Frisiert, elektrisiert und zudem noch alkoholisiert: Diesen Maifeiertag wird ein 45-Jähriger aus Hessen so schnell ganz sicher nicht vergessen. Denn er nutzte – wie so viele Menschen – am 1. Mai einen Bollerwagen, um zu feiern. Doch dieser Bollerwagen hatte es im wahrsten Sinne des Wortes in sich, denn mit einem herkömmlichen Fahrzeug dieser Art hatte er nicht mehr viel zu tun, wie an dem Abend dann auch die Polizei feststellte.
Die Beamten waren gegen 20 Uhr auf Streifenfahrt, als sie in der Südlichen Ringstraße auf ein nicht alltägliches "Kraftfahrzeug" der Marke Eigenbau aufmerksam wurden, das von dem 45-Jährigen geführt wurde.

Illegal eingebauter Elektroantrieb

Die Polizisten staunten bei der anschließenden Kontrolle nicht schlecht, denn da stellten sie fest, dass der mit einer großen Musikbox bestückte Bollerwagen (inklusive Schild "Betreutes Trinken") über eine illegal eingebaute Elektromotorisierung mit Lenkeinrichtung verfügte. Bedeutete: Der Bollerwagen war ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug.
Wie am Maifeiertag nicht unüblich, ging es an dem besagten Abend auch feuchtfröhlich zu, was sich auch an mehreren geleerten Bierflaschen auf dem Gefährt zeigte. Die Polizisten nahmen daher auch den 45-Jährigen näher unter die Lupe und merkten dabei recht schnell, dass er deutlich unter Alkoholeinfluss stand.

Atemalkoholtest ergab 1,7 Promille

Da ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,70 Promille ergab, musste der Langener dann auch noch eine Blutprobe über sich ergehen lassen. Das ist für ihn aber noch lange nicht alles. Denn er muss sich nun zusätzlich auch wegen des Verdachts der Trunkenheit am Steuer sowie wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes strafrechtlich verantworten.
Der "frisierte" Bollerwagen, den der 45-Jährige nach eigenen Angaben selbst zusammengebaut hatte, wurde von der Polizei sichergestellt.