Nach langen Diskussionen ist es jetzt endlich soweit: Jugendliche können bereits ab 17 den Führerschein machen, dürfen dann aber bis zum 18. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener fahren. Der Bundestag beschloss am Freitag eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften, die den Weg dafür frei machen. Nun liegt es an den Bundesländern, das Modellprojekt "Begleitetes Fahren ab 17" umzusetzen. Die Rot-Grüne Regierung will mit dem Projekt das überdurchschnittliche Unfallrisiko der Fahranfänger senken.

Zwar hatte Niedersachsen als erstes Bundesland bereits 2004 einen Modellversuch eingeführt und seit März kann der begehrte Schein in allen Teilen des Landes erworben werden. Ein Bundesgesetz wurde jedoch erforderlich, weil an die Begleitperson bestimmte Anforderungen gestellt werden, die in allen Bundesländern gleich geregelt sein müssen. So muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und seit über fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B haben. Außerdem darf sie nicht mehr als drei Punkte in Flensburg zu dem Zeitpunkt haben, zu dem dem Jugendlichen die so genannte Prüfungsbescheinigung erteilt wird.

Darüber hinaus muss die Begleitperson vor und während einer Fahrt ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, soweit die Umstände dies zulassen. Alkohol ist der Begleitperson nur in engen Grenzen erlaubt. Mehr als 0,5 Promille sind verboten. Auch bei Drogengenuss scheidet die Begleitperson aus. Wegen des Mehraufwandes für die Behörden müssen die Fahranfänger 7,70 Euro für die Prüfbescheinigung und 1,80 Euro für die Überprüfung der Begleitperson zusätzlich bezahlen.