Alternativ zur Blauen Plakette könnten Autofahrern automatisierte Kontrollen drohen. Die Bundesregierung will das Straßenverkehrsgesetz dahin gehend ändern. Künftig soll es gestattet sein, das Kennzeichen, ein Bild des Fahrers und "Ort und Zeit der Teilnahme im Gebiet mit Verkehrsbeschränkung" zu speichern. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf vor.

Kennzeichen-Scans mit bescheidenen Ergebnissen

Kennzeichenerfassung statt blauer Plakette
Statistiken zufolge arbeitet das Lesesystem AKES fehlerhaft, verwechselt etwa Buchstaben und Zahlen.
Kennzeichen-Erkennungssysteme sind in Deutschland bereits in mehreren Bundesländern im Einsatz. Ursprünglich waren sie als Mittel gegen Schwerstkriminalität gedacht und sollten hauptsächlich in Grenzgebieten zum Einsatz kommen. Heute nutzt die Polizei sie beispielsweise zur Aufklärung von Autodiebstählen oder illegalen Einreisen. Die AKES-Technik (Automatisiertes Kennzeichen-Erkennungssystem) liefert allerdings bescheidene Resultate: Laut Statistik scannt zum Beispiel Sachsen jährlich bis zu drei Millionen Fahrzeuge. Treffer gab es dort im vergangenen Jahr rund 16.300. Nach der Überprüfung blieben 440 übrig. Macht eine Fehlerquote von 97,3 Prozent. Eine Ursache dafür ist die Software, die Probleme mit Leerzeichen hat oder Buchstaben und Zahlen verwechselt.
Kennzeichenerfassung statt blauer Plakette
Prof. Dr. Wolfgang Reinhart: "Massenhafte Überwachung rechtschaffener Bürger kann nicht unser Weg sein."
Kritik am Gesetzentwurf der Regierung kommt sogar aus den eigenen Reihen. Wolfgang Reinhart, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in Baden Württemberg, sagte AUTO BILD: "Die massenhafte automatisierte Überwachung rechtschaffener Bürger kann nicht unser Weg sein, um Fahrverbote zu kontrollieren." Reinhart hält die Einführeung einer blauen Plakette "mit sinnvollen und klar definierten Übergangsfristen" für sinnvoller als die Verhängung von Fahrverboten.

Eingriff in informationelle Selbstbestimmung droht allen Bürgern

Kennzeichenerfassung statt blauer Plakette
Prof. Dr. Johannes Caspar: "Die Plakettenlösung ist ein grundrechtsschonenderes Verfahren."
Aus Sicht von Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg, ist der "Aufbau einer umfassenden Überwachungsstruktur" aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen abzulehnen. Durch die temporäre Speicherung ihrer Daten drohe auch den Bürgern ein Eingriff in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die von einem Fahrverbot befreit sind. Bundesverkehrsminister Scheuer hatte die blaue Plakette in der Vergangenheit als "das falsche Mittel " bezeichnet. Konkrete Nachteile nannte sein Ministerium nicht.