Feinstaub-Alarm in Großstädten
Kommt jetzt die City-Maut?

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Einige deutsche Großstädte haben die Feinstaub-Grenze bald überschritten. Dann drohen heftige Geldstrafen – und die City-Maut.
SPD und Grüne wollen Londoner Modell
Angesichts der hohen Belastung durch Feinstaub beginnen in Deutschlands Großstädten Überlegungen zur Einführung einer City-Maut. In Berlin befürworten SPD und Grüne entsprechende Vorschläge. Sie wollen sich dabei am Londoner Modell orientieren: Dort kostet die Zufahrt zur City an Werktagen pro Auto rund acht Euro.
Mit der neuen EU-Feinstaubrichtlinie, die seit Anfang 2005 gilt, sind Länder und Kommunen gezwungen, Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung zu ergreifen. Nach dieser Richtlinie darf nur an 35 Tagen im Jahr ein Grenzwert von 50 Mikrogramm bei Feinstaub (PM 10) überschritten werden. Eine Reihe von Städten, darunter neben Berlin vor allem München, Frankfurt, Augsburg, Düsseldorf und Dortmund, haben nach einer internen Auflistung des Bundesumweltamtes an bestimmten Verkehrsknotenpunkten bereits bis Anfang März 2005 an bis zu 28 Tagen diese Grenze überschritten (siehe Tabelle).
Mit der neuen EU-Feinstaubrichtlinie, die seit Anfang 2005 gilt, sind Länder und Kommunen gezwungen, Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung zu ergreifen. Nach dieser Richtlinie darf nur an 35 Tagen im Jahr ein Grenzwert von 50 Mikrogramm bei Feinstaub (PM 10) überschritten werden. Eine Reihe von Städten, darunter neben Berlin vor allem München, Frankfurt, Augsburg, Düsseldorf und Dortmund, haben nach einer internen Auflistung des Bundesumweltamtes an bestimmten Verkehrsknotenpunkten bereits bis Anfang März 2005 an bis zu 28 Tagen diese Grenze überschritten (siehe Tabelle).
Millionenstrafen bei zu dicker Luft
Welche Maßnahmen die Städte ergreifen, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter, Tempolimits oder eine City-Maut, schreibt die EU-Richtlinie nicht vor. Auch bleibt es den Städten überlassen, ob sie Fahrzeuge ihrer Stadtwerke auf Erdgas oder Elektrobetrieb umstellen. Brüssel verlangt nur die Einhaltung der Grenzwerte. Bei Mißachtung der EU-Vorgaben drohen allerdings Verfahren, die mit Bußgeldern von mehreren Millionen Euro pro Tag verbunden sein können.
Die EU-Richtlinie, die 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde, gibt Anwohnern ausdrücklich das Recht, gegen die Umweltbelastung durch Feinstaub zu klagen. Umweltschutzverbände haben schon jetzt eine Reihe von Klagen angekündigt. So will die deutsche Umwelthilfe mit Musterklagen notfalls ein Fahrverbot in Berlin, München und Dortmund durchsetzen, sobald sie die 35-Tage-Regelung überschreiten.
Die EU-Kommission hatte bereits im Februar angekündigt, daß sie die Einhaltung der Grenzwerte genau überprüfen werde. Nach Untersuchungen der EU sind winzige Ruß- und Staubpartikel, die sich in den Abgasen von Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter finden, die Ursache für Krebs- und Herzerkrankungen. Nach diesen Untersuchungen führt dies in der EU zu bis zu 310.000 Todesfällen im Jahr. Allein in Deutschland sollen nach Angaben von Lungenspezialisten der Charité in Berlin rund 65.000 Menschen vorzeitig gestorben sein.
Die EU-Richtlinie, die 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde, gibt Anwohnern ausdrücklich das Recht, gegen die Umweltbelastung durch Feinstaub zu klagen. Umweltschutzverbände haben schon jetzt eine Reihe von Klagen angekündigt. So will die deutsche Umwelthilfe mit Musterklagen notfalls ein Fahrverbot in Berlin, München und Dortmund durchsetzen, sobald sie die 35-Tage-Regelung überschreiten.
Die EU-Kommission hatte bereits im Februar angekündigt, daß sie die Einhaltung der Grenzwerte genau überprüfen werde. Nach Untersuchungen der EU sind winzige Ruß- und Staubpartikel, die sich in den Abgasen von Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter finden, die Ursache für Krebs- und Herzerkrankungen. Nach diesen Untersuchungen führt dies in der EU zu bis zu 310.000 Todesfällen im Jahr. Allein in Deutschland sollen nach Angaben von Lungenspezialisten der Charité in Berlin rund 65.000 Menschen vorzeitig gestorben sein.
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