Autokauf: Mehrwertsteuer 19 Prozent
Wer jetzt schnell ist, zahlt beim Autokauf die niedrige Mehrwertsteuer

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Die Mehrwertsteuer steigt 2021 wieder auf 19 Prozent. So können schnell entschlossene Autokäufer noch von der vergünstigten Steuer profitieren!
Bild: DPA Silvia Marks
Die Mehrwertsteuersenkung als Konjunkturspritze im zweiten Halbjahr 2020 haben viele Deutsche für wichtige Käufe genutzt. Dazu gehörten Hunderttausende Neuwagen. Doch der harte Corona-Lockdown könnte jetzt für viele ein Problem sein: Findet die Übergabe des neuen Wagens erst nach dem 1. Januar statt, ist wieder die alte Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällig. Das macht bei einem Preis von 33.580 Euro (so viel kostete ein Neuwagen 2019 durchschnittlich) rund 850 Euro Mehrkosten (so wird der Unterhalt berechnet). Wer muss die tragen? Im Idealfall niemand: Klappt die Zulassung noch vor dem 31. Dezember, kann der Kunde sein Auto mit neuem Kennzeichen abholen und nach Hause fahren. Denn der entscheidende Termin für die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist nicht der Tag des Kaufvertragabschlusses, sondern das Datum der Übergabe der Ware.Doch viele Zulassungsstellen sind nach dem neuen harten Lockdown im Notbetrieb. "Wir können derzeit nicht garantieren, dass neue Aufträge alle wie geplant durchgeführt werden können", schrieb der bundesweit tätige Zulassungsdienst Kroschke vorsorglich vor Weihnachten auf seiner Website.
Inhalt des Kaufvertrags ist entscheidend

Schnelles Rechnen und Handeln schützt vor erhöhten Kosten beim Autokauf.
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Auto bezahlen und stehen lassen
Der Autohändlerverband ZDK sagt dazu: "Je nach Umsetzung des Lockdowns durch die Bundesländer sind in der Regel sowohl die Auslieferung bereits verkaufter Fahrzeuge als auch der Onlineverkauf weiter zulässig." Wenn man als Verbraucher beim Autokauf – auch online – noch in den Genuss des geltenden Mehrwertsteuersatzes von 16 Prozent kommen möchte, reicht laut ZDK die Übergabe des Fahrzeugs bis zum 31.12.2020. Der ZDK-Sprecher: "Der Kunde kann das Fahrzeug dann auch erst im kommenden Jahr zulassen."Heißt: Auto bezahlen – und zumeist beim Händler stehen lassen, denn auf öffentlichem Grund darf nur ein zugelassenes Fahrzeug geparkt werden. Viele Neuwagenbesitzer haben jedoch keine private Garage oder genug Platz in ihrer Auffahrt. Hierzu muss mit dem Autohaus ein eigener Verwahrungsvertrag geschlossen werden, um Haftungsfragen zu klären. "Es liegt im Interesse der Betriebe, eine solche Lösung anzustreben", so der Mann vom ZDK.
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