Gutes Wetter ist für so manchen Autofahrer ein willkommener Anlass, sich und den eigenen Wagen zu präsentieren. Soll heißen: Oft wird ziellos durch die Gegend gefahren, um das Wetter und das Fahr-Feeling zu genießen.
Cruisen wird das genannt. Aber: Das ist innerorts mitunter gar nicht erlaubt. "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden", heißt es laut Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wichtig ist dabei der Zusatz mit der Belästigung. Man muss also schon mehrmals an einem Ort hin- und herfahren, um negativ aufzufallen.

Hohes Bußgeld

Wer es trotzdem vorzieht, zu posen und dann auch noch andere damit belästigt, wie Anwohner zum Beispiel, muss inzwischen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn das Problem des Auto-Posings hatte sich während der Lockdowns während der Corona-Pandemie vielerorts weiter verschärft. Deshalb werden für planloses Umherfahren inzwischen 100 Euro fällig.
Ähnliches gilt für unnötige Lärmverursachung bei der Benutzung des Fahrzeugs. In diesem Fall müssen Autofahrer 80 Euro Strafe zahlen.
Heißt: Wer ziellos umherfährt, dabei auch noch unnötigerweise den Motor aufheulen lässt und erwischt wird, ist mit 180 Euro Bußgeld dabei. Unterm Strich ein teurer Spaß.