Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Diesel-Abschalteinrichtungen
Klage gegen Diesel-Abschalteinrichtungen erfolgreich

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Deutsche Umwelthilfe erzielt erneuten Erfolg vor Gericht: Klage gegen KBA wegen Diesel-Abschalteinrichtungen anerkannt.
Bild: dpa
(dpa/AUTO BILD/KI) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Bezug auf Diesel-Abschalteinrichtungen erfolgreich eingereicht. Die DUH fordert die Aufhebung von sogenannten Freigabebescheiden, mit denen das KBA in der Vergangenheit Software-Updates als ausreichende Maßnahme zur Behebung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei bestimmten Dieselmotoren genehmigt hatte. Das Gericht gab der Umweltorganisation recht.
Das Gericht hält unter anderem sogenannte Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die vom KBA nicht hätten genehmigt werden dürfen. Als Beigeladene waren die zum Volkswagen-Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat betroffen. Insgesamt sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns von dieser Entscheidung betroffen (Aktenzeichen 3 A 332/20).
Bereits vor etwa einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen Recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf mit demselben Motortyp (Aktenzeichen 3 A 113/18). Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sowohl das KBA als auch Volkswagen haben Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingelegt. Sie halten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig aus zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Gründen für fehlerhaft. Volkswagen kündigte an, auch gegen das aktuelle Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte zudem, dass weder behördliche Stilllegungen drohten noch Hardware-Nachrüstungen erforderlich seien.
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