Wer sich durch die Webseiten der verschiedenen Auto-Abo-Anbieter klickt, dem fallen zumeist erst auf den zweiten oder dritten Blick die höchst unterschiedlichen Konditionen auf.
Dabei geht es weniger um die Monatspauschalen für die unterschiedlichen Automodelle wie zum Beispiel VW Polo, Kia Sorento oder 5er BMW, sondern insbesondere die versteckten Gebühren. Diese können die Bereitstellung umfassen oder auch erhöhte Pauschalen für eine überzogene Kilometerleistung.
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Viele Anbieter geben für das Auto-Abo eine Mindestlaufzeit an, die zumeist bei drei oder sechs Monaten liegt. Erst dann kann das Fahrzeug zurückgegeben werden, ohne dass eine Strafgebühr entrichtet werden muss.

Variables Auto-Abo für maximale Freiheit

Es gibt jedoch auch Serviceanbieter, die dem Nutzer die nahezu freie Wahl lassen, wann er das genutzte Fahrzeug wieder abgibt. Wer noch nicht weiß, ob er den Wagen vielleicht ein, zwei Monate oder gar noch länger nutzen will, der steigt am besten in ein solch variables Auto-Abo ein.
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Bei einigen Firmen lässt sich das Abonnement monatlich kündigen. Das verursacht jedoch oft extra kosten.
Bild: AUTO BILD Montage VW T-Roc / Toni Bader / AUTO BILD Geld DPA

Diese Flexibilität hat jedoch ihren Preis: Denn während die Nutzungsdauer von drei, sechs oder gar zwölf Monaten meistens deutlich günstiger ist, macht sich die mögliche kurzzeitige Nutzung in einer erhöhten Monatspauschale bemerkbar, die sich oftmals jedoch deutlich reduziert, wenn der Wagen dann doch länger bewegt werden sollte.

Strafgebühr droht

Andersherum berechnen viele Anbieter eine schmerzhafte Strafgebühr, wenn das Fahrzeug außerhalb der vertraglichen Vereinbarung kurzfristiger wieder zurückgegeben wird.
Eine Reihe von Firmen bietet das Auto-Abo von einem Monat gar nicht an und binden die Kunden daher mindestens drei oder sechs Monate, bevor das Auto zurückgegeben werden kann.

Wer seinen Wagen daher monatlich mieten will, sollte die Preise sowie die einzelnen Anbieter noch aufmerksamer vergleichen und überprüfen, ob für eine besonders kurze Miete keine einmalige Zusatzpauschale anfällt, die das Kurzzeitprojekt deutlich teurer werden lässt.

Von

Patrick Solberg