Frauenparkplätze sind wichtig. Denn sie sind für Frauen gedacht und sollen sie schützen, vor Gewalt, Übergriffen oder Überfällen. Sie liegen in der Regel nah am Ausgang oder bei Fluchtwegen und sind gut einsehbar und videoüberwacht. Ein Alarmmelder in der Nähe ist Pflicht.
Ist das Parken auf diesen ausgewiesenen Parkflächen für alle anderen automatisch verboten? Streng genommen nicht, denn im öffentlichen Raum darf dort jeder parken, weil es Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung offiziell nicht gibt.

Das Gleiche gilt auch für Mutter-Kind- und Familienparkplätze

Das Gleiche gilt übrigens auch für Mutter-Kind- und Familienparkplätze, denn auch diese Begriffe kommen in der StVO nicht vor. Heißt: Es handelt sich bei diesen Schildern um eine Empfehlung, nicht um ein Verbot oder Gebot.
Strafen zieht es demnach auch keine nach sich, wenn Mann auf Frauenparkplätzten dort parkt, höchstens einen bösen Blick oder einen bösen Spruch. Trotzdem sollte man natürlich den Frauen, Eltern oder Familien den Vortritt lassen.
In privaten Parkhäusern kann das Parken auf einem Frauenparkplatz je nach Hausordnung bestraft werden.
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In privaten Parkhäusern oder auf privaten Parkplätzen sieht die Rechtslage allerdings anders aus, denn die Betreiber können in ihrer Hausordnung festlegen, dass Männer auf Frauenparkplätzen nicht parken dürfen.
Dann kann das Auto bei Zuwiderhandlungen zum Beispiel abgeschleppt werden, ein Hausverbot ist auch möglich.