Es ist verboten, und trotzdem wird es immer wieder gemacht: Fahranfänger unternehmen ihre ersten Gehversuche im Auto oft auf öffentlichen Parkplätzen oder Waldwegen. Um mal ein Gefühl für das Fahrzeug zu bekommen, um mal ein paar Meter zu fahren und sich einzugewöhnen.
Das Problem: Das ist nicht nur verboten, sondern kann auch sehr unangenehme Folgen haben. Und das nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter des Autos, der die Person ohne Führerschein an das Steuer seines Fahrzeugs gelassen hat.

Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich

Bei einem Vergehen droht laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Geldstrafe, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist theoretisch möglich. Bei Jugendlichen, die vor der Führerscheinprüfung noch etwas Fahrpraxis sammeln wollen, kann es auch zu Sozialstunden kommen. Es sind aber auch Sperrzeiten möglich, was bedeutet, dass man erst später seinen Führerschein machen darf.
Doch es gibt ganz legale Möglichkeiten, also Orte, an denen man tatsächlich ohne Führerschein fahren darf.
Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert seinen Führerschein.
Bild: Werk

Zum einen auf für solche Zwecke vorgesehenen Verkehrsübungsplätzen. Die Bedingungen: Der Fahranfänger muss je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein, und außerdem muss ein erwachsener Begleiter einen gültigen Führerschein besitzen und vorzeigen.

Auf Versicherung achten

Wichtig zu wissen: Man sollte darauf achten, ob bei dem Angebot auch eine Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung eingeschlossen sind. Falls nicht, unbedingt dazubuchen, damit man bei einem Unfall in der eigenen Kfz-Versicherung nicht höhergestuft wird.
Es geht aber auch auf einem Privatgelände. Auch hier gibt es bestimmte Voraussetzungen. Der Besitzer des Geländes muss sein Einverständnis gegeben haben, und außerdem darf das Grundstück nicht für jeden zugänglich sein, also durch einen Zaun, eine Mauer oder eine Schranke abgegrenzt sein.