Drängler-Urteil
Nicht mehr als drei Sekunden

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Ab wann ist Drängeln, also zu dichtes Auffahren im Straßenverkehr, strafbar? Das Oberlandesgericht Hamm hat dazu jetzt ein Urteil gefällt, das Verkehrsrowdys nicht gefallen dürfte.
Das Oberlandesgericht Hamm hat Grenzen für das Unterschreiten des Sicherheitsabstands (Faustregel: halber Tachowert in Metern) auf Autobahnen festgelegt und dabei die Dauer berücksichtigt. Maximal drei Sekunden lang sei zu dichtes Auffahren erlaubt, darüber nicht mehr. Wer die Drei-Sekunden-Regel zwar einhält, aber über eine Strecke von 140 Metern drängelt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld (Az: 1 RBs 78/13).
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