Dieses Knöllchen ist völlig gaga
Irre Strafe: dickes Knöllchen nach Wendemanöver

345 Euro! Für ein Wendemanöver hat ein Deutscher in Österreich ein dickes Knöllchen kassiert. Der Fall ist extrem ungewöhnlich.
Bild: dpa
Autofahrer kennen es, wenn sie im Urlaub mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind: Man kann sich schnell einmal verfahren, wenn man ortsfremd ist. Dann wird eben kurz gewendet und die Fahrt anschließend fortgesetzt. Kein Problem? Von wegen! Denn das Manöver kann teuer werden, wie ein Autofahrer aus Baden-Württemberg zu berichten weiß.
Er war in Kitzbühel, Österreich, unterwegs, als er versehentlich in eine Sackgasse fuhr. Um umzudrehen, fuhr er kurzzeitig in eine private Einfahrt, wo ein Schild mit der Aufschrift "Hier nicht wenden" angebracht war.
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub erhielt er einen Brief vom Anwalt. Das Wendemanöver wurde als unbefugtes Befahren des Grundstücks betrachtet. Das Schreiben erklärte, dass dies eine Störung des ruhigen Besitzes des Mandanten sei, was grundsätzlich verboten sei. Zum Schreiben wurden Fotos einer Überwachungskamera als Beweis angehängt.
345 Euro Strafe
Irre: Der Anwalt forderte eine Strafe von 345 Euro, andernfalls drohte er mit einer Klage, die noch höhere Kosten verursachen würde. Die Begründung des Anwalts Jan Bröcker gegenüber dem SWR, dass das Wendemanöver die Pflasterung der Einfahrt übermäßig beanspruchte, klang jedoch fragwürdig.
Obwohl die Grenze zwischen öffentlicher Straße und der Einfahrt vor Ort kaum erkennbar war, ist es kein Einzelfall, dass Geldforderungen wegen Fahrmanövern an diesem Grundstück in Kitzbühel verschickt wurden. Der Bürgermeister der Stadt, Klaus Winkler, äußerte sich kritisch dazu und bezeichnete es als "Abkassiererei" und "extrem unanständiges" Verhalten der Eigentümer. Die Stadt hatte vorgeschlagen, das Problem mit Pollern an der Grundstücksgrenze zu lösen, aber die Grundstücksbesitzer hatten dagegen erfolgreich geklagt.
Der Urlauber aus Baden-Württemberg entschied sich dazu, der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen, und es blieb unklar, ob es tatsächlich zu einer Klage kommen würde. Der Anwalt Horst Wendling aus Kitzbühel hielt dies für unwahrscheinlich, da es bisher keine Klagen gab. Falls es jedoch zu einer Gerichtsverhandlung käme, sah er gute Chancen, dass der Autofahrer gewinnen würde.
Wie ist die Lage in Deutschland?
Wie ist denn die Lage in Deutschland? Hierzulande ist es ebenfalls verboten, auf Privatgrundstücken zu wenden, da dies als Hausfriedensbruch angesehen wird und eine Straftat darstellt. Die Tat wird jedoch nur auf Antrag verfolgt, was für Eigentümer oft zu aufwendig ist. Die deutlich einfachere Lösung: das Grundstück zusätzlich absperren, beispielsweise mit einer Kette oder einem Tor. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, Privatgrund abzusperren, solange der Bereich als "befriedetes Besitztum" gekennzeichnet ist, etwa durch einen Bürgersteig oder eine unterschiedliche Pflasterung.
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