Alufelgen-Reparatur: Gesetzliche Bestimmungen
Vorsicht! Bei der Alufelgenreparatur ist nicht alles erlaubt

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Bordsteine, tiefe Schlaglöcher oder Streusalz können Alufelgen zusetzen. AUTO BILD sagt, was bei der Reparatur von beschädigten Leichtmetall erlaubt ist.
Bild: Jürgen Christ
Sind Alufelgen beschädigt, stellt sich meist die Frage nach einer Neuanschaffung, einer optischen Aufbereitung oder einer Reparatur. Bei Privatfahrzeugen kann beim Verkauf der Preis beispielsweise aufgrund unschöner Kratzer gedrückt werden.
Und auch bei der Rückgabe eines Leasingautos wird es teuer. Wer sich nicht für neue und selbst im Zubehörhandel teure Alu-Räder entscheidet, dem blieben also zwei Optionen. Doch was ist bei der Aufbereitung und der Reparatur eigentlich erlaubt?
Beschädigungen im Grundmetall die nicht tiefer als einen Millimeter ins Grundmetall ragen und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sind dürfen beseitigt werden. Erlaubt sind Korrekturen kleinerer Schönheitsfehler, etwa leichte Kratzer nach einem Bordsteinkontakt.

Fachbetriebe befreien Alufelgen ab zirka 30 Euro pro Rad von Kratzern. Solche kleineren Reparaturen führen nicht zum Verlust der Zulässigkeit.
Bild: AUTO BILD / J. Christ
Zerkratzte Aluminiumfelgen können in einem TÜV-geprüften Verfahren wieder zum Glänzen gebracht werden. Die Behandlung namens WheelDoctor beseitigt Abschürfungen und Korrosionsschäden. Mit dem durch den TÜV getesteten Rotationsschleifverfahren wird die Betriebsfestigkeit der Felgen nicht beeinträchtigt. Viele Betriebe führen die Alufelgenaufbereitung mit dem WheelDocor-Verfahren durch, so auch Ketten wie ATU. Die Kosten dafür liegen durchschnittlich zwischen 60 und 180 Euro.
Bei diesen Verfahren wird es problematisch
Anders liegt der Fall dagegen bei Reparaturen wie dem Schweißen gerissener Alufelgen. Es verändert das ursprüngliche Materialgefüge genauso wie eine Wärmebehandlung, die durchgeführt wird, um kleinere Beulen zu bearbeiten. Auch eine Kaltverformung hat Einfluss auf die Materialstruktur.

An geschweißten Stellen kann es in Extremfällen zu Brüchen kommen. Unzulässig, Unfallgefahr!
Bild: AUTO BILD / J. Christ
Eine mit diesen Methoden reparierte Alufelge entspricht daher nicht mehr dem Rad, mit dem der Hersteller die Radfestigkeit nachgewiesen hat. Die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr ist damit aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Stahlfelgen hingegen sind weniger empfindlich. Sollten sie trotzdem einmal stärker beschädigt werden, dann müssen sie durch neue Felgen ausgetauscht werden.
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