Fahrzeugbrief verloren: Das ist zu tun
Der Brief ist weg, was nun?

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Egal ob durch Diebstahl oder zu gründliches Verräumen: Wer seinen Fahrzeugbrief verloren hat, muss sofort die Zulassungsstelle informieren. AUTO BILD sagt, was man dafür benötigt und warum die Zulassungsbescheinigung Teil II so wichtig ist.

Der Fahrzeugschein legt den Halter fest, während der Fahrzeugbrief den Eigentümer bestimmt.
Wenn der Fahrzeugbrief verloren ist, kann er bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden. Dafür verlangt die Behörde eine eidesstattliche Erklärung des Verlusts. Diese Erklärung kann man direkt bei der Zulassungsstelle abgeben oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Wurde der Fahrzeugbrief nicht verloren, sondern gestohlen, ersetzt die Diebstahlanzeige der Polizei die eidesstattliche Erklärung.
Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:
• Personalausweis oder Reisepass
• ist der Eigentümer eine Firma: Handelsregisterauszug
• Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn noch vorhanden)
• Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
• eventuell Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
• bei Nutzfahrzeugen: Sicherheitsprüfung
• Personalausweis oder Reisepass
• ist der Eigentümer eine Firma: Handelsregisterauszug
• Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn noch vorhanden)
• Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
• eventuell Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
• bei Nutzfahrzeugen: Sicherheitsprüfung
Die Zulassungsstelle darf den neuen Fahrzeugbrief erst dann ausstellen, wenn die sogenannte Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg abgelaufen ist. Diese Freigabe durch das KBA dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Mit der Aufbietung wird der Verlust öffentlich bekanntgemacht und online im sogenannten Verkehrsblatt mitgeteilt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Fahrzeug niemand anderem gehört – er oder sie könnte in der Zeit der Aufbietung Einspruch einlegen. In der Praxis profitieren von der Aufbietung vor allem Leasing-Gesellschaften, die den Brief der von ihnen "verliehenen" Fahrzeugen bei sich behalten und tagtäglich die Aufbietungen kontrollieren. So manch krimineller Leasingnehmer hat nämlich schon versucht, sich durch die Verlustmeldung eines Fahrzeugbriefs zum vermeintlichen Eigentümer des Wagens zu machen.
Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Kfz-Briefs betragen rund 60 bis 80 Euro; ein Teil davon fällt für die Neu-Ausstellung des Fahrzeugscheins an, die beim Verlust des Briefs ebenfalls zwingend nötig ist. Außerdem hängt die Höhe der Kosten auch davon ab, ob die eidesstattliche Erklärung beim Notar oder bei der Zulassungsstelle abgegeben wird.
Bis der neue Fahrzeugbrief ausgestellt ist, können mehrere Wochen vergehen. Der Wagen darf in dieser Zeit gefahren werden. Nur ein Verkauf sowie die Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs ist ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht möglich und muss warten, bis das Ersatzdokument angefertigt ist.

Nur wenn der Fahrzeugbrief mit übergeben wird, wechselt das Auto "wirklich" den Eigentümer.
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