Der Kampf gegen die dritte Welle der Corona-Pandemie in Deutschland ist mit einer Bundes-Notbremse vereinheitlicht worden. Das Kabinett beschloss dazu eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Darin enthalten ist unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens, die auch Auswirkungen auf das Fahren nach 22 Uhr hat. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Tagen nacheinander der Inzidenzwert (Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen) den Schwellenwert 100, gelten ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen (zum COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts).
Grundsätzlich dient das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, so der offizielle Titel, weiteren Kontaktbeschränkungen. Diese haben, zusammen mit dem steigenden Impftempo und weiteren günstigen Umständen, mittlerweile deutlich Wirkung gezeigt. Der Inzidenzwert ist inzwischen stark gesunken, viele Lockerungen sind vollzogen oder stehen in Aussicht, auch beim Reisen während Corona im Auto.

Kontaktbeschränkungen wegen Corona auch im Auto

Welche Auswirkungen hat das Ganze fürs Autofahren? Was müssen Autofahrer und ihre Mitreisende beachten? Wie viele Insassen sind in einem Fahrzeug erlaubt? Gibt es eine Maskenpflicht? Welche Corona-Regeln gelten? Unter anderem sind bundeseinheitlich nur noch Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person gestattet, Kinder nicht mitgezählt. Das gilt auch (wie zuvor) für den privaten Bereich Auto. Zwar können Abstandsregeln (1,5 Meter) in einem Pkw kaum eingehalten werden, dennoch ist größtmöglicher Abstand angeraten, genau wie das Tragen einer Maske für haushaltsfremde Insassen.

Autohandel darf teilweise weiter öffnen

Interessant für Autofahrer ist auch, dass Werkstätten und Waschstraßen genau wie Tankstellen geöffnet bleiben, ebenso Einrichtungen von Prüforganisationen. Im Autohandel ist weiterhin die Auslieferung online erworbener Fahrzeuge, also "Click & Collect", generell möglich. Bis zu einer Inzidenz von 150 ist auch "Click & Meet" erlaubt, also der persönliche Beratungstermin in einem Autohaus, bei einer Mindestgröße von 40 Quadratmetern pro Person. Zum Betreten ist entweder die Vorlage eines negativen Coronatests nötig, zugelassen sind aber auch durchgeimpfte (14 Tage nach der letzten Injektion) oder vollständig genesene (PCR-Test nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate) Personen. Eine Beratung per Telefon und im Internet ist natürlich weiter drin, Kia beispielsweise verlängert dafür die Öffnungszeiten seines Online-Showrooms an drei Tagen die Woche bis 22 Uhr. Kontaktlose Vertragsabschlüsse sind machbar per E-Mail mit Scan, per Fax oder Post. Bei der Zulassung kann es jedoch nach wie vor zu Einschränkungen kommen.

Corona-Maskenpflicht in einigen Bundesländern

Bis zum Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Notbremse galt ein Beschluss der Bund-Länder-Runde vom 22./23. März 2021 (hier im Wortlaut), in dem eine Tragepflicht medizinischer Masken im Auto explizit erwähnt wurde. Allerdings kam diese ebenfalls nur in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für Mitfahrer infrage, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehörten. Berlin, Hamburg, das Saarland und Sachsen schreiben das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Auto generell vor, ausgenommen sind der Fahrer und Mitglieder seines Haushaltes. In Hamburg indes wird zum 22. Mai 2021 die Maskenpflicht u. a. in privaten Kraftfahrzeugen aufgehoben – allerdings irgendwie nur halb. Denn in den Regularien der Hansestadt heißt es weiter: "Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske bei Unterschreitung des gebotenen Abstandes von 1,5 m oder auf Anordnung im Einzelfall bleibt bestehen."
Empfohlen wird, nach Möglichkeit generell auf die Mitnahme haushaltsfremder Personen im eigenen Auto zu verzichten. Außerdem gilt die bekannte "AHA"-Formel (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske), erweitert um ein L (wie Lüften) und ein weiteres A (wie App benutzen, gemeint ist die Corona-Warn-App). Das Stoßlüften ist gerade in einem Auto ratsam und auch problemlos umsetzbar.

Corona-Schutzmaske nicht an den Innenspiegel hängen

Wer darf jetzt im Auto mitfahren?
Die Corona-Maske sollte während der Fahrt aus Sicherheitsgründen nicht am Innenspiegel hängen.
Bild: DPA
Beim Tragen von Schutzmasken gibt es Einschränkungen am Steuer. Um die Identifizierung des Fahrers bei Verkehrsverstößen zu ermöglichen, darf laut dem Verkehrsrechtsexperten Uwe Lenhart (Frankfurt/Main) "das Gesicht von der Maske nicht so verdeckt" werden, dass er "nicht mehr erkennbar ist". Bei Zuwiderhandlung drohten demnach 60 Euro Bußgeld. In den meisten Bundesländern ist jedoch die Polizei von den Behörden angewiesen, bei Kontrollen mit Augenmaß vorzugehen. Zudem sollte man die Schutzmaske während der Fahrt nicht am Innenspiegel hängen lassen, da diese die Sicht einschränken und für Ablenkung sorgen könnte.

Corona-Schnelltest für Fahrschulunterricht nötig

Fahrschulschild
Fahrschulen sind geöffnet, allerdings gilt eine Test- und Maskenpflicht.
Bild: dpa
Eine FFP2-Maskenpflicht besteht beim praktischen Unterricht oder einer Prüfungssituation in einer Fahrschule. Fahrschulen dürfen offiziell seit dem 8. März wieder öffnen. Voraussetzung für den Unterricht ist ein entsprechendes Hygienekonzept des Betriebs und ein tagesaktueller COVID-19-Schnelltest des Fahrschülers. Inhaber und Bedienstete müssen sich vielerorts zweimal wöchentlich testen (lassen). Interessenten sollten sich bei ihrer lokalen Fahrschule erkundigen, auch was mögliche Fristverlängerungen für Prüfungen angeht.

Während der Corona-Pandemie möglichst nicht auf Reisen gehen

Betroffen sind nach wie vor auch (Auto-)Reisende. Reisen soll es nämlich möglichst gar nicht geben, weder dienstlich noch touristisch. So hieß es bereits im Beschluss vom 25. November 2020, dass "(...) alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison" zu vermeiden seien. Dieser Grundsatz gilt noch immer, mehr noch: Während der geltenden Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr morgens gilt sogar ein Durchreiseverbot ohne triftigen Grund durch betroffene Landkreise. Immerhin werden die Hotspots immer weniger, die Inzidenzwerte fallen kontinuierlich. Angesichts der positiven Entwicklung sind in vielen Urlaubsregionen Lockerungen umgesetzt oder in Aussicht, zumindest für Geimpfte, Genesene und Getestete. Alle Infos zum Thema Reisen und Corona gibt es hier.

Dauerhafte Mitführpflicht für Corona-Schutzmaske im Gespräch

Die Schutzmaske gegen eine Übertragung des Coronavirus könnte bald zum ständigen Begleiter von Autofahrern in Deutschland werden. Das Bundesverkehrsministerium prüft eine Mitführpflicht von jeweils zwei Mund-Nase-Bedeckungen pro Fahrzeug, auch nach Ende der Pandemie. Auf AUTO BILD-Anfrage erklärte das Haus von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), möglicherweise eine solche Pflicht bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorschlagen zu wollen. Weitere Details könnten noch nicht mitgeteilt werden. Medienberichten zufolge will sich das Ministerium an den Regelungen für Warnwesten orientieren, bei deren Missachtung ein Bußgeld von 15 Euro droht.