Auto, Kennzeichen, Wunschkennzeichen, Nummernschild, Look, Regeln, Carbon
Carbon-Look gefällig? Das ist beim Wunschkennzeichen erlaubt

Wer sich ein Wunschkennzeichen zulegen will, kann das machen, wenn die Kombination frei ist. Es sind aber einige Punkte zu beachten!
Bild: DPA
Die eigenen Initialen, das Geburtsdatum oder der Hochzeitstag – und das Ganze dann im Carbon-Look und in Engschrift? Es gibt viele Möglichkeiten, das eigene Autokennzeichen individuell zu gestalten. Beim Wunschkennzeichen sind aber einige Dinge zu beachten, wie die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) betont.
Denn die Rahmenbedingungen sind festgelegt, und zwar in Paragraf 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Nicht rütteln kann man zum Beispiel an Größe, Form, Befestigung und Ausgestaltung der Kennzeichen.
Kennzeichen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein
Kennzeichen dürfen demnach weder spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein. Schnee oder Eis im Winter sind dann auch keine Ausrede, denn der Fahrer ist verantwortlich für die Lesbarkeit. Verboten ist zudem das Anbringen von Folien, Glasabdeckungen oder Aufklebern. Vorsätzliche Veränderungen an Kennzeichen können zu Geld- oder gar zu Freiheitsstrafen führen.

Bei Kennzeichen sind einige Dinge zu beachten.
Bild: DEKRA
Kennzeichen dürfen maximal 520 Millimeter lang sein und müssen in Mittelschrift ausgeführt sein. Die wichtigsten Abstände bei Kennzeichen mit Mittelschrift, so die GTÜ: "Vom blauen Euro-Feld zum ersten Buchstaben mindestens acht mm, von den Lettern zueinander acht bis zehn mm, von den Lettern rechts zum Rand mindestens acht mm. Für die Zulassungs- und gegebenenfalls HU-Plakette gibt es zwischen den Buchstaben 63,5 bis 67,5 mm Platz. Die Buchstaben sind 47,5 mm breit, Zahlen hingegen 44,5 mm." Alles klar?
Sogar ein Nummernschild im Carbon-Look ist zulässig
Ob ein Kennzeichen zulässig ist, erkennt man am DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit zugehöriger Registernummer auf der Vorderseite. Was den Look angeht, sind neben den herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium auch selbstleuchtende Exemplare und Kennzeichen aus 3D-Kunststoff erlaubt. Sogar Carbon ist zulässig, dafür müssen die Buchstaben aber im schwarzen Carbon-Look auf weißem Untergrund stehen, und das Kennzeichen muss ein gültiges Prüfzeichen tragen.
Bei der Art der Anbringung wird es allerdings schwammig. Grundsätzlich müssen Kennzeichen fest angebracht sein und Kopfsteinpflaster, Schlaglöchern oder Waschanlagen standhalten. Beim vorderen Kennzeichen darf der untere Rand des Kennzeichenschildes nicht weniger als 20 Zentimeter über der Fahrbahn liegen und die vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeuges nicht verringern. Auch bei der vertikalen Neigung des Schildes gibt es eine Grenze, sie darf maximal 30 Grad gegen die Fahrtrichtung betragen.
Bei Verlust wird das Kennzeichen gesperrt
Überraschend auch, dass es eine konkrete Regelung bei der Art der Anbringung nicht gibt. Es bleibt nämlich umstritten, ob Magnete, Klettverschlüsse oder Saugnäpfe ausreichend sind. Die GTÜ-Experten empfehlen, diese Anbringungsmethoden bis auf Weiteres nicht anzuwenden.
Wichtig zu wissen: Kennzeichen, die verlorenen gehen und nicht mehr aufgefunden werden, werden in der Regel für zehn Jahre gesperrt. Dann braucht man ein anderes Wunschkennzeichen.
Service-Links
