Viele Autobesitzer nutzen ihren Wagen nur selten. Während die Kraftstoffkosten nur anfallen, wenn man wirklich unterwegs ist, müssen Versicherung, Steuer und Co. auch dann bezahlt werden, wenn das Auto rumsteht – vom Wertverlust ganz zu schweigen. Doch in der Zeit, in der man das Auto nicht selbst benötigt, kann man damit auch Geld verdienen. Immer mehr Teilzeit-Autofahrer betreiben privates Carsharing und überlassen ihren Wagen anderen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, allerdings sollten sämtliche Vermietungen – auch unter Freunden – schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden und im Vorfeld geklärt werden, wer für etwaige Schäden aufkommt oder Strafzettel bezahlt. Außerdem müssen ein paar Rahmenbedingungen eingehalten werden. Neben dem Finanzamt, das gerne den Einkommenssteuer-Anteil an den Einnahmen haben möchte, muss auch die Kfz-Versicherung mitspielen.

Privates Carsharing: Wie ist der Fahrer versichert?

Wer sein Auto anderen Fahrern überlässt, sollte dies auf jeden Fall mit der Versicherung absprechen. Verträge, die nur namentlich benannte oder spezielle Fahrer einschließen, scheiden grundsätzlich für ein privates Carsharing aus. Doch auch wer keine Fahrerbeschränkung in seinem Vertrag hat, sollte vor der ersten Vermietung seines Wagens Rücksprache mit der Versicherung halten. Manche Assekuranzen untersagen in ihren Bedingungen das Vermieten des Wagens oder bieten dafür spezielle Tarife an – die sind in der Regel allerdings etwas teurer.

Das Problem: Hat der Mieter einen Unfall, verliert nach der Regulierung durch die Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung der Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt und muss zukünftig höhere Beiträge zahlen. Natürlich kann man im Vorfeld vertraglich vereinbaren, dass der Mieter für Schäden selbst aufkommen muss, was allerdings bei hohen Haftpflichtschäden in der Regel schlichtweg nicht machbar ist. Allerdings könnte man eine gewisse "Entschädigung" im Falle eines Unfalls vereinbaren, die höhere Folgekosten kompensiert.

Privates Carsharing über Online-Plattformen

Wer seinen Privatwagen vermieten möchte, kann dies mittlerweile auch über mehrere Online-Plattformen machen. Mieter, die den Wagen über eines dieser Internet-Portale buchen, schließen mit der Anmietung eine Kurzzeitversicherung ab. Die umfasst mindestens den Haftpflichschutz, in der Regel aber auch eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Der Vermieter des Wagens muss im Schadensfall nicht befürchten, bei seiner eigenen Versicherung schlechter gestellt zu werden. Der Preis dafür ist allerdings eine geringe Gebühr, die die Betreiber der Carsharing-Plattform üblicherweise vom Vermieter einkassieren.