"Mit meinem Eigentum kann ich machen, was ich will!" Grundsätzlich ist diese Aussage natürlich nicht falsch. Das gilt auch fürs eigene Auto. Wenn ich es also gerne in Pink statt in Schwarz hätte, kann ich meinen Wagen natürlich umlackieren.
Doch eigenes Auto hin oder her: Natürlich haben die Änderungsmöglichkeiten auch Grenzen.

Wenn das Markenlogo nicht ins Gesamtkonzept passt

Wie ist es denn beim sogenannten Cleaning? Wenn etwa das Markenlogo vom Fahrzeug entfernt wird? Tuner machen das gerne, wenn ästhetische Gründe vorliegen; wenn das Logo also nicht ins Gesamtkonzept passt, weil es einfach nicht schön aussieht.
Zum Cleanen gehören auch andere Teile am Auto, die dann entfernt werden. Auch dabei gibt es klare Grenzen: So ist es zum Beispiel gesetzlich untersagt, die Türgriffmulden zu entfernen, denn ein Fahrzeug muss für einen Normalbürger von außen zu öffnen sein.

Fehlendes Hersteller-Emblem war bislang kein Problem

Was das Logo angeht, ist das Entfernen in Deutschland aber kein Problem. Zumindest sind bislang keine Fälle bekannt, in denen das Fehlen des Logos zu Strafen geführt hätte. Weder bei Tunern noch bei Autohaltern, die nicht ihr Auto aufmotzen, sondern denen möglicherweise einfach nur das Logo ein Dorn im Auge ist.

Beim Kennzeichen gibt es einige Regeln bezüglich der Sichtbarkeit.
Bild: DEKRA

Bei Kennzeichen ist die Sachlage schon wieder ganz anders, denn hier gibt es klare Regeln bezüglich der Sichtbarkeit. Was in puncto Nummernschild beachtet werden muss, hat AUTO BILD in diesem Artikel zusammengefasst!