Begleitetes Fahren: Führerschein mit 17
Mit 17 hinters Steuer

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Den Pkw-Führerschein mit 17 und selber Auto fahren, das ist seit einigen Jahren möglich. AUTO BILD sagt, wie das Begleitete Fahren (BF17) funktioniert und welche Regeln gelten.

Nach bestandener Führerscheinprüfung gibt es eine Prüfbescheinigung als Führerscheinersatz.
Wer beim Begleiteten Fahren mitmachen will, kann sich schon im Alter von 16 Jahren und sechs Monaten mit der ausdrücklichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten in der Fahrschule für den Pkw-Führerschein anmelden. Dabei sollten auf dem Antragsformular schon die späteren Begleitpersonen angegeben werden. Dies ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, es ist auch später noch möglich, den Kreis der Beifahrer zu erweitern. Das Prozedere für den Führerschein mit 17 gleicht dem einer normalen Fahrausbildung: Der Führerscheinanwärter muss mindestens seine Pflichtstunden im Theorie- und Fahrunterricht ableisten. In der Theorie sieht der Gesetzgeber 14 Grund- und zwei Zusatz-Doppelstunden vor. Bei den Fahrstunden sind rechtlich nur die Sonderfahrten vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten. Den Rest bestimmt der Fahrlehrer. Auch die praktische und theoretische Führerscheinprüfung für den BF17-Schein sind dieselben wie für den "normalen" Führerschein ab 18.

Den "richtigen" Kartenführerschein gibt es erst nach dem 18. Geburtstag.
Bild: Werk
Wie der Name schon suggeriert, muss beim Begleiteten Fahren immer ein Copilot an Bord sein. Dieser muss gewisse Voraussetzungen erfüllen und in dem BF17-Antrag aufgeführt sein. Einfach mal einen Kumpel, der schon den echten "Lappen" hat, auf den Beifahrersitz bitten, ist nicht erlaubt. Die Begleitperson muss eine ganze Reihe von Auflagen erfüllen: Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B oder Klasse 3 sein und darf maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Nur wenn die Person all diese Kriterien erfüllt, kann sie in dem Führerscheindokument eingetragen werden. Die Begleitpersonen müssen allerdings keine Prüfung oder ähnliches mehr absolvieren. Es steht ihnen allerdings frei Informationsveranstaltungen zu besuchen, die die meisten Fahrschulen anbieten. Übrigens: Die Begleitperson muss während der Fahrt unbedingt fahrtauglich sein, das heißt sie darf nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Eine ganz entscheidende Frage ist natürlich, welche Autos man schon mit 17 bewegen darf. Die Antwort: Grundsätzlich alle, die auch beim normalen Führerschein der Klasse B erlaubt sind. Ob es ratsam ist, gleich in einem 500-PS-Sportwagen sein Können auf die Probe zu stellen, sei einmal dahingestellt. Es empfiehlt sich aber auf alle Fälle, einen Blick in die Versicherungspolice des Fahrzeugs zu werfen. Wenn darin explizit das Mindestalter eines Fahrers festgelegt ist, könnte es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Ohne Begleitperson, darf man alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen AM (z.B. Mopeds und Mofas, die bis zu 50 km/h schnell sind) und Klasse L (zum Beispiel Zugmaschinen) bewegen.
Ist das 18. Lebensjahr vollendet, darf sofort ohne Begleitung gefahren werden. Auch wenn der Führerschein mit 17 erworben wurde, muss keine zusätzliche Prüfung mehr absolviert werden. Allerdings ist der Besuch bei der Führerscheinstelle Pflicht: Die Prüfbescheinigung muss gegen den "richtigen" EU-Führerschein getauscht werden. Der Kartenführerschein wird in der Regel automatisch bei der zuständigen Führerscheinstelle ausgestellt, er muss nur abgeholt werden. Dabei wird eine Gebühr von rund 40 Euro erhoben. Sie variiert leicht je nach Bundesland und Behörde. Die rosa Prüfbescheinigung ist nur noch drei Monate nach dem Geburtstag gültig.
Beim Begleiteten Fahren werden im Grunde die gleichen rechtlichen Maßstäbe angelegt, wie beim regulären Führerschein. Also gibt es auch hier eine zweijährige Probezeit, in der zwischen sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden wird. A-Verstöße sind besonders schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Das Fahren ohne Begleitperson wird als A-Verstoß sanktioniert. Das bedeutet, dass die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert wird und die Fahrerlaubnis widerrufen wird. Voraussetzung für die Wiedererteilung ist die Teilnahme an einem Aufbau-Seminar. Hinzu kommen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer angehalten wird und die Prüfbescheinigung nicht dabei hat, muss zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen.
Was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?
Bevor Fahranfänger, die den Führerschein mit 17 gemacht haben, ins Auto steigen, sollte zunächst genau überprüft werden, ob das Begleitete Fahren von der Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Falls Zweifel bestehen, sollte man bei der Versicherung direkt nachfragen und den Vertrag ändern. Zwar erlischt nicht automatisch der Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber saftige Nachzahlungen (schließlich hat man ja eine Vertragsklausel verletzt) bis hin zur Kündigung durch die Versicherung sind möglich.
Bevor Fahranfänger, die den Führerschein mit 17 gemacht haben, ins Auto steigen, sollte zunächst genau überprüft werden, ob das Begleitete Fahren von der Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Falls Zweifel bestehen, sollte man bei der Versicherung direkt nachfragen und den Vertrag ändern. Zwar erlischt nicht automatisch der Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber saftige Nachzahlungen (schließlich hat man ja eine Vertragsklausel verletzt) bis hin zur Kündigung durch die Versicherung sind möglich.
Darf man mit der Bescheinigung im Ausland fahren?
Im Ausland darf man mit der BF17-Prüfbescheinigung nicht fahren. Eine Ausnahme ist Österreich, da das österreichische BF17-Modell fast identisch mit dem deutschen ist. Hier gilt die Bescheinigung jedoch nur bis zum Tag des 18. Geburtstags.
Im Ausland darf man mit der BF17-Prüfbescheinigung nicht fahren. Eine Ausnahme ist Österreich, da das österreichische BF17-Modell fast identisch mit dem deutschen ist. Hier gilt die Bescheinigung jedoch nur bis zum Tag des 18. Geburtstags.
Wann kann die Führerscheinprüfung frühestens abgelegt werden?
Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrprüfung kann frühestens einen Monat davor absolviert werden.
Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrprüfung kann frühestens einen Monat davor absolviert werden.
Dürfen Begleitpersonen während der Fahrt eingreifen?
Nein, das dürfen sie nicht. Die Begleitperson ist dazu da, dem Fahranfänger mit Ratschlägen zur Seite zu stehen und Sicherheit zu geben. Ins Geschehen eingreifen z.B. indem ins Lenkrad gegriffen wird, ist gefährlich und den Begleitern untersagt.
Nein, das dürfen sie nicht. Die Begleitperson ist dazu da, dem Fahranfänger mit Ratschlägen zur Seite zu stehen und Sicherheit zu geben. Ins Geschehen eingreifen z.B. indem ins Lenkrad gegriffen wird, ist gefährlich und den Begleitern untersagt.
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