(dpa/cj) Eine mögliche Zwangshaft für bayerische Spitzenpolitiker wegen ausbleibender Fahrverbote und anderer Luftreinhaltemaßnahmen beschäftigt am 3. September 2019 die höchsten EU-Richter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wissen, ob nach EU-Recht Haft gegen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und andere bayerische Amtsträger angeordnet werden kann oder gar muss. Verhandelt wird mündlich vor der mit 15 Richtern besetzten großen Kammer. Ziel der Zwangshaft wäre, die Regierung zur Umsetzung eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2012 zu zwingen. Darin war die bayerische Staatsregierung nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet worden, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, dass die Werte von Stickstoffdioxid (NO2) "schnellstmöglich" eingehalten werden können.

Zwangsgelder zahlt Bayern an sich selbst

Der Verwaltungsgerichtshof beklagte in seinem Ersuchen an die EuGH-Richter, die bayerische Regierung sei dieser Verpflichtung trotz zweier Zwangsgelder – die vom Freistaat an den Freistaat entrichtet wurden – nicht nachgekommen. Ein Zwangsgeld sei nur die Überweisung eines Betrages von einer Buchungsstelle des Staatshaushaltes zu einer anderen Buchungsstelle. "Ein Einlenken des Vollstreckungsschuldners (der bayerischen Regierung) ist auch weiter nicht zu erwarten", heißt es in dem Ersuchen an den Europäischen Gerichtshof.

Fahrverbote in Städten: Übersicht

Gelten in Hamburg noch Fahrverbote?

Nach mehr als fünf Jahren hob Hamburg am 13. September 2023 die Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in zwei Straßen der Stadt wieder auf. Die Hansestadt war die erste deutsche Stadt mit einer solchen Maßnahme, nun aber wiesen Messungen drei Jahre lang keine Grenzüberschreitung bei der Luftbelastung mehr auf.
Seit dem 31. Mai 2018 war in Hamburg ein 580 Meter langer Abschnitt der Max-Brauer-Allee für alte Diesel-Pkw und -Lkw sowie ein 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße für alte Lkw bis 3,5 Tonnen gesperrt. Gut 100 Schilder wiesen auf die Einschränkung hin.
Ausnahmen gab es für Anwohner und deren Besucher, Handwerker, Lieferwagen, Taxis, die Polizei, den öffentlichen Nahverkehr, Müllfahrzeuge und Krankenwagen. Seit 2018 wurden Durchfahrtsverbote in 70 Schwerpunktkontrollen überprüft, dabei zwischen 3000 und 4000 Fahrzeuge kontrolliert und etwa 1200 Verstöße festgestellt. Die Strafe betrug 20 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw.

Wie sehen Fahrverbote in Stuttgart aus?

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart – also im gesamten Stadtgebiet – ein ganzjähriges Fahrverbot für Diesel der Emissionsklasse Euro 4/IV und schlechter. Seit Juli 2020 dürfen Diesel mit Euro 5/V und schlechter nicht mehr ins Stuttgarter Innenstadtgebiet. Dies gilt in der "kleinen Umweltzone" (Stuttgarter Talkessel, Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen). Drei Strecken sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen, damit bestimmte Stadtteile erreicht werden können.
Es drohen 80 Euro Bußgeld, mit Gebühren und Auslagen summieren sich die Kosten auf 108,50 Euro. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig durch die Polizei und das Ordnungsamt Stuttgart im fließenden und ruhenden Verkehr.
Ausnahmen gibt es für geschäftsmäßigen Lieferverkehr, Behinderte, medizinische Notfälle, Fahrten zu/von P+R‐Parkplätzen sowie zwei‐ und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
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Seit wann gibt es Fahrverbote in München?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat Bayern dazu verurteilt, ein Diesel-Fahrverbot für München auszuarbeiten. Nachdem sich die CSU-geführte Staatskanzlei lange geweigert hatte, trat es schließlich am 1. Februar 2023 in Kraft, und zwar in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings und auf dem Ring selbst.
Es gilt zunächst für Diesel mit Euro 4/IV und schlechter, sollte die Luft nicht ausreichend sauberer werden, sind ab Oktober 2023 auch Euro-5-Diesel dran. Hilft auch dies nicht, zündet am 1. April 2024 Stufe 3, in der alle generellen Ausnahmen wegfallen. Diese beziehen sich zunächst auf Anwohner und den Lieferverkehr, weitere Ausnahmen gelten für Handwerker, Arztbesucherinnen oder Menschen mit Behinderung (zum Ausnahmekonzept). Summa summarum kann eine Missachtung der Vorschriften 128,50 Euro kosten.

Auf welchen Straßen gilt in Darmstadt ein Diesel-Fahrverbot?

In Darmstadter Stadtteil Bessungen gelten seit Juni 2019 Fahrverbote für Diesel bis Euro 5/V und Benziner bis Euro 2/II auf 640 Metern in der Hügelstraße am City-Tunnel und auf 330 Metern der Heinrichstraße, einer wichtigen Ausfallstraße. Besondere Kontrollen gibt es nicht. Wer erwischt wird, muss aber zahlen: Bußgeld plus Verwaltungsgebühren machen 108,50 Euro.
Die Fahrverbote in Darmstadt sind Resultat eines Vergleichs zwischen der hessischen Landesregierung, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD). Es wurden zahlreiche Ausnahmen vereinbart, so für Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung) und nachgerüstete Fahrzeuge.

Gibt es noch Diesel-Fahrverbote in Berlin?

Die im Juli 2019 in Berlin eingeführten Fahrverbote für Diesel-Autos und -Lkw mit den Abgasnormen 5/V und schlechter wurden schrittweise wieder aufgehoben. Betroffen waren jeweils Teile der Leipziger Straße, der Reinhardtstraße, der Friedrichstraße, der Straße Alt-Moabit, der Brückenstraße, der Hermannstraße, der Stromstraße und der Silbersteinstraße in den Bezirken Neukölln und Mitte. Es drohte ein Bußgeld von 20 (Pkw); 25 (Bus) und 75 Euro (Lkw).

Wurden Fahrverbote in Mainz umgesetzt?

Aufgrund der deutlich zurückgegangenen NO2-Werte wurde das ursprünglich für den 1. Oktober 2020 geplante streckenbezogene Dieselfahrverbot auf der Rheinachse nicht eingeführt.

"Jede erforderliche Maßnahme"

Nach einem Urteil des EuGH von 2014 sind die Gerichte der EU-Staaten verpflichtet, "jede erforderliche Maßnahme zu erlassen", um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sicherzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof will eine Klärung durch den EuGH, weil das deutsche Recht in seiner Ausdeutung durch das Bundesverfassungsgericht die Verhängung von Zwangshaft gegen Amtsträger nicht vorsehe. Die Weigerung einer Regierung, ein Gerichtsurteil umzusetzen, betreffe auch grundsätzliche Fragen der Rechtsstaatlichkeit und des EU-Rechts.

Beschlüsse der Bundesregierung gegen Fahrverbote

Verhältnismäßigkeit

Mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 14. März 2019 soll klargestellt werden, dass Fahrverbote in der Regel "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" erst bei Jahresmittelwerten von mehr als 50 Mikrogramm in Betracht kommen sollten. Bei Werten zwischen 40 und 50 Mikrogramm soll eine Kombination anderer Maßnahmen greifen, wie zum Beispiel eine bessere Verkehrssteuerung oder eine Elektrifizierung städtischer Fahrzeugflotten. Die Maßnahme berührt nicht den weiter geltenden verbindlichen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm – diesen kann die Bundesregierung nicht eigenständig ändern oder aussetzen. Das Bundesumweltministerium hatte stets betont, dass Kommunen in Fragen von Diesel-Fahrverboten weiterhin selbst entscheiden könnten. Sie zu verbieten, sei dem Bund nicht möglich. Kritiker bezeichnen die geplante Gesetzesänderung deswegen als "Kosmetik", die an der Rechtslage nicht ändere.

Euro 6 ausgenommen

Wo es Fahrverbote gibt, sollen die noch ziemlich neuen Euro-6-Diesel ebenso ausgenommen sein wie nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeugen etwa von Müllabfuhr und Feuerwehr und von privaten Entsorgungsfirmen, sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge.

Ältere Diesel

Auch ältere Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 mit einer Hardware-Nachrüstung sind künftig von Fahrverboten ausgenommen, wenn sie im Fahrbetrieb geringere Stickstoff-Emissionen als 270 Milligramm pro Kilometer aufweisen. Euro-5-Diesel stoßen derzeit real auf der Straße im Durchschnitt rund 900 Milligramm pro Kilometer aus.

Kontrolle

Überwacht werden sollen Fahrverbote anhand der Nummernschilder nur stichprobenartig und mit mobilen Kontrollgeräten. Heimliche Aufnahmen und Videos sind nicht erlaubt, die Daten müssen spätestens nach zwei Wochen wieder gelöscht werden.

Weitere Ausnahmen möglich

Zudem wird nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass Kommunen weitere Ausnahmen zulassen können – besonders nach der bestehenden Regelung, wenn "unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern". (Quelle: dpa)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erwägt Zwangshaft nicht nur gegen Ministerpräsident Söder und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), sondern auch gegen leitende Beamte des Ministeriums und der Regierung von Oberbayern. Dies sei nötig, weil Mitglieder der Staatsregierung im Regelfall als Landtagsabgeordnete durch Immunität geschützt seien, heißt es in dem Vorabentscheidungsersuchen. Die Vollstreckung des Urteils von 2012 könne dann weiterhin unmöglich sein. Angesichts der Bedeutung der Gesundheit sei "ein zeitlich begrenzter Eingriff in die persönliche Fortbewegungsfreiheit von Amtsträgern", der maximal sechs Monate dauern dürfte, "nicht als unangemessen" anzusehen. Ein Urteil des EuGH wird voraussichtlich erst in einigen Wochen gesprochen.