Bürste ist nicht gleich Bürste: AUTO BILD nennt die wichtigsten Unterschiede und sagt, worauf Sie bei einer Waschanlage achten sollten.
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Auto schmutzig und nun? Von Hand waschen in der Hofeinfahrt ist vielerorts verboten. Also ab in die Waschanlage. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Typen. Portalwaschanlage: Sie steht meist neben einer Tankstelle. Der Autofahrer steuert seinen Wagen zwischen die Waschsäulen und steigt aus, Bürsten und Trockner bewegen sich ums Auto.
Volle Tonne: Auch das Umfeld einer Waschanlage sollte gepflegt sein.
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Waschstraße: Der Autofahrer steuert seinen Wagen auf eine Schleppvorrichtung. Dann bewegt sich der Wagen an Reinigungselementen wie Bürsten, Hochdruckreiniger und Trockner vorbei. Meist erledigen bei der Waschstraße Mitarbeiter die Vorwäsche, strahlen den gröbsten Schmutz ab, deshalb erzielt die Waschstraße das bessere Reinigungsergebnis. Meist ist sogar das Saugen im Preis mit drin. Wichtigstes Auswahlkriterium: Wenn der Platz rund um die Anlage vermüllt ist, könnte das ein Zeichen für mangelnde Wartung der kompletten Technik sein. Also: Riecht die Anlage muffig, ist die Mechanik rostig und sind die Bürsten abgenutzt und dreckig weiterfahren!
Darf ich wirklich mit meinem Neuwagen in die Waschstraße fahren? Gutachter Holga Jessen beruhigt: "Die Schadenshäufigkeit ist bei den vielen Tausend Autowäschen täglich sehr gering." Es passiert also selten etwas. Und zur Kratzerbildung sagt der Fachmann: "Sobald man ein Auto im Straßenverkehr bewegt, kann man kleinere und größere Kratzer gar nicht verhindern. Kratzer, die üblicherweise in der Waschstraße entstehen, sind nur oberflächlich, lassen sich problemlos durch eine Fahrzeugpolitur beheben." Seine Empfehlung: eine Waschstraße mit einer gründlichen Vorwäsche wählen. So erzielt man ordentliche Ergebnisse, reduziert gleichzeitig das Kratzerrisiko.
Das müssen Sie wissen, wenn es doch einen Schaden gibt
Fallbeispiele
Wie Gerichte nach einem Schaden durch die Waschanlage urteilen, erlären diese typischen Fallbeispiele aus dem Gutachter-Alltag. (Alle Namen der verschiedenen Fälle sind frei erfunden.)
Fall 1: Tiefe Kratzer im Lack
Petra Pflegeleicht fährt mit ihrem Polo in eine Portalwaschanlage. Als sie nach der Wäsche den Wagen saugt, entdeckt sie einen langen Kratzer in der Fahrzeugflanke ihres Autos. Sie ist sich sicher, dass der Schaden frisch sein muss, meldet ihn beim Waschstraßenbetreiber an.
Das sagt der Gutachter: Lange Kratzer in der Seitenflanke sind völlig untypisch für eine durch die Waschbürsten verursachte Lackbeschädigung. Das Schadensbild ist typisch für einen vorsätzlichen Schlüsselkratzer oder Streifschaden. Reparaturkosten werden hier nicht vom Betreiber übernommen.
Fall 2: Tankdeckel weg
Beim Mercedes von Martin Muff öffnete sich die Tankklappe durch den Anpressdruck der Bürsten. Auf dem Rückweg der Bürstenwalze wird die Klappe abgerissen.
Das sagt der Gutachter: Das ist ein typisches Schadensbild, wenn die Verriegelung der Tankklappe über die Türschließung funktioniert. Der Fahrer muss sein Auto verschließen. Macht er es nicht, bleiben die Reparaturkosten in der Regel bei ihm hängen.
Fall 3: Delle im Dachholm
Der Trocknerbalken einer Portalwaschanlage fuhr nicht hoch genug, landete beim Dacia von Dieter Dampf im Dachholm. Ergebnis: eine dicke Beule im Auto.
Das sagt der Gutachter: Dieser Schadensvorgang lässt auf einen Sensorfehler der Waschanlage schließen. Das heißt, die Sensoren haben die Kontur des Fahrzeuges nicht erkannt. Ergebnis: Die Höhenverstellung hat nicht geregelt. Hier zahlt der Betreiber.
Fall 4: Abgerissener Spiegel
Fahren durch die Waschstraße verhaken sich die Borsten einer Bürste im Spiegel von Stefan Saubermanns Seat. Das Spiegelglas wird rausgebrochen.
Das sagt der Gutachter: Ob abgerissene Spiegel, Spoiler oder Stoßfänger, in vielen Fällen gibt es an den Bauteilen einen kleinen Vorschaden, sprich ein Spalt ist zu groß, oder ein Halter hat sich beispielsweise am Stoßfänger gelöst. Verfangen sich hier die Borsten einer Waschanlage, entscheiden die Gerichte in der Regel gegen den Autofahrer. Es gibt kein Geld vom Waschanlagenbetreiber.
Fall 5: Riss im Cabrioverdeck
Das Verdeck am Cabrio von Claudia Carwash ist bei der Bürstenwäsche in einer Portalwaschanlage eingerissen. Der Riss befindet sich im Bereich der Verdeckstreben.
Das sagt der Gutachter: In diesem Fall war der Verdeckstoff so morsch, dass den Betreiber keine Schuld traf. Es kann aber auch an einer fehlerhaften Steuerung der Waschstraße liegen, zum Beispiel einem zu hohen Anpressdruck der Bürsten. Dann muss der Betreiber zahlen.
Fall 6: Feine Kratzer in der Seitenflanke des Autos
Verteilt über die komplette Fahrzeugseite bemerkt Franka Feinstaub feine Kratzer auf dem Lack ihres Ford Focus.
Das sagt der Gutachter: Feine Kratzer können entstehen, wenn es der Waschstraßenbetreiber mit der Anlagenwartung nicht so genau nimmt, Bürsten und Brauchwasser stark verschmutzt sind. Den Anlagenbetreiber trifft die Schuld.
Fall 7: Auto fährt in der Waschstraße auf den Vordermann auf
Beim Fahren durch eine Waschstraße bleibt der Vordermann plötzlich stehen, der nachfolgende Saab von Stefan Schwamm wird, ohne ein Dazutun des Fahrers, auf das Heck des Vordermanns geschoben.
Das sagt der Gutachter: Es gilt zu klären, warum der vordere Wagen zum Stehen kam. Hat der Fahrer gebremst oder die Automatik auf "P" gestellt, trägt er die Schuld. Lag die Ursache für den Auffahrunfall an der Schleppvorrichtung der Waschstraße, trifft den Anlagenbetreiber die Schuld.
Fall 8: Abgerissene Antenne sorgt für Kratzer
Die beim Vordermann abgerissene Antenne verfängt sich in der Waschbürste, sorgt für Kratzer am nachfolgenden Wagen, dem Kia von Kathrin Klarlack.
Das sagt der Gutachter: Hier haftet der Verursacher, also der Fahrer, an dessen Auto die Antenne abgerissen wurde. Ist er nicht mehr ausfindig zu machen, zahlt die Kasko-Versicherung. Der Waschstraßenbetreiber haftet nur, wenn er seine Kontrollpflicht verletzt.
Das Problem nach einem Schaden: Man muss dem Betreiber nachweisen, dass er schuld ist. Das geht oft nur über Gutachten und Gerichtsverfahren. Speziallisten unter aksv-wash.de.