Um ein Elektroauto unterwegs zu laden, suchen Fahrerinnen und Fahrer im Navigationssystem einfach nach der nächstgelegenen Ladestation. Diese Methode ist funktional, jedoch nicht besonders bequem und oft teurer als andere Optionen. Um den günstigsten Anbieter zu ermitteln, ist es meist immer noch erforderlich, spezielle Smartphone-Apps zu verwenden. Sie zeigen neben der maximalen Leistung der Ladesäule die Preise an – und bewahren Fahrerinnen und Fahrer so vor unliebsamen Überraschungen. Doch dies wird bald nicht mehr notwendig sein: Wie Edison berichtet, will die Bundesregierung wohl in Kürze Änderungen an der Ladesäulenverordnung vornehmen. Damit soll das deutsche Recht an die europäische Richtlinie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) angepasst werden.

Strompreise müssen künftig angezeigt werden

Wie aus einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, sollen künftig auch hiesige Anbieter von Schnellladesäulen den Strompreis deutlich kenntlich machen. Diese Information kann entweder über Aufkleber oder – ähnlich wie bei herkömmlichen Tankstellen – über eine digitale Preistafel erfolgen. QR-Codes, die Kundinnen und Kunden wie bislang zur Internetseite oder App des Anbieters weiterleiten, reichen nicht mehr aus. Das soll laut der Neufassung aber nur für Ladesäulen mit einer Leistung von über 50 Kilowatt gelten. Ladepunkte, die unter dieser Grenze liegen, können alles so belassen, wie es ist.

Betreiber müssen Kartenzahlung anbieten

Ähnlich verhält es sich mit der zweiten Änderung, die die Neufassung der Ladesäulenverordnung mit sich bringt. Sie betrifft den vorliegenden Informationen nach vor allem neu installierte Ladesäulen, diese müssen ab April 2024 zwingend über ein Terminal zur Zahlung per Bank- oder Kreditkarte verfügen. Bereits bestehende Schnellladestationen entlang des europäischen TEN-V-Straßennetzes müssen die Betreiber aber bis 2027 mit einem solchen Terminal nachrüsten. Doch bevor das geschieht, muss die Bundesregierung die geplante Änderung zuerst an den Bundesrat und den Bundestag weiterleiten. Wann das geschehen soll, ist derzeit noch ungewiss.