Wer schon einmal von einer heftig drückenden Blase geplagt wurde, weiß, wie dringend dann die Notdurft verrichtet werden muss. Dann muss es einfach nur noch schnell gehen. Doch was tun, wenn man im Auto sitzt und in einem Stau steht?
Wenn sich der Verkehr kaum bewegt, lockt der Sprung über die Leitplanke beziehungsweise der Halt am Fahrbahnrand. Das Problem dabei: Es ist nicht erlaubt.

Betreten verboten

Das gilt bereits für das Betreten der Autobahn, selbst dann, wenn man sich nur kurz die Beine vertreten möchte. Dann werden normalerweise zehn Euro Bußgeld fällig.
Eine Pinkelpause kann aber auch deutlich teurer werden. Nämlich dann, wenn man sein Auto stehen lässt, um sich zu erleichtern, und damit den Verkehr behindert.
Wer dringend auf Toilette muss, muss auf der Autobahn auf eine Raststätte zurückgreifen.
Bild: Werk

Unerlaubtes Halten auf der Autobahn (ohne Autopanne) kostet 30 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 35 Euro. Hält man länger als drei Minuten, gilt das als per Definition in der Straßenverkehrsordnung als Parken, was 70 Euro kostet, ein Punkt in Flensburg inklusive. Mit Gefährdung sind es 85 Euro, mit Unfall 105 Euro. Plus Punkt.

Wildpinkeln verboten

Ein weiteres Problem: Wer sich am Fahrbahnrand oder im Gebüsch erleichtert, ist ein Wildpinkler. Urinieren in der Öffentlichkeit zieht in der Regel ein Bußgeld nach sich, das Städte und Kommunen selbst festlegen können.