Um Fahrverbote und Führerscheinentzug ranken sich viele Gerüchte. Hier finden Sie Antworten auf zehn der häufigsten Fragen zu diesem Thema.

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot wird bei einer Ordnungswidrigkeit erteilt, die Dauer beträgt ein bis drei Monate. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei im Prinzip bestehen. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein einfach zurückgegeben.
Führerscheinentzug bedeutet mindestens 6 Monate Sperre
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer - da ist der Führerschein schnell weg. Je nach Promillezahl droht Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Beim Führerscheinentzug wird die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Bedeutet: Die Sperre ist für mindestens sechs Monate, maximal fünf Jahre gültig. Der Führerschein muss nach Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt und ausgestellt werden. Im härtesten Fall kann es passieren, dass die Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis neu abgelegt werden muss.

Innerhalb welcher Frist muss der Führerschein abgegeben werden?

Beim ersten Fahrverbot hat der Fahrer vier Monate Zeit. Beim zweiten Verstoß kann der Betroffene den Zeitpunkt der Abgabe nicht wählen. Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist der Führerschein meist sofort weg.

Was gilt bei einem Tempoverstoß?


Innerorts ist der Führerschein für einen Monat bei 31 km/h zu schnell weg, außerorts gelten mehr als 41 km/h. Für Wiederholungstäter gilt: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell war, muss einen Monat zu Fuß gehen. Drei Monate gibt es bei mehr als 61 und 70 km/h zu schnell.
Ab welcher Promillegrenze ist der Führerschein weg?
Schon ab 0,3 Promille und Anzeichen von Fahruntüchtigkeit ist der Führerschein in Gefahr. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille droht beim ersten Verstoß ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten und dritten Verstoß drei Monate. Ab 1,1 Promille wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen.

Und was gilt bei Drogenkonsum?


Das Fahren unter Drogen wird so bestraft wie Alkoholfahrten. Auch als Beifahrer heißt es, bei Konsum kann der Führerschein weg sein. Im Vergleich zum Alkohol gibt es bei Drogen keine Grenzwerte, hier spielt die konsumierte Menge keine Rolle.

Wird bei einem Rotlichtverstoß der Führerschein immer eingezogen?

Nur bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, also wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot ist, kommt es zu mindestens einem Monat Fahrverbot.
Ist der Führerschein auch bei Fahrerflucht in Gefahr?
Radargerät
Geblitzt: Je nach Überschreitung des Tempolimits drohen bis zu drei Monate Fahrverbot.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht") kann bei einer Verurteilung sogar den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen.

Kann einem Autofahrer auch beim Radfahren der Führerschein weggenommen werden?

Ja. Ab 0,3 Promille droht Fahrverbot, über 1,6 der Entzug der Fahrerlaubnis.
Kann der Führerschein auch lebenslänglich eingezogen werden?
Durchaus. Ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis wird meist im Zusammenhang mit einer Straftat verhängt. Es können aber auch andere Umstände dazu führen. Dies kann körperliche (starke Sehschwäche), geistige (Depressionen, Schizophrenie) oder "charakterliche" Gründe (notorische Wiederholungstäter, Alkoholabhängigkeit) haben.

Wann droht der Verlust nach Punkten?

Ob Tempo-, Alkohol- oder Rotlichtverstöße – das Kraftfahrt -Bundesamt (KBA) in Flensburg notiert alle Punkte im Verkehrszentralregister. Die Punkte bleiben zwei Jahre in der Verkehrssünderkartei gespeichert. Danach werden sie gelöscht. Das aber nur, wenn zwei Jahre nach dem letzten Eintrag keine neuen Punkte dazugekommen sind. Sind 18 Punkte erreicht, ist die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate weg. Anschließend muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Der persönliche Punktestand kann beim Kraftfahrt-Bundesamt angefragt werden. Informationen: Unter www.kba.de finden Sie das entsprechende Antragsformular.