Nötigung im Straßenverkehr
Ab wann ist es Nötigung?

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Drängeln, pöbeln, rasen: Verkehrsrowdys auf der Straße gefährden nicht nur die Sicherheit, sie machen sich auch strafbar. AUTO BILD sagt, wie man gegen Nötigung vorgeht und welche Strafen drohen.
Mit der Lichthupe den Vordermann zum Spurwechsel auffordern, etwas zu dicht auffahren oder kurz vor dem andern Auto einscheren – die Grenzen zwischen rüpelhaftem Verhalten und Nötigung im Straßenverkehr sind fließend. Letzteres kann allerdings empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was ist Nötigung?
Nötigung ist laut deutscher Rechtsprechung eine Straftat (§240 StGB), bei der ein anderer durch Gewalt oder Drohungen unter Druck gesetzt wird und dieser aus Angst zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird. Ein kurzes Aufblinken mit der Lichthupe, um das eigene Überholen anzukündigen, fällt demnach nicht unter Nötigung. Im Gegenteil: Das "Ankündigen des Überholvorgangs durch kurze Schall- oder Lichtzeichen" ist sogar ausdrücklich erlaubt. Wer dagegen versucht, den Vordermann durch permanentes Aufblenden der Spur zu verweisen, macht sich der Nötigung schuldig.
Ab wann spricht man von Nötigung?

Ohne zu warten über den Zebrastreifen gebrettert? Bei einer Anzeige wird das mit Fahrverbot bestraft.
Nötigung kann auch von verbalen Äußerungen ausgehen: Wer lautstark droht, einen anderen von der Straße zu drängen, macht sich auf jeden Fall schuldig. Außerdem können nicht nur Autofahrer zu Straftätern werden: Das Blockieren eines Parkplatzes beispielsweise kann ebenfalls als Nötigung ausgelegt werden, vor allem dann, wenn der Stellplatz mit Gegenständen belegt wird oder der "Aufpasser" handgreiflich wird beziehungsweise gegen das andere Auto tritt.
Was kann man tun, wenn man selbst genötigt wurde?
Die einzige Möglichkeit, sich gegen Nötigung im Straßenverkehr zu wehren, ist Anzeige zu erstatten. Dafür ist es wichtig, sich das Täterfahrzeug samt Kennzeichen zu merken, und idealerweise auch das Aussehen des Fahrers. Die Anzeige selbst kann man persönlich bei der Polizei, per Telefon oder bei der Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes erstatten. Wichtig: Ein Zeuge, der die Nötigung selbst miterlebt hat, ist gut, aber nicht notwendig. In der Regel schenkt das Gericht dem Kläger Glauben, da er – von der eigenen Genugtuung abgesehen – nichts von einer Verurteilung des Täters hat. Die Strafe kassiert schließlich der Staat ein. Unter Umständen kann es allerdings hilfreich sein, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Das gilt natürlich auch dann, wenn man selbst mit einer Anzeige wegen Nötigung konfrontiert wird.
Welche Strafen drohen bei Nötigung?
Die Strafen für Nötigung im Straßenverkehr sind im Bußgeldkatalog geregelt und reichen von einer Geldstrafe, die leicht mehrere tausend Euro betragen kann, bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nicht selten drohen außerdem drei Punkte in Flensburg und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Je nach Auffassung des Gerichts ist aber auch der Entzug der Fahrerlaubnis denkbar, inklusive einer Sperrfrist von üblicherweise sechs Monaten bis fünf Jahren. Abhängig von der Schwere der Nötigung, können die Richter die Nötigung allerdings auch "nur" als Ordnungswidrigkeit behandeln. Das kommt vor allem dann vor, wenn der Täter nur ganz kurz gedrängelt hat und dabei nicht bis zur Stoßstange des Vordermanns aufgefahren ist.
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