Wenn mehrere Zehntausend Menschen nach einem Spiel der Fußball-Bundesliga aus dem Stadion strömen und mit dem eigenen Fahrzeug nach Hause fahren wollen, gehört ein Stau zur Tagesordnung. Das war nach der Partie des FC Bayern München bei Borussia Mönchengladbach nicht anders.
Auch auf der Autobahn A52 geriet der Verkehr durch einen Auffahrunfall in der Abreisewelle nach dem Bundesliga-Topspiel ins Stocken. Immerhin bildeten die Verkehrsteilnehmer dabei vorbildlich eine Rettungsgasse.
Autobahn Rettungsgasse Stau
Grundsätzlich ist das Befahren einer Rettungsgasse verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
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Bayern-Bus durch Rettungsgasse gelotst

Wie die Rheinische Post zuerst berichtete, sollen dann Polizisten den Mannschaftsbus des FC Bayern München durch diese Rettungsgasse gelotst haben. Und das offenbar gegen die explizite Anweisung des zuständigen Einsatzleiters.
Warum es dazu kam, ist derzeit noch unklar. Ob die Beamten diese Anweisung nicht erhalten oder möglicherweise ignoriert haben, soll nach Polizeiangaben jetzt intern geklärt werden. Aktuell seien gegen die betroffenen Beamten noch keine Maßnahmen ergriffen worden.
Grundsätzlich ist das Befahren einer Rettungsgasse verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Höhe einer möglichen Strafe ist abhängig davon, ob dabei ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurde oder ob sogar eine Sachbeschädigung entstand. Nicht nur ein Bußgeld ist möglich, sondern auch ein Fahrverbot.