Dürfen Verbrenner an defekten Ladesäulen parken?
Überraschendes Urteil zum Parkverbot vor Elektroauto-Ladesäulen

Bild: DPA
Parkplätze vor Ladesäulen sind für Elektroautos reserviert. Darauf weist ein Sonder-Verkehrszeichen hin, das die Fläche für "Elektroautos während des Ladevorgangs" reserviert. Zusätzlich sind die Parkflächen vor der Ladestation durch weiße Linien sehr auffällig markiert. Das kann eigentlich niemand übersehen.
Ein Autofahrer in Hamburg ignorierte allerdings das Verbot und parkte auf einer gekennzeichneten Fläche. Sein Verbrenner wurde schon nach kurzer Zeit abgeschleppt und landete auf einem Verwahrplatz der Polizei. Das kostete den Halter insgesamt 472,10 Euro – die Summe aus Abschleppkosten (297,50 Euro) zuzüglich einer Amtshandlungsgebühr (70,70 Euro) und einer Verwahrgebühr (103,90 Euro).
Der Autofahrer wollte sich damit nicht abfinden und legte Widerspruch ein. Sein Argument: Die Ladesäule sei gar nicht in Betrieb gewesen! Und wo man nicht laden kann, könnten Elektroautos auch keine ausschließliche Parkberechtigung in Anspruch nehmen. Die Verwaltungsbehörde argumentierte dagegen, Parkverbot sei Parkverbot – unabhängig davon, ob die Ladesäule funktioniere. Schließlich kam es zum Prozess vor dem Verwaltungsgericht Hamburg.

An einer Ladesäule, die nicht in Betrieb oder defekt ist, dürfen keine Verbrenner parken, aber das Abschleppen eines Autos sei nicht verhältnismäßig, urteilte das Verwaltungsgericht Hamburg.
Bild: Volkmar Heinz
Ladesäule wurde gerade umgebaut
Dort konnte der klagende Autofahrer nachweisen, dass die Ladesäule tatsächlich während seines Parkvorgangs nicht in Betrieb war. Darauf deutete ein Schild hin, dass er vorsorglich fotografiert hatte: "Hier entsteht in Kürze ein HPC-Standort. Sobald er an unser Stromnetz angeschlossen ist, können Sie hier mit 150kW laden. Die Ladesäule, an der er vorschriftswidrig geparkt hatte, war sogar schon seit längerer Zeit außer Betrieb.
Das Gericht gab dem Verbrenner-Fahrer recht (Verwaltungsgericht Hamburg, Aktenzeichen 21 K 3886/24). Zwar bleibe das Parkverbot für Verbrenner auch bei einer defekten oder anderweitig nicht nutzbaren Ladesäule bestehen. Doch das Zusatzschild "Nur für Elektroautos während des Ladevorgangs" zeige an, dass es auf die Funktionsfähigkeit der Ladesäule ankomme.
Eine Reservierung ergäbe so keinen Sinn, resümierte das Gericht. "Der Parkplatz wäre somit dem Verkehrsraum vollständig entzogen gewesen." Das heißt: Das Verbrenner-Parkverbot bleibt auch an defekten Ladesäulen bestehen. Doch Abschleppen ist rechtswidrig, weil durch den Parkvorgang keine konkrete Behinderung des Verkehrs stattfinde – kein Elektroauto wurde durch den Falschparker am Laden gehindert, weil Laden nicht möglich war. Die Stadt Hamburg musste dem Autofahrer die Kosten erstatten.
Fazit
Gilt das Verbrenner-Parkverbot vor einer Ladesäule immer und überall? Die Antwort des Gerichts fällt juristisch aus: Ja, aber ... Heißt: 55 Euro (laut Bußgeldkatalog) sind immer fällig. Doch wenn die Ladesäule ohnehin nicht funktioniert, bleibt es auch dabei. Und das macht einen Unterschied, denn zumeist gehen Verwaltungsbehörden bei zugeparkten Lade-Parkplätzen rigoros vor und schleppen augenblicklich ab. Das führt für Autofahrer, die ihren Wagen – vielleicht nur ein paar Minuten in höchster Parkplatz-Not – abstellen wollten, zu horrenden Kosten. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg volkstümlich: Strafe muss sein, aber bitte mit Augenmaß. Und das ist zu begrüßen!
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