Korn, Bier, Schnaps oder Wein: Wer Alkohol getrunken hat, der sollte grundsätzlich nicht mehr Auto fahren. Doch was gilt vor dem Gesetz? Nach §24 a des Straßenverkehrsgesetzes darf sich keiner mehr hinter das Steuer setzen, der mindestens 0,5 Promille im Blut hat. Wer unter diesem Wert liegt und sich auffällig im Straßenverkehr verhält, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Hier liegt die Grenze bei 0,3 Promille. Für Fahranfänger und diejenigen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot, sprich: eine 0,0-Promillegrenze. Wer mit 1,1 Promille ins Röhrchen pustet, muss mit besonders schweren Folgen rechnen – da kann es im Einzelfall sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kommen.

Alkoholfahrt: Unterschied Ordnungswidrigkeit und Straftat

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn Sie mit 0,5 bis 1,09 Promille Auto fahren, von der Polizei angehalten worden sind und keine Ausfallerscheinungen zeigen. Dieser Alkoholverstoß wird unterschiedlich stark bestraft, je nachdem, ob Sie Ersttäter sind oder nicht. Wenn Sie Anzeichen von Fahrunsicherheit aufweisen, gibt es drei Punkte im Fahreignungsregister sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Hinzu kommt ein Führerscheinentzug von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. In einigen Fällen kann der Führerschein auch auf Dauer entzogen werden.
Wenn Sie mehr als 1,1 Promille am Steuer erwischt werden, spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Solch eine Alkoholfahrt ist dann eine Straftat. Die Folgen: drei Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und Führerscheinentzug bzw. eine Sperrfrist ab sechs Monate bis zu fünf Jahren oder sogar auf Dauer.

Welche Konsequenzen/Bußgelder sind zu erwarten?

In der Tabelle zeigt AUTO BILD, welche Folgen drohen, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurden:

Dann drohen Fahrverbot oder Führerscheinentzug

Der größte Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug: Nach einem Fahrverbot gibt es den Führerschein zurück. Das ist nicht der Fall, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, zum Beispiel wegen einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille. Hier gilt eine Mindestsperre von sechs Monaten. Im Anschluss daran wird geprüft, ob Sie wieder fahren dürfen oder erst noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig ist.
Ein Fahrverbot kann nur in seltenen Fällen umgangen werden. Das zuständige Gericht prüft jeden Einzelfall darauf, ob eine "unzumutbare Härte" vorliegt – also ob bei einem Fahrverbot etwa die berufliche Existenz bedroht wäre. Wichtiger Hinweis: Innerhalb von vier Monaten (ab Rechtskraft der Entscheidung) muss das Fahrverbot angetreten werden, wenn in den zwei Jahren zuvor kein anderes Fahrverbot verhängt wurde. Ansonsten sofort, wenn die Entscheidung rechtskräftig wird.

Von

Isabella Sauer