In vielen Regionen Deutschlands ist das Fahren mit dem Auto nur dann gestattet, wenn der Feinstaubausstoß des Fahrzeugs einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt. Ist diese Voraussetzung gegeben, kann sich der Fahrzeughalter auf eigene Kosten eine grüne Feinstaubplakette kaufen und diese von innen an die Windschutzscheibe kleben. Damit steht ihm der Weg in die sogenannten Umweltzonen frei.
Wer mit einem Elektroauto unterwegs ist, muss sich in der Regel keine Gedanken über unmittelbaren Feinstaubausstoß machen. Der erfolgt höchstens bei der Ladestromproduktion oder durch Reifenabrieb, was für das Befahren von Umweltzonen allerdings keine Rolle spielt.
Dennoch sind auch E-Auto-Fahrer dazu verpflichtet, sich eine grüne Feinstaubplakette ins Auto zu kleben, um straffrei durch entsprechend markierte Gebiete zu fahren. Im Rahmen einer Petition auf der Website des Deutschen Bundestags forderten Bundesbürger bereits 2022, diese Pflicht abzuschaffen.
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Nun hat sich der Petitionsausschuss des Themas angenommen und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag laut offizieller Ankündigung mit breiter Mehrheit abgenickt – einzig die AfD-Fraktion hat dagegen gestimmt. Dabei verwies der Ausschuss darauf, dass ein Verzicht auf die Umweltplakette ausschließlich für reine Elektroautos gelten dürfe.

Empfehlung ans Umweltministerium

Der Ausschuss empfiehlt dem Bundestag nun, die Petition dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Erwägung vorzulegen. Ob es der Aufforderung nachkommt, bleibt offen. Laut Ankündigung ist aktuell keine Änderung des 35. Bundes-Immissionsschutzgesetzes geplant, das Anliegen könne aber bei einer späteren Novellierung aufgegriffen werden. Zudem obliege es den Vollzugsbehörden der Länder, zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung kurzfristig eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen einzuführen.
Ob ein solches Kennzeichen spätere Voraussetzung für einen Verzicht auf die Plakette ist, bleibt unklar. In diesem Punkt weist die Argumentation der Petition eine inhaltliche Schwäche auf. Der Urheber verweist auf die für E-Autos verpflichtende Nutzung eines E-Kennzeichens, das als Qualifikation für das Befahren von Umweltzonen reichen sollte.
Allerdings ist die Nutzung eines solchen Nummernschilds für E-Autos freiwillig. Im Übrigen dürfen auch Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen fahren, obwohl sie nach Empfehlung des Petitionsausschusses nicht von der Befreiung der Plakettenpflicht profitieren sollten. Wie die Regierung dieses Problem im Fall einer Gesetzesänderung löst, bleibt offen.