Freie Werkstätten
Garantierte Garantie

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Mit dem neuen Auto nicht zur Markeninspektion? Kein Problem, versprechen die Freien mit einer eigenen Garantie.
Unsere Kummerkasten-Leser kennen den Ärger: Wer seiner Markenwerkstatt nicht die Treue hält, kriegt kein Pardon bei Garantie- und Kulanzfällen. Ein Ölwechsel an der Tankstelle oder die Inspektion in der freien Werkstatt werden bestraft. Egal ob zwischen dem Garantieschaden und der vorangegangenen Werkstattleistung ein Zusammenhang besteht oder nicht. Werks- und Mobilitätsgarantie sind die Daumenschrauben, mit denen der Kunde in die Markenwerkstatt gezwungen werden soll. Dagegen wehren sich freie Werkstätten, die als Meisterbetriebe auch Qualitätsarbeit anbieten. Um Kunden zu halten und Vertrauen bei Neuwagenbesitzern zu gewinnen, bietet die Mister-A.T.Z.-Initiative des freien Reparaturmarktes künftig eine Ausfall-Garantieversicherung an.
Pflicht zur Markeninspektion?

Freie Garantie - mit Sicherheit
Dann gehört die Garantie genauso zum Serviceangebot wie schon Mobilitätsgarantien nach Inspektionen bei freien Werkstattsystemen wie der Autocrew. An dem Garantieversprechen können sich alle freien Werkstätten beteiligen. Besonders Meisterbetriebe der führenden Marken wie Autofit, Bosch Service oder Coparts werden aller Voraussicht nach die Versicherung künftig anbieten (mehrere tausend Meisterwerkstätten verschiedener Werkstattsysteme wie Bosch und Autocrew finden sich nach Postleitzahlen geordnet im Autofahrer-Handbuch. Es kann bei der Mister-A.T.Z.- Initiative (Postfach 11 51, 58301 Herdecke) gegen Zusendung von drei Mark Porto angefordert werden.).
Da die Garantieversicherung erst seit August besteht, muss vor der Inspektion am Neuwagen unbedingt nachgefragt werden, ob die freie Werkstatt diese bereits anbietet. Als Nachweis für Garantieansprüche reicht dann schon der Stempel im Serviceheft. Damit wird der Reparaturmarkt freier als zuvor, und der Kunde kann selbst entscheiden, welche die Werkstatt seines Vertrauens ist.
Da die Garantieversicherung erst seit August besteht, muss vor der Inspektion am Neuwagen unbedingt nachgefragt werden, ob die freie Werkstatt diese bereits anbietet. Als Nachweis für Garantieansprüche reicht dann schon der Stempel im Serviceheft. Damit wird der Reparaturmarkt freier als zuvor, und der Kunde kann selbst entscheiden, welche die Werkstatt seines Vertrauens ist.
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