(Reuters/mas) Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant Vorzugsregeln für Carsharing-Nutzer. Das berichtet die BILD vorab in ihrer Mittwochausgabe (22. April 2015) unter Berufung auf Eckpunkte eines neuen Gesetzes, das jetzt in die Ressortabstimmung gehe.
Geplant ist demnach, dass die Straßenverkehrsbehörden spezielle Parkplätze einrichten können, die nur von Carsharern genutzt werden dürfen. Ob gleichzeitig auch die Parkgebühren erlassen werden, entscheidet die Behörde. Bevorrechtigt werden sollen sogenannte stationsgebundene Carsharingfahrzeuge (zum Beispiel von Flinkster/Deutsche Bahn oder Cambio) und nicht stationsgebundene Carsharingfahrzeuge (etwa Car2Go oder DriveNow). Anbieter von stationsbasiertem Carsharing sollen im Rahmen eines Auswahlverfahrens ihre Abhol- und Rückgabestellen in den öffentlichen Verkehrsraum verlagern können, zum Beispiel in die Nähe von Bahnhöfen.
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Gratis-Parken für Carsharer
So sieht laut Bild-Zeitung das neue Verkehrsschild für die speziellen Carsharing-Parkplätze aus.
Für die neuen Parkplätze soll es laut BILD sogar ein neues Verkehrsschild mit einem "P" für Parken und einem im wahrsten Sinn "geteilten" Auto geben. Dobrindt sagte BILD: "Carsharing liegt im Trend. Wir wollen diese neue Form der Mobilität mit einem Gesetz unterstützen." Zu Jahresbeginn 2015 seien insgesamt 1,04 Millionen Carsharing-Kunden mit 15.400 Carsharing-Fahrzeugen registriert gewesen. Statistisch teilten sich damit rund 42 Nutzer ein Fahrzeug.