Alarmstimmung, Wut und Kotz-Emojis: Die EU wolle Oldtimer zwangsverschrotten lassen – diese Meldung verbreitet sich in Sozialen Medien wie ein Virus. "Eigentumsrecht der Fahrzeughalter wird abgeschafft: EU will Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen dürfen" – so die Schlagzeile eines Blogs.
Der nicht genannte Autor schreibt dort, "eine noch zu gestaltende EU-Kommission spricht dann das Urteil. Klare Kriterien geben vor, wann ein Auto als verfallen gilt“. Es werde "auf der Grundlage einer Punkteliste entschieden, wobei das Eigentum am Fahrzeug verfällt, wenn einer der Punkte erfüllt ist." Oldtimer sollen, behauptet der Artikel, "einer notwendigen Kontrolluntersuchung unterzogen werden". Und: "Geschieht das nicht rechtzeitig, gilt das Auto als Abfall und muss daher verschrottet werden."

Fakt: Ja, die Alt-Auto-Verordnung soll geändert werden

Stimmen die Behauptungen? AUTO BILD KLASSIK hat es geprüft. Wie es scheint, bezieht sich der Blogger auf die EU-Altautoverordnungen 2018/858 und 2019/1020. Die sollen geändert werden, offenbar weil bislang Schrottautos illegal aus der EU exportiert wird, indem sie als Gebrauchtwagen deklariert werden. So umgehen die Betrüger europäische Gesetze zur umweltverträglichen Entsorgung.
Eine Rohkarosserie ohne Teile soll nicht mehr als "Gebrauchtwagen" aus der EU exportiert werden dürfen – außer, es ist ein Oldtimer.
Bild: Mercedes-Benz
Fakt ist: Die EU-Kommission hat im Juli 2023 einen Vorschlag vorgelegt, wie man die EU-Altfahrzeugverordnung (End-of-Life-Direktive) überarbeitet sollte – dieser Vorschlag wird dem Europäischen Rat und dem Parlament zur Beratung unterbreitet.

Fakt: Es geht nicht um intakte Autos

Ein Fahrzeug soll nach diesem Entwurf (Teil A, Absatz 1) als Schrott gelten, zum Beispiel wenn es in seine Einzelteile zerlegt wurde oder wenn es nur noch aus der Karosserie ohne weitere Teile besteht. Auch abgesoffene und ausgebrannte Autos sollen nicht mehr als Gebrauchtwagen durchgehen. Intakte Autos fallen also nicht unter die Regelung (wie es das Foto eines restaurierten Mercedes 300 SL in dem Blogartikel suggeriert).
Was ist aber mit der wertvollen Rohkarosserie eines Oldtimers? Was mit einem teils verbrannten Klassiker, der aber restauriert werden kann? Was mit einem Oldie, der für eine Restaurierung zerlegt wurde?

Fakt: Oldtimer sollen nicht verschrottet werden

Antwort: nichts ist damit. Denn der Entwurf der EU-Kommission nimmt "Fahrzeuge von historischem Interesse" explizit aus, das steht in Kapitel 1, Artikel 2d. Eben damit solche Oldtimer oder ihre Reste nicht verschrottet werden.
Damit ist die Frage beantwortet: Der Blogartikel ist eine Lüge, fake news.
Stark beschädigte Autos, die aber noch zu retten sind, sollen genau so behandelt werden dürfen wie bisher.
Bild: Polizei Bremerhaven
Er ist auch dilettantisch geschrieben: kein Hinweis auf irgendeine Quelle, keine Erklärung, nach welchen Kriterien über eine Verschrottung entschieden werden solle. Dann: Was bitte soll "eine noch zu gestaltende EU-Kommission" sein? Es gibt nur eine EU-Kommission, dort sitzen die Kommissare, die von den Mitgliedsländern entsandt sind. Und: Oldtimer sollen angeblich "nach mehr als zwei Jahren" geprüft werden – was soll das heißen?
Die "factchecking"-Redaktion der Nachrichtenagentur dpa stellt außerdem klar: "Jeder Fahrzeughalter soll auch in Zukunft grundsätzlich darüber bestimmen können, was er mit seinem Wagen machen will. Das Eigentumsrecht ist nicht betroffen."

Kritik: Oldtimer-Definition hat Lücken

Ende der Geschichte? Noch nicht. Denn an der geplanten Überarbeitung der Direktive gibt es Kritik, genauer: an der Definition von "Fahrzeugen von historischem Interesse". Da verweist der Entwurf nämlich auf die Richtlinie 2014/45/EU, und dort steht in Artikel 2, welche drei Kriterien ein Fahrzeug dafür erfüllen muss:
1. Es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen.
2. Sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt.
3. Es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert.
Ein Oldtimer ist demnach nur von Interesse, wenn das Modell nicht mehr produziert wird – ist also ein 30 Jahre alter Lada Niva ein Oldtimer zweiter Klasse? Das würde auch für UAZ-452 "Buchanka" und UAZ-460 gelten, ebenso für mehrere Kleintransporter: Der Mercedes T 1 ("Bremer Transporter") wird in Indien noch unter dem Namen Force Traveller montiert, der Ford Transit 86 in China als JMC Teshun, der Suzuki Carry von 1979 in Pakistan als Suzuki Bolan, der Mitsubishi L300 von 1979 in Indonesien und auf den Philippinen.
Nach der bisher vorgesehenen Definition wäre ein Lada Niva aus den 70ern ein "Fahrzeug von historischem Interesse", weil er noch gebaut wird.
Bild: Lada
Wer will definieren, ob ein alter Morgan oder ein altes Mercedes G-Modell so im Prinzip auch heute noch gebaut werden?
Und wenn zum Beispiel Jaguar oder Bentley alte Modelle als "continuation series" neu nachbauen – warum sollten dann die Originale auf einmal anders bewertet werden?
Ebenfalls nicht von historischem Interesse: ein alter Bentley Blower, jedenfalls so lange Bentley neue Blower nach altem Muster nachfertigt.
Bild: Uli Sonntag / AUTO BILD
Kritik: Auch umgebaute Autos haben historischen Wert
Der dritte Punkt ist vielleicht noch heikler: Warum ist ein Auto nur von historischem Interesse, wenn es seit dem Tag der Erstauslieferung nicht wesentlich verändert wurde? Damit würden nicht nur Cabrio-Umbauten herausfallen, viele Tuning-Autos und Rennwagen, sondern zum Beispiel auch ein Papamobil. Dieses Beispiel nennt Diplom-Restauratorin Dr. Gundula Tutt. "Ich bin geschockt, dass diese unsägliche Definition wieder auftaucht", schimpft sie. "Die desolate Fehlkonstruktion widerspricht allem, was ein historisches Fahrzeug als Kulturgut definiert."
Nach der alten Definition wäre auch ein Papamobil historisch nicht von Interesse, weil es ja nach der Erstauslieferung umgebaut wurde.
Bild: Mercedes-Benz
Aber selbst wenn diese Definition am Ende noch in der Richtlinie gelten würde (darüber wird ja das EU-Parlament entscheiden), hieße das nicht, dass irgendjemand die Verschrottung eines Papamobils oder eines Bentley Blower anordnen könnte. Sondern wenn man ein paar klägliche Reste davon hätte oder auch einen intakten Rahmen, dürfte man diese Teile nicht als Gebrauchtwagen aus der EU exportieren.
Fakt: Fake news kam aus dem Umfeld der AfD
Zurück zu den Falschbehauptungen im besagten Blog: Wer setzt so etwas in die Welt, und warum? Der Blog verbreitet Kommentare, besonders oft von der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, und Verschwörungstheorien. Als "Herausgeber" des Blogs bezeichnet sich Sven von Storch – der Ehemann von Beatrix von Storch.