Der alte Wagen war viele Jahre lang ein treuer Begleiter, doch irgendwann kommt die Zeit, Abschied zu nehmen. Wenn der TÜV seinen Segen nicht mehr erteilt und die nötigen Reparaturen den Restwert bei weitem überschreiten, führt der Weg irgendwann unweigerlich zur Autoverwertung. Doch vor dem Gang zum Schrottplatz sollte bedacht werden: Die Alternative zum Verschrotten ist immer der Verkauf. Dementsprechend kann man sein Auto einem Händler anbieten oder im Internet bei gängigen Fahrzeugbörsen inserieren. Wenn der TÜV bereits abgelaufen ist, findet sich allerdings nur noch selten ein privater Käufer. Die beste Chance auf einen guten Preis haben dann noch seltene Modelle, die von Bastlern gerne auch fahrunfähig als Ersatzteillager gekauft werden.
Kia EV2 42,2 kWh AIR WP LED Abstandstemp Lenkradhzg.
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50 KW (68 PS)
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Benzin, 5,5 l/100km (komb.), CO2 Ausstoß 125 g/km*
Lexus UX 300 h F Sport Design Tech-Paket
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10 km
146 KW (199 PS)
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Kia SPORTAGE 1.6 T-GDI 150 2WD DCT SPIRIT MJ27 LEDER
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15 km
110 KW (150 PS)
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Benzin, 7,3 l/100km (komb.), CO2 Ausstoß 165 g/km*
Kia PICANTO 1.0 GDI AUTO. AMT VISION MJ26 SITZH. NAV
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50 KW (68 PS)
08/2026
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Benzin, 5,5 l/100km (komb.), CO2 Ausstoß 125 g/km*
Renault Rafale Atelier Alpine Plug-in Hybrid 300 4x4
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221 KW (300 PS)
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Hybrid (Benzin/Elektro), 0,6 l/100km (komb.), CO2 Ausstoß 14 g/km*
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100 KW (136 PS)
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Hybrid (Benzin/Elektro), 4,6 l/100km (komb.), CO2 Ausstoß 104 g/km*
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100 KW (136 PS)
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer Pkw können dem "Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unentgeltlich erhältlich ist www.dat.de.
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Wo finde ich die richtige Anlaufstelle zur Autoverwertung?

Abwrackprämie
Neben dem Autoverwerter nehmen auch die Händler schrottreife Autos zurück.
Bild: Markus Brass
Findet sich kein Käufer mehr für den Wagen, bleibt nur noch die Autoverwertung bzw. Entsorgung. Wer sich dazu entschließt, macht aus seinem Auto für den Gesetzgeber Abfall – und der muss laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb überlassen werden. Diese Überlassungspflicht ist gesetzlich geregelt, und wer das Fahrzeug einem nicht zertifizierten Betrieb übergibt, macht sich strafbar: Bis zu 50.000 Euro Strafe können dafür verhängt werden! Die zertifizierten Annahmestellen beziehungsweise Verwertungsbetriebe stehen für eine umweltgerechte Weiterverarbeitung und/oder Wiederverwertung des Fahrzeugs beziehungsweise Teilen davon ein. Mit dem Suchbegriff "Autoverwertung" lassen sich im Internet in jeder größeren Stadt mehrere Anlaufstellen ausfindig machen, die eine Genehmigung haben, Altfahrzeuge entgegenzunehmen und zu verwerten. Weitere Informationen zu anerkannten Betrieben gibt es auf der Website der "Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge".
Achtung: Das Auto einfach am Straßenrand oder auf einem einsamen Feldweg abzustellen, und zu hoffen, dass sprichwörtlich Gras über die Sache wächst, ist keine Option. Das ist nicht nur verwerflich, sondern auch ordnungswidrig, und die Fahrgestellnummer lässt Rückschlüsse auf den Halter zu. Die Bußgelder sind hoch: Wird das nicht zugelassene Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen geparkt, werden 120 Euro Bußgeld erhoben. Steht das Auto vier Wochen später noch immer da, wird es gemäß des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG) zu Abfall. Damit steigt das Bußgeld auf 1000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Abschleppen, die die Behörden in der Regel mit Nachdruck wieder eintreiben.

Muss ich für die Autoentsorgung zahlen?

Ganz klar: Dem Verwerter entstehen durch die Autoentsorgung Kosten. Er muss den Wagen auseinander nehmen und die Teile, die er nicht verkaufen kann, und Flüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoff umweltgerecht entsorgen. Außerdem holen Verwerter die Fahrzeuge oft direkt beim Kunden ab, tragen also auch noch die Transportkosten. Aus der Wiederverwertung mancher Bauteile kann der Betrieb aber wiederum auch Gewinn schlagen, sodass es am Ende oft auf das persönliche Verhandlungsgeschick ankommt, ob man für die Entsorgung zahlen muss, ob der Wagen kostenlos angenommen wird oder ob man vielleicht sogar noch ein paar Euro dafür bekommt. Erfahrungsgemäß gilt: Der klassische Verwerter ist eher bereit, Geld zu zahlen, während man am Schrottplatz damit rechnen muss, zur Kasse gebeten zu werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verwertung und Verschrottung?

Die Grenze zwischen Autoverwertung und -verschrottung ist fließend. Generell gilt: Bei der Verschrottung kommt das Fahrzeug in die Presse. Was übrig bleibt, ist ein mehr oder weniger großer Blechwürfel. Der Verwerter dagegen versucht einzelne Teile des Wagens oder die darin gebundenen Rohstoffe noch gewinnbringend zu verkaufen. Wie der Verwerter muss aber auch der Verschrotter den Wagen vor dem Zerkleinern auseinandernehmen und Kunststoffteile, Flüssigkeiten sowie elektrische Bauteile gesondert entsorgen. Bevor er diese Teile recycelt, kann er natürlich ebenfalls versuchen, sie zu verkaufen und auch das gepresste Blech hat am Ende noch einen gewissen Wert.

Welche Preise lassen sich bei der Autoverwertung erzielen?

Wer meint, mit seinem alten Wagen beim Verwerter noch ein gutes Geschäft zu machen, wird oft enttäuscht. In der Regel können Kunden zufrieden sein, wenn sie für die Entsorgung nicht zur Kasse gebeten werden. Mehr als 100 Euro lassen sich nur selten erzielen.

Welche Formalitäten sind für die Entsorgung eines Autos nötig?

Mit der Entsorgung muss der Halter das Fahrzeug auch bei der Zulassungsstelle abmelden. In der Regel werden dafür die Kennzeichen und die  Zulassungsbescheinigung Teil I und II benötigt, also Kfz-Brief und -schein. Neuere Fahrzeuge können inzwischen außerdem auch unter bestimmten Voraussetzungen online abgemeldet werden. Fahrzeugschein und -brief müssen dann dem Entsorgungsbetrieb übergeben werden – wie übrigens auch alle Autoschlüssel. Der Verwerter stellt im Gegenzug eine Bestätigung über die Annahme des Fahrzeugs aus und bescheinigt die sachgerechte Entsorgung. Diesen Nachweis muss man ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Achtung: Nimmt der Verwerter das Fahrzeug nicht zur Entsorgung beziehungsweise Verschrottung an, sondern kauft es als Gebrauchtwagen, sollte auf jeden Fall ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden – ganz egal ob der Wagen noch fahrtüchtig ist oder nicht.

Welchen Service sollte der Verwerter bieten?

Hat man sich dazu entschieden, den Gebrauchtwagen zur Autoverwertung zu bringen, soll die Entsorgung in der Regel so wenig Aufwand wie möglich machen. Gute Verwerter bieten deshalb einen Abholservice an: Man muss das Schrottauto, das eventuell gar keinen TÜV mehr hat, dann nicht selbst irgendwo hinbringen, sondern er wird bequem auf einem Anhänger von Zuhause abtransportiert. Auf Wunsch erledigen viele Betriebe auch die nötigen Formalitäten, sprich die Abmeldung bei der Zulassungsstelle und den Nachweis der Entsorgung. Häufig wird dafür allerdings eine Gebühr verlangt, über die man sich zuvor informieren sollte.

Welche Alternative zur Autoverwertung gibt es?

Kann man nicht mehr damit rechnen, vom Verwerter noch ein paar Euro für sein Altfahrzeug zu bekommen, kann man seit dem 1. Januar 2007 das Fahrzeug auch an den Hersteller zurückgeben. Seitdem sind die Autobauer gesetzlich verpflichtet, alte Fahrzeuge ihrer Marken entgegenzunehmen – und zwar kostenlos! Allerdings gilt diese Pflicht nur, wenn das Fahrzeug sich mehr oder weniger im Originalzustand befindet. Wer also meint, eventuell noch gewinnbringend verwertbare Komponenten wie Fahrwerksteile, Antrieb, Steuergeräte oder Karosserieteile selbst verkaufen zu können und sie aus- oder abbaut, kann nicht auf eine Annahme durch den Hersteller hoffen. Abgewickelt wird die Fahrzeugrücknahme häufig über die Niederlassungen oder Vertragshändler oder über andere zertifizierte Annahmestellen.