Auto, Hupen, Bußgeld, Strafe, Nötigung
Nur in bestimmten Fällen ist das Hupen erlaubt

Viele Autofahrer nutzen die Hupe im Alltag recht ausgiebig. Dabei ist die Nutzung nur sehr eingeschränkt erlaubt.
Bild: Frank Stange
Reagiert der Vordermann an der grünen Ampel nicht, wird gerne gehupt, um denjenigen "anzustupsen". Ist ja nur eine harmlose Art, denjenigen darauf aufmerksam zu machen, oder? Nun, so harmlos ist es oft gar nicht, denn mit dem Hupen teilt man oft seinen Unmut lautstark mit. Und außerdem ist das Hupen innerorts ganz grundsätzlich auch verboten.
Deshalb ist es streng genommen auch nicht in Ordnung, wenn man jemanden anhupt, der einem die Vorfahrt geklaut hat oder wenn er abbiegt, ohne zu blinken.
Erlaubt es ist, wenn laut Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Soll heißen: Sieht man sich oder andere gefährdet – wenn also ein Unfall passieren könnte – darf man die Hupe nutzen, als Warnzeichen sozusagen.
Auch beim Überholen erlaubt
Oder auch dann, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt. Allerdings ist dies eher ungewöhnlich und wird auch kaum so gemacht.
"Nicht zulässig ist die Abgabe von Warnzeichen, wenn dies zum Erschrecken beziehungsweise Verunsichern oder zu unrichtigen Reaktionen führen kann", warnt Thomas Riedel von der Dekra.
Es könnte also theoretisch sein, dass man angezeigt wird, weil sich jemand durch das Hupen belästigt fühlt. Sogar eine Nötigung könnte in bestimmten Fällen vorliegen, warnt der Auto Club Europa. Oder aber: Zu viele Knöllchen wegen Hupens können eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen.
Lärmbelästigung liegt vor
Und wenn man – wie eingangs erwähnt – jemanden anhupt, weil er die grüne Ampel verschlafen oder beim Abbiegen nicht geblinkt hat? Dann liegt eine Lärmbelästigung vor, denn eine Gefahrenlage war es in den Fällen nicht. Das kann dann ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro nach sich ziehen. Teurer wird es möglicherweise, wenn sogar noch eine Anzeige aufgrund von Nötigung gestellt wird.
Was aber in Ordnung ist: Das Hupen als Ausdruck der Freude. Also zum Beispiel bei Hochzeiten oder Autokorsos nach Fußballspielen. Aber: Offiziell sind diese Ausnahmen nicht, die Huperei wird dann also nur geduldet. Man sollte es dann daher nicht übertreiben.
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