Autounfall im Auslandsurlaub: die Horrorvision für jeden Autofahrer. Zumal die Abwicklung über die Versicherungen kompliziert ausfällt. Die wichtigsten Regeln:

Bei einem Unfall gilt das Schadenrecht des Unfalllandes. Kollidiert ein Deutscher etwa in Spanien mit einem Spanier oder Franzosen, gilt spanisches Recht. Ausnahme: Einen Unfall zwischen Deutschen regelt deutsches Recht. Hat der Tourist Schuld, zahlt dessen Haftpflicht. Seinen eigenen Schaden zahlt seine Vollkasko, sofern sie das betreffende Land umfasst.

Für die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus der EU gilt: Jeder Versicherer muss in jedem EU-Land einen "Schadenregulierungsbeauftragten" haben. Wer etwa in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls ist, kann sich in Deutschland an den Vertreter der spanischen Versicherung wenden. Diesen nennt der Zentralruf der Autoversicherer unter Telefon 01 80-2 50 26 (www.zentralruf.de). Für einen im Ausland geschädigten deutschen Autofahrer können sich dennoch Nachteile ergeben. Folgende Leistungen gibt es bei Sachschäden im Vergleich zum deutschen Recht nicht in:

Dänemark: Mietwagenkosten, NutzungsausfallFrankreich: Mietwagen und Anwaltskosten • Großbritannien: Wertminderung • Italien: Wertminderung, Mietwagenkosten • Kroatien: Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall

Niederlande: Nutzungsausfall • Norwegen: Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall • Österreich: Nutzungsausfall • Polen: Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall • Portugal: Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall • Schweden: Wertminderung, Mietwagen

Slowenien: Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall • Spanien: Gutachter-, Anwalts- und Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung • Tschechien: Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall • Ungarn: Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall.

Tipp: Kosten für einen Mietwagen werden in einigen Ländern erstattet, wenn ein Fahrzeug nachweislich beruflich gebraucht wird. Eine Wertminderung wird ausnahmsweise bei neuen Autos gezahlt. Grundsätzlich gilt: Am besten fährt, wer über seinen Rechtsschutz einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragt.

Nach deutschem Recht bezahlt die Haftpflicht des schuldigen Unfallgegners üblicherweise: • Abschleppkosten • Anwaltskosten • Gutachterkosten (bei Schäden über 1000 Euro) • Reparatur in Werkstatt nach Wahl • Mietwagen oder Nutzungsausfall • Wertminderung • Kostenpauschale; Tipp: Einige Versicherungen (etwa Allianz, Axa, HUK Coburg, Zürich) bieten eine besondere Autohaftpflicht für den Fall eines Auslandsunfalls ("Auslandsschadenschutz").

Der Versicherte wird dann von seiner eigenen Haftpflicht nach deutschem Recht entschädigt und muss sich zudem nicht mit einer ausländischen Versicherung herumschlagen. Interessant für alle deutschen Autofahrer, die mit ihrem Wagen oft im Ausland unterwegs sind.

Von

Roland Bunke