Fahrzeugbrief verloren: So bekommen Sie Ersatz
Wenn der Fahrzeugbrief weg ist: Das müssen Sie wissen!

Bild: AUTO BILD
Inhaltsverzeichnis
- Was tun, wenn der Fahrzeugbrief weg ist?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: zum neuen Fahrzeugbrief
- Wie beantrage ich einen neuen Fahrzeugbrief?
- Diese Unterlagen werden benötigt
- Wie lange dauert die Ausstellung eines neuen Briefs?
- Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?
- Darf ich das Auto fahren, wenn ich den Brief verloren habe?
- Warum ist der Fahrzeugbrief so wichtig?
Offiziell heißen die Fahrzeugpapiere inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und II, doch viele benutzen noch immer die bis 2005 gültigen Bezeichnungen: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Während der Kfz-Schein immer im Auto mitgeführt werden muss, sollte der Kfz-Brief gut zu Hause aufbewahrt werden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein Fahrzeugbrief abhandenkommt – sei es durch Diebstahl oder dass er einfach nicht mehr auffindbar ist. Mitunter wird ein Fahrzeugbrief auch unbrauchbar, weil nicht mehr leserlich.
Wenn der Fahrzeugbrief abhandengekommen ist, sollten Sie nicht lange Zeit verstreichen lassen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments dauert mehrere Wochen, daher sollte der Antrag möglichst bald gestellt werden.
- Zulassungsstelle informieren: Melden Sie den Verlust bei der Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug aktuell registriert ist.
- Eidesstattliche Erklärung abgeben: Diese Erklärung muss persönlich abgegeben werden, entweder bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar.
- Polizei informieren (bei Diebstahl): Wurde der Fahrzeugbrief gestohlen (z. B. bei einem Einbruch), muss der Verlust bei der Polizei angezeigt werden.
- Aufbietungsverfahren abwarten: Die Zulassungsstelle leitet eine sogenannte "Aufbietung" über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein. Diese Veröffentlichung im Verkehrsblatt dauert in der Regel drei bis vier Wochen.
- Neuen Fahrzeugbrief erhalten: Nach Ablauf der Aufbietungsfrist stellt die Zulassungsstelle ein Ersatzdokument aus. Meist wird dabei auch der Fahrzeugschein (Teil I) neu ausgestellt.
Der Fahrzeugbrief kann bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden. Dafür verlangt die Behörde eine eidesstattliche Erklärung des Verlusts. Diese Erklärung kann man direkt bei der Zulassungsstelle abgeben oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Wurde der Fahrzeugbrief nicht verloren, sondern gestohlen, ersetzt die Diebstahlanzeige der Polizei die eidesstattliche Erklärung.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Als Nicht-EU-Bürger den Reisepass plus Aufenthaltsberechtigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Ist der Eigentümer eine Firma: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
- Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei anstelle der eidesstattlichen Erklärung
- Eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn Sie nicht der eingetragene Fahrzeughalter sind
Die Zulassungsstelle darf den neuen Fahrzeugbrief erst dann ausstellen, wenn die sogenannte Aufbietung beim KBA abgelaufen ist. Diese Freigabe dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Mit der Aufbietung wird der Verlust öffentlich bekanntgemacht und online im sogenannten Verkehrsblatt mitgeteilt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Fahrzeug niemand anderem gehört – er oder sie könnte in der Zeit der Aufbietung Einspruch einlegen.
In der Praxis profitieren von der Aufbietung vor allem Leasinggesellschaften, die den Brief der von ihnen "verliehenen" Fahrzeuge bei sich behalten und tagtäglich die Aufbietungen kontrollieren. So manch krimineller Leasingnehmer hat nämlich schon versucht, sich durch die Verlustmeldung eines Fahrzeugbriefs zum vermeintlichen Eigentümer des Wagens zu machen.
Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Kfz-Briefs betragen rund 60 bis 80 Euro; ein Teil davon fällt für die Neuausstellung des Fahrzeugscheins an, die beim Verlust des Briefs ebenfalls zwingend nötig ist. Außerdem hängt die Höhe der Kosten auch davon ab, ob die eidesstattliche Erklärung beim Notar oder bei der Zulassungsstelle abgegeben wird.
Bis der neue Fahrzeugbrief ausgestellt ist, können mehrere Wochen vergehen. Der Wagen darf in dieser Zeit gefahren werden. Nur ein Verkauf sowie die Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs ist ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht möglich. Dafür muss also gewartet werden, bis das Ersatzdokument angefertigt ist.
Während die Zulassungsbescheinigung Teil I, also der Fahrzeugschein, so etwas wie der Personalausweis des Autos ist und den Halter benennt, bescheinigt der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) das Eigentum am Fahrzeug. Eigentümer und Halter müssen dabei nicht dieselbe Person sein!

Immer auf Nummer sicher gehen: Der Verkauf eines Autos ist auch ohne Kfz-Brief zulässig, birgt aber Risiken für den Käufer.
Bild: DPA Silvia Marks
Übrigens: Entgegen der landläufigen Meinung ist der Fahrzeugbrief kein sogenanntes Traditionspapier – die Aussage, wer den Brief hat, dem gehört das Auto, ist also falsch. Vielmehr gilt umgekehrt: Dem Eigentümer des Autos steht auch das Eigentum am Brief zu! Allerdings hat der Brief eine sogenannte Indizfunktion: Zwar kann ein Auto durchaus ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs verkauft werden. Stellt sich danach aber heraus, dass der Verkäufer gar nicht berechtigt war, den Wagen zu verkaufen, hat der Käufer kein Eigentum erworben. Wird der Brief dagegen mit übergeben, ist der sogenannte "gutgläubige Erwerb" durchaus möglich. Deshalb ist das Dokument inzwischen auch aus fälschungssicherem Papier, und es gilt als grob fahrlässig, den Kfz-Brief im Wagen liegen zu lassen.
Fahrzeugbrief verloren: die wichtigsten Antworten
Was muss man machen, wenn man den Fahrzeugbrief verloren hat?
Falls der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, ist es wichtig, umgehend die entsprechende Zulassungsstelle zu benachrichtigen. Eine Meldung bei der Polizei ist nur dann unbedingt erforderlich, wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wurde.
Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief bei Verlust?
Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Kfz-Briefs betragen rund 60 bis 80 Euro. Die Preise variieren je nach Bundesland und Behörde. Ein Teil der Gesamtkosten entfällt auf die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins, der bei Verlust des Briefs zwingend ersetzt werden muss.
Wie komme ich an einen neuen Fahrzeugbrief?
Sollte der Fahrzeugbrief verloren gehen, besteht die Möglichkeit, bei der Zulassungsstelle einen neuen zu beantragen. Hierfür ist eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust erforderlich. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugbriefs kann die Diebstahlanzeige der Polizei die eidesstattliche Erklärung ersetzen.
Wem gehört das Auto, wenn ich den Brief habe?
Der Fahrzeugbrief dient nicht als alleiniger Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Der rechtmäßige Eigentümer ist die Person, die das Auto rechtlich erworben hat und dies beispielsweise mit einem Kaufvertrag belegen kann. Es ist nicht zwingend nötig, dass der neue Besitzer in den Kfz-Brief eingetragen wird.
Kann man ein Auto verkaufen, wenn man nicht im Brief steht?
Obwohl ein Auto ohne die Übergabe des Fahrzeugbriefs verkauft werden kann, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Käufer das Eigentum am Fahrzeug erwirbt. Falls sich später nämlich herausstellt, dass der Verkäufer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu verkaufen, hat der Käufer kein Eigentum erlangt. Wenn jedoch der Fahrzeugbrief zusammen mit dem Auto übergeben wird, besteht die Möglichkeit eines sogenannten "gutgläubigen Erwerbs".
Kann man ein Auto nur mit dem Fahrzeugbrief anmelden?
Für die Anmeldung eines Neuwagens müssen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht vorlegen. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), Ausweis, SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und elektronische Versicherungsbestätigung reichen aus. Melden Sie einen Gebrauchtwagen um, benötigen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und einen HU-Nachweis.
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