Künftig können Führerscheine EU-weit gesperrt werden. Wer betrunken Auto fährt, einen schweren Unfall verursacht oder auf andere Weise massiv gegen die Verkehrsregeln verstößt, der bekam bislang nur in dem Land ein temporäres Fahrverbot, in dem das Delikt begangen wurde. Doch künftig sollen Fahrverbote in allen 27 Mitgliedsländern gelten.
Damit wird es europaweit eng für Verkehrssünder, denn die Behörden tauschen sich künftig über Landesgrenzen hinweg aus, haben das Europäische Parlament und die EU-Staaten vereinbart. Damit geht eine deutliche Verschärfung der Regeln für Fahrverbote einher. Wichtig ist die Unterscheidung zum Führerscheinentzug, bei dem nach Ende der Fahrpause ein neuer Führerschein mit Prüfung abgelegt werden muss.
Die EU-Regel soll für die schwereren Delikte der Straße gelten, also betrunken oder berauscht Auto fahren, deutliche Geschwindigkeitsvergehen oder schwere Unfälle mit Todesfolge. Voraussetzung ist, dass der Führerschein für mindestens drei Monate gesperrt wird.
Damit wäre es beispielsweise nicht mehr möglich, bei einer im Heimatland geltenden Fahrpause im Urlaub einen Mietwagen zu nehmen. Andersherum gilt ein temporäres Fahrverbot, das während eines Auslandsurlaubs in der EU verhängt wurde, künftig auch im Heimatland des Führerscheininhabers. Die neue EU-Regelung gilt zunächst nur vorläufig, sie muss vom EU-Rat und dem Parlament noch gebilligt werden. Das gilt jedoch als reine Formsache.
Mit dem ADAC hat der größte deutsche Automobilclub die neue Regelung positiv eingeordnet. Es sei ein "sinnvoller Schritt zur Durchsetzung von mehr Verkehrssicherheit", teilte der Automobilclub mit. Das länderübergreifende Verfolgen schwerer Verkehrsdelikte hätte aus Sicht des ADAC "eine verkehrserzieherische Wirkung".

Keine Gesundheitstests für Senioren

Dagegen hat sich die EU gegen verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrer ausgesprochen. Das beschlossen das EU-Parlament und die Mitgliedsländer ebenfalls am Dienstag (25. März 2025). Die Entscheidung war schon 2024 heiß diskutiert worden. Sie hätte vorgesehen, dass Senioren am Steuer nach Ablauf des Führerscheins, der künftig nur noch für 15 Jahre ausgestellt wird, die Fahreignung durch zwingende Medizinchecks hätten nachweisen müssen.
Ein überfälliger Schritt: Warum soll man nach einem schweren Verkehrsdelikt noch abseits der Landesgrenzen fahren dürfen? Die Schwelle von EU-weiten Fahrverboten erst ab drei Monaten erscheint gerecht.