Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb
Abschlag sinkt

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Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb werden ab 2015 weniger hoch vom Bund gefördert. Deshalb sollten Interessenten noch 2014 zuschlagen.
Bild: Christian Bittmann
(dpa) Wer sich einen neuen Dienstwagen aussuchen darf und dabei ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug ins Auge fasst, sollte sich lieber früher als später entscheiden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Vorteilhaft ist es, wenn die Erstzulassung noch im Jahr 2014 statt erst im Jahr 2015 erfolgt. Hintergrund: Wird der Dienstwagen auch privat und für die Wege von der Wohnung zur Arbeit genutzt, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Da E-Autos im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren teurer sind, wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei E-Autos ein Abschlag vorgenommen. Dessen Höhe richtet sich nach der Batteriekapazität und dem Anschaffungsjahr beziehungsweise dem Jahr der Erstzulassung.
Für 2014 kann ein Abschlag von 450 Euro pro Kilowattstunde (kWh) der Batteriekapazität in Anspruch genommen werden. Maximal wird ein Abschlag von 9500 Euro gewährt. Ab dem 1. Januar sinkt der Abschlag auf 400 Euro pro kWh beziehungsweise 9000 Euro maximal. Das bedeutet: Je eher ein E-Auto angeschafft wird, umso höher ist der Abschlag und umso geringer letztendlich der geldwerte Vorteil. "Da diese geringere Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil während der gesamten Dauer, in der dieser Dienstwagen genutzt wird, gilt, kann sich somit über die Jahre ein nicht unbeachtlicher Spareffekt ergeben", erläutert BDL-Geschäftsführer Erich Nöll. Der Abschlag bei der Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung gilt unabhängig davon, ob man sich für die sogenannte Ein-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode entscheidet und ob das Fahrzeug vom Betrieb gekauft oder geleast wird.
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