Die alten Schilder helfen nicht - der Polo braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Vollabnahme beim TÜV.
Der Fahrzeugschein legt den Halter fest, während der Fahrzeugbrief den Eigentümer bestimmt.
Offiziell heißen die Fahrzeugpapiere inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und II, doch viele benutzen noch immer die bis 2005 gültigen Bezeichnungen: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Während der Schein immer im Auto mitgeführt werden muss, sollte der Kfz-Brief gut zu Hause aufbewahrt werden. Ist der Fahrzeugbrief verloren, gestohlen oder einfach nicht mehr auffindbar, muss unverzüglich die zuständige Zulassungsstelle, bei der das Auto angemeldet ist, informiert werden. Die Meldung bei der Polizei ist nicht zwingend nötig. Es sei denn, der Fahrzeugbrief ist bei einem Einbruch oder Diebstahl abhanden gekommen. Dann muss die Polizei den Verlust aufnehmen und anschließend ebenfalls die Zulassungsstelle darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Zulassungsstelle wird nicht automatisch von der Polizei informiert.

Fahrzeugbrief verloren: Wie beantrage ich einen neuen?

Wenn der Fahrzeugbrief verloren ist, kann er bei der Zulassungsstelle neu beantragt werden. Dafür verlangt die Behörde eine eidesstattliche Erklärung des Verlusts. Diese Erklärung kann man direkt bei der Zulassungsstelle abgeben oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Wurde der Fahrzeugbrief nicht verloren, sondern gestohlen, ersetzt die Diebstahlanzeige der Polizei die eidesstattliche Erklärung.
Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:
• Personalausweis oder Reisepass
• ist der Eigentümer eine Firma: Handelsregisterauszug
• Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn noch vorhanden)
• Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
• eventuell Eigentumsnachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
• bei Nutzfahrzeugen: Sicherheitsprüfung

Wie lange dauert die Ausstellung eines neuen Briefes?

Die Zulassungsstelle darf den neuen Fahrzeugbrief erst dann ausstellen, wenn die sogenannte Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg abgelaufen ist. Diese Freigabe durch das KBA dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Mit der Aufbietung wird der Verlust öffentlich bekanntgemacht und online im sogenannten Verkehrsblatt mitgeteilt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Fahrzeug niemand anderem gehört – er oder sie könnte in der Zeit der Aufbietung Einspruch einlegen. In der Praxis profitieren von der Aufbietung vor allem Leasing-Gesellschaften, die den Brief der von ihnen "verliehenen" Fahrzeugen bei sich behalten und tagtäglich die Aufbietungen kontrollieren. So manch krimineller Leasingnehmer hat nämlich schon versucht, sich durch die Verlustmeldung eines Fahrzeugbriefs zum vermeintlichen Eigentümer des Wagens zu machen.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Kfz-Briefs betragen rund 60 bis 80 Euro; ein Teil davon fällt für die Neu-Ausstellung des Fahrzeugscheins an, die beim Verlust des Briefs ebenfalls zwingend nötig ist. Außerdem hängt die Höhe der Kosten auch davon ab, ob die eidesstattliche Erklärung beim Notar oder bei der Zulassungsstelle abgegeben wird.

Darf ich das Auto fahren, wenn ich den Brief verloren habe?

Bis der neue Fahrzeugbrief ausgestellt ist, können mehrere Wochen vergehen. Der Wagen darf in dieser Zeit gefahren werden. Nur ein Verkauf sowie die Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs ist ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht möglich und muss warten, bis das Ersatzdokument angefertigt ist.

Warum ist der Fahrzeugbrief so wichtig?

Ein alter VW Polo - wiederentdeckt in einer Garage, aber kein Kfz-Brief vorhanden.
Nur wenn der Fahrzeugbrief mit übergeben wird, wechselt das Auto "wirklich" den Eigentümer.
Während die Zulassungsbescheinigung Teil I, also der Fahrzeugschein, so etwas wie der Personalausweis des Autos ist und den Halter benennt, bescheinigt der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) das Eigentum am Fahrzeug. Eigentümer und Halter müssen dabei nicht die gleiche Person sein! Übrigens: Entgegen der landläufigen Meinung ist der Fahrzeugbrief kein so genanntes Traditionspapier – die Aussage, wer den Brief hat, dem gehört das Auto, ist also falsch. Vielmehr gilt umgekehrt: Dem Eigentümer des Autos steht auch das Eigentum am Brief zu! Allerdings hat der Brief eine sogenannte Indizfunktion: Zwar kann ein Auto durchaus ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs verkauft werden. Stellt sich danach aber heraus, dass der Verkäufer gar nicht berechtigt war, den Wagen zu verkaufen, hat der Käufer kein Eigentum erworben. Wird der Brief dagegen mit übergeben, ist der sogenannte "gutgläubige Erwerb" durchaus möglich. Deshalb ist das Dokument inzwischen auch aus fälschungssicherem Papier und es gilt als grob fahrlässig, den Kfz-Brief im Wagen liegen zu lassen.

Von

Michael Gebhardt