, sonst ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Bei Schäden durch Fahrbahnpflasterungen, abgesackte Gullys etc. Auto in Position stehen lassen, Polizei rufen. Namen und Adressen von Zeugen notieren."