Fahrverbot: Wo Gefahren lauern
Achtung, Führerschein in Gefahr!

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Zu schnell, zu voll, zu high: Es gibt viele Wege, den Führerschein zu verlieren – von einem Monat bis lebenslang. AUTO BILD sagt Ihnen, wo die Gefahren für die Lizenz lauern.
Um Fahrverbote und Führerscheinentzug ranken sich viele Gerüchte. Hier finden Sie Antworten auf zehn der häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot wird bei einer Ordnungswidrigkeit erteilt, die Dauer beträgt ein bis drei Monate. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei im Prinzip bestehen. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein einfach zurückgegeben.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot wird bei einer Ordnungswidrigkeit erteilt, die Dauer beträgt ein bis drei Monate. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei im Prinzip bestehen. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein einfach zurückgegeben.
Führerscheinentzug bedeutet mindestens 6 Monate Sperre

Innerhalb welcher Frist muss der Führerschein abgegeben werden?
Beim ersten Fahrverbot hat der Fahrer vier Monate Zeit. Beim zweiten Verstoß kann der Betroffene den Zeitpunkt der Abgabe nicht wählen. Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist der Führerschein meist sofort weg.
Was gilt bei einem Tempoverstoß?
Innerorts ist der Führerschein für einen Monat bei 31 km/h zu schnell weg, außerorts gelten mehr als 41 km/h. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell war, muss einen Monat zu Fuß gehen. Drei Monate gibt es bei mehr als 61 und 70 km/h zu schnell.
Ab welcher Promillegrenze ist der Führerschein weg?
Schon ab 0,3 Promille und Anzeichen von Fahruntüchtigkeit ist der Führerschein in Gefahr. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille droht beim ersten Verstoß ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten und dritten Verstoß drei Monate. Ab 1,1 Promille wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen.
Und was gilt bei Drogenkonsum?
Das Fahren unter Drogen wird so bestraft wie Alkoholfahrten. Auch als Beifahrer heißt es, bei Konsum kann der Führerschein weg sein. Im Vergleich zum Alkohol gibt es bei Drogen keine Grenzwerte, hier spielt die konsumierte Menge keine Rolle.
Wird bei einem Rotlichtverstoß der Führerschein immer eingezogen?
Nur bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, also wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot ist, kommt es zu mindestens einem Monat Fahrverbot.
Schon ab 0,3 Promille und Anzeichen von Fahruntüchtigkeit ist der Führerschein in Gefahr. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille droht beim ersten Verstoß ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten und dritten Verstoß drei Monate. Ab 1,1 Promille wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen.
Und was gilt bei Drogenkonsum?
Das Fahren unter Drogen wird so bestraft wie Alkoholfahrten. Auch als Beifahrer heißt es, bei Konsum kann der Führerschein weg sein. Im Vergleich zum Alkohol gibt es bei Drogen keine Grenzwerte, hier spielt die konsumierte Menge keine Rolle.
Wird bei einem Rotlichtverstoß der Führerschein immer eingezogen?
Nur bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, also wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot ist, kommt es zu mindestens einem Monat Fahrverbot.
Ist der Führerschein auch bei Fahrerflucht in Gefahr?

Kann einem Autofahrer auch beim Radfahren der Führerschein weggenommen werden?
Ja. Ab 0,3 Promille droht Fahrverbot, über 1,6 der Entzug der Fahrerlaubnis.
Kann der Führerschein auch lebenslänglich eingezogen werden?
Durchaus. Ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis wird meist im Zusammenhang mit einer Straftat verhängt. Es können aber auch andere Umstände dazu führen. Dies kann körperliche (starke Sehschwäche), geistige (Depressionen, Schizophrenie) oder "charakterliche" Gründe (notorische Wiederholungstäter, Alkoholabhängigkeit) haben.
Wann droht der Verlust nach Punkten?
Ob Tempo-, Alkohol- oder Rotlichtverstöße – das Kraftfahrt -Bundesamt (KBA) in Flensburg notiert alle Punkte im Verkehrszentralregister. Die Punkte bleiben zwei Jahre in der Verkehrssünderkartei gespeichert. Danach werden sie gelöscht. Das aber nur, wenn zwei Jahre nach dem letzten Eintrag keine neuen Punkte dazugekommen sind. Sind 18 Punkte erreicht, ist die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate weg. Anschließend muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Der persönliche Punktestand kann beim Kraftfahrt-Bundesamt angefragt werden. Informationen: Unter www.kba.de finden Sie das entsprechende Antragsformular.
Wann droht der Verlust nach Punkten?
Ob Tempo-, Alkohol- oder Rotlichtverstöße – das Kraftfahrt -Bundesamt (KBA) in Flensburg notiert alle Punkte im Verkehrszentralregister. Die Punkte bleiben zwei Jahre in der Verkehrssünderkartei gespeichert. Danach werden sie gelöscht. Das aber nur, wenn zwei Jahre nach dem letzten Eintrag keine neuen Punkte dazugekommen sind. Sind 18 Punkte erreicht, ist die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate weg. Anschließend muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Der persönliche Punktestand kann beim Kraftfahrt-Bundesamt angefragt werden. Informationen: Unter www.kba.de finden Sie das entsprechende Antragsformular.
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