Das Oberlandesgericht Hamm hat Grenzen für das Unterschreiten des Sicherheitsabstands (Faustregel: halber Tachowert in Metern) auf Autobahnen festgelegt und dabei die Dauer be­rücksichtigt. Maximal drei Sekunden lang sei zu dichtes Auffahren erlaubt, darüber nicht mehr. Wer die Drei-Sekunden-Regel zwar einhält, aber über eine Strecke von 140 Metern drängelt, ris­kiert ebenfalls ein Bußgeld (Az: 1 RBs 78/13).