(dpa) Das ab 1. Mai 2014 geltende neue Punktesystem für Verkehrssünder steht. Der Bundesrat stimmte Freitag (20. September 2013) den Details zu, die in einer Verordnung geregelt werden. Damit werden für mehrere Verstöße die Geldbußen angehoben – etwa fürs Handytelefonieren am Steuer oder fehlende Winterreifen von 40 auf 60 Euro. Festgelegt wird, welche Delikte im neuen System je nach Schwere mit einem, zwei oder drei Punkten bewertet werden. Bisher gilt eine Skala von eins bis sieben Punkten. Der Führerschein wird nach acht statt 18 Punkten entzogen. Punkte in Flensburg verjähren künftig jeweils getrennt.     

Geldbußen werden erhöht

Fragen und Antworten zur Reform der Verkehrssünderkartei

Wie viele Punkte gibt es künftig überhaupt?

"Einfacher, gerechter und transparenter" solle das System werden, betonte Ramsauer. Als er Anfang vergangenen Jahres erste Pläne vorlegte, sprach der Autofahrerclub ADAC sogar von einer "Revolution in Flensburg". Mehrere Aspekte wurden dann aber geändert und wieder nachjustiert, nachdem sich auch tausende Bürger per Internetforum geäußert hatten. Die bisherige Skala von 1 bis 7 Punkten wird deshalb nicht so stark vereinfacht wie angedacht. Je nach Schwere des Delikts soll es nicht nur zwei, sondern zumindest drei Kategorien geben: also 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein ist dann bei 8 Punkten statt 18 Punkten weg. Der Deutsche Anwaltverein bedauert, dass die Möglichkeit der "feineren Unterscheidung der Vergehen" damit aufgegeben wird.

Was passiert mit den jetzigen Punkten?

Eine Amnestie für die existierenden 47 Millionen Punkte gibt es nicht, sie werden prinzipiell umgerechnet. Da künftig im wesentlichen noch Verstöße erfasst werden sollen, die für die Sicherheit auf der Straße relevant sind, dürfte sich aber manches Sünderkonto leeren. Von den neun Millionen Bürgern mit Eintrag in Flensburg könnten wohl einige Hunderttausend ganz aus der Kartei verschwinden. Wegfallen soll etwa der eine Punkt fürs Fahren in Umweltzonen von Großstädten ohne vorgeschriebene Plakette - ausgerechnet "der einzige umwelt- und gesundheitsbezogene Strafpunkt", moniert die Deutsche Umwelthilfe. Dafür kostet dies dann 80 statt 40 Euro. Auch bei anderen Verstößen soll die Kombination aus Punkten und Geldbußen geändert werden.

Kann man Punkte noch loswerden?

Um den "Punkterabatt" gab es bis zuletzt ein heftiges Tauziehen. Ramsauer wollte eigentlich Schluss damit machen, dass sich gerade Wiederholungstäter über freiwillige Seminare von Punkten "freikaufen" können. Die FDP fürchtete Härten für Berufsfahrer und setzte durch, dass die Möglichkeit bleibt. Auf Drängen des Bundesrats kann nun aber nur ein Punkt in fünf Jahren abgebaut werden – zunächst sollten es zwei sein. Die neu konzipierten Schulungen sollen gestrafft werden, damit sie nicht so teuer werden. "Ein Normalverdiener hätte sich nie 600 Euro leisten können, um sein Punktekonto zu vermindern", sagt SPD-Fraktionsvize Florian Pronold. Laut ADAC dürften statt der bisher üblichen 200 Euro künftig um die 400 Euro fällig werden.

Wie geht es weiter?

Die elektronisch erfassten Punkte sollen pünktlich zum ersten Geltungstag am 1. Mai 2014 umgestellt sein. Bei älteren Einträgen, die noch in Papierakten stehen, beginnt die neue Zeitrechnung erst bei der nächsten Bearbeitung. Wer seinen reformierten Punktestand wissen will, muss sich übrigens selbst erkundigen, eine automatische Mitteilung gibt es nicht. Bewähren müssen sich die Regeln dann in der Praxis. Die Gewerkschaft der Polizei sieht allein durch einen solchen Verwaltungsakt keine spürbare Verbesserung der Sicherheit, wie der Vorsitzende Oliver Malchow sagt: "Solange das Risiko gering ist, bei dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat erwischt zu werden, wird bei Verkehrsrowdys kein Umdenken einsetzen."
Mit drei Punkten erfasst werden unter anderem fahrlässige Tötung oder Trunkenheit im Verkehr. Wer beispielsweise auf der Autobahn wendet, bekommt zwei Punkte. In Flensburg mit einem Punkt gespeichert wird etwa, wer trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage ohne Abblendlicht fährt. Die Anhebung der Bußgelder für bestimmte Verstöße war schon bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Punktereform im Juli signalisiert worden. Hintergrund ist, dass nur noch sicherheitsgefährdende Delikte gespeichert werden sollen. Dafür werden einige nicht mehr bepunktete Verstöße teurer. Zudem steigt die generelle Bußgeldschwelle, ab der Delikte in Flensburg erfasst werden, von 40 auf 60 Euro. Die Verordnung regelt auch das neu konzipierte Fahreignungsseminar, das verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente umfasst.