An sich ist es mehr als einfach: Wer getrunken hat, der gehört nicht mehr an das Steuer eines Autos. Denn Alkohol beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktion des Fahrers. Schon bei 0,3 Promille lässt sich die Entfernung entgegenkommender Fahrzeuge schwer abschätzen und das Überholen ist entsprechend riskanter. Trotzdem schätzen viele Fahrer den Einfluss von Alkohol falsch ein. Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2016 von zwei Millionen aufgenommenen Unfällen 38.650 Unfälle auf den Einfluss berauschender Mittel zurückzuführen. Und sieben Prozent aller tödlich verletzten Verkehrsteilnehmer in Deutschland starben infolge eines Alkoholunfalls, das heißt jeder 14. Getötete. Mit einem Alkoholtester lässt sich der eigene Promillewert besser einschätzen, doch mit welchem Alkoholgehalt im Blut darf man überhaupt noch im Straßenverkehr unterwegs sein? Ab wann drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld? AUTO BILD klärt die wichtigsten Fragen zum Thema Promillegrenze in Deutschland und im Ausland.

Wie viel Alkohol ist in der Probezeit erlaubt?

Grundsätzlich liegt die Promillegrenze nach §24 a des Straßenverkehrsgesetzes bei 0,5 Promille. Doch wer auch mit weniger Alkohol im Blut auffällig im Straßenverkehr ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Grenze liegt bei 0,3 Promille. Ab einem Promillewert von 1,1 gilt das Vergehen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Wie hoch eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausfällt und wie lange ein Führerschein entzogen wird, ist vom Einzelfall abhängig.

Promillegrenzen

Promillewert ab 0,3 bis unter 0,5

Gibt es keine Anzeichen von Fahrunsicherheit, ist das Fahren mit ab 0,3 bis unter 0,5 Promille im Blut ohne Folgen. Fällt der Fahrer allerdings mit seiner Fahrweise im Straßenverkehr auf, so bekommt er drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahre). Hinzu kommt ein Fahrverbot von sechs Monaten bis fünf Jahren. In einigen Fällen kann der Führerschein auch auf Dauer entzogen werden. Gleiche Konsequenzen gelten, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt.

Promillewert ab 0,5

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit: Bei einem Erstverstoß gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister, 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich das Bußgeld und das Fahrverbot wird auf drei Monate angehoben. Bei einem dritten Verstoß müssen 1500 Euro gezahlt werden, und der Führerschein ist für drei Monate weg. In jedem Wiederholungsfall gilt: eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird ebenfalls angeordnet. Wie lange ein erneutes Vergehen als Wiederholungsfall gilt, hängt davon ab, wie lange die erhaltenen Punkte in der Verkehrssünderkartei gespeichert bleiben. Dies kann zwischen zweieinhalb und zehn Jahren liegen.
Anzeichen von Fahrunsicherheit: Es gibt drei Punkte im Fahreignungsregister sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahre). Hinzu kommt ein Führerscheinentzug von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. Je nach Fall kann der Führerschein auch auf Dauer entzogen werden. Gleiche Konsequenzen drohen, wenn es während einer Alkoholfahrt zu einem Verkehrsunfall kommt.

Promillewert ab 1,1

Es gibt drei Punkte im Fahreignungsregister sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahre). Hinzu kommt ein Führerscheinentzug von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. Je nach Fall kann der Führerschein auch auf Dauer entzogen werden. Gleiches gilt, wenn der Fahrer mehr als 1,1 Promille im Blut hat und einen Verkehrsunfall baut. Außerdem muss der Fahrer eine MPU bestehen. Ansonsten bekommt er seine Fahrerlaubnis nicht wieder.
Eine Promillegrenze gibt es erst seit 1953 in Deutschland. Damals galt: Bis 1,5 Promille ist Autofahren noch erlaubt. Schrittweise wurde dieser Wert dann von den Gesetzgebern nach unten hin korrigiert, da die Zahl der Unfälle aufgrund von Alkoholkonsum am Steuer enorm stieg. Im Jahr 1966 lag die Grenze dann bei 1,3 Promille, 1973 wurde sie auf 0,8 Promille hinuntergesetzt. Seit 2007 gilt: Kein Autofahrer darf mehr als 0,5 Promille im Blut haben.

Wo liegt die Promillegrenze in der Probezeit?

In Deutschland gilt für Fahranfänger in der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr die Null-Promille-Regelung. Wer also Alkohol getrunken hat und dabei erwischt wird, der muss ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro bezahlen, bekommt einen Punkt in Flensburg und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Die Krönung: Ein Aufbauseminar wird angeordnet, was bis zu 500 Euro kosten kann.
 
In anderen europäischen Ländern gelten ähnliche Regeln für Fahranfänger. So liegt etwa in Österreich die Promillegrenze für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, bei 0,1 Promille, in Griechenland und Lettland bei 0,2 Promille. Die Spanier räumen hingegen Jugendlichen eine Grenze von 0,3 Promille ein.

Promillegrenze für andere Verkehrsteilnehmer?

• Promillegrenze für Motorradfahrer
Für Motorradfahrer gilt die gleiche Promillegrenze wie für Pkw-Fahrer. Das heißt: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille spricht man von einer Trunkenheitsfahrt und wenn es zu einem Unfall kommt, kann schon ein Wert ab 0,3 Promille als Trunkenheitsfahrt gelten. Beim Motorrad gibt es für den Beifahrer (Sozius) keine direkte Promillegrenze. Jedoch muss der Fahrzeugführende dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch die Ladung oder die Besetzung gefährdet wird.
• Promillegrenze für Radfahrer
Nach dem § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird derjenige bestraft, der infolge von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Dazu zählen also auch Radfahrer. Im Jahr 1986 lag die absolute Fahrtauglichkeit im Verkehr bei 1,7 Promille. Der heutige Wert ist 1,6 Promille.  Wer unterhalb des Wertes alkoholisiert durch Fahrfehler auffällt, der macht sich ebenfalls strafbar.
• Promillegrenze für Lkw- und Busfahrer
Die Promillegrenze für Bus- und Lkw-Fahrer liegt ebenfalls bei 0,5. Jedoch findet eine Lkw- oder Busfahrt in der Regel nicht zu privaten Zwecken statt, sondern auf beruflicher Basis. Deswegen gilt oftmals eine 0,0 Promillegrenze. Viele Arbeitgeber stellen diese Forderung an ihre Fahrer. In Italien wurde im Jahr 2010 ein striktes Alkoholverbot für Berufsfahrer eingeführt.

• Promillegrenze für Fußgänger
Wer als Fußgänger sturzbetrunken auf der Straße aufgegriffen wird, der riskiert seinen Führerschein. Schließlich können Sie dann auch den Straßenverkehr gefährden, in dem Sie unüberlegt auf der Straße anstatt auf dem Gehweg laufen oder beispielsweise ohne nach links und nach rechts zu schauen den Verkehrsweg überqueren. Und wenn die Führerscheinstelle vermutet, dass ein betrunkener Fußgänger Alkohol abhängig ist, kann sie eine MPU anordnen. Wer diese nicht besteht, verliert seinen Führerschein.

• Segways und elektrisch betriebene Rollstühle
Segways werden als Kraftfahrzeuge eingestuft, ebenso wie elektrisch betriebene Rollstühle. Somit gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer: Bei mehr als 0,5 Promille im Blut begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 1,1 Promille beginnt die Fahruntüchtigkeit. Weniger Gedanken machen müssen sich hingegen Rollstuhlfahrer mit Handbetrieb. Laut Straßenverkehrsordnung zählen diese nämlich zu den sogenannten besonderen Fortbewegungsmitteln. Ebenso Inliner, Skateboards oder Roller. Hier gelten die Vorschriften, die auch für Fußgänger bestehen.

Wie hoch ist die Promillegrenze im Ausland?

In den meisten Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5. Jedoch gibt es wesentliche Unterschiede bei den Strafen, wenn jemand über den Durst trinkt und sich trotzdem noch hinters Steuer setzt. Mehr Informationen zu den Promillegrenzen in einzelnen Ländern finden Sie in der Tabelle unten.

Promillegrenzen im Ausland

Promillegrenzen im Ausland
Deutschland
0,5
ab 500 Euro
Belgien
0,5
ab 150 Euro
Dänemark
0,5
bis zu 1. Monatsverbot
Finnland
0,5
ab 15 Tagessätzen
Frankreich
0,5 (0,2 für Busfahrer)
ab 90 Euro bis zu 4500 Euro und/oder Gefängnis bis zu zwei Jahren
Griechenland
0,5
ab 80 Euro
Großbritannien, Ausnahme: Schottland
0,8/0,5
6414 Euro
Italien
0,5
ab 530 Euro
Kroatien
0,5
ab 90 Euro
Niederlande
0,5
ab 325 Euro
Österreich
0,5
ab 300 Euro
Polen
0,2
ab 145 Euro
Portugal
0,5
ab 250 Euro
Schweden
0,2
ab 40 Tagessätzen
Schweiz
0,5
etwa 545 Euro
Spanien
0,5
ab 500 Euro
Tschechien
0
ab 100 Euro
Türkei
0,5
ab 230 Euro
Ungarn
0
bis 970 Euro
USA
0,8 (0,0 für Fahrer unter 21 Jahren; 0,4 für Berufskraftfahrer)
Geldstrafe variiert nach Bundesstaat, in der Regel Fahrverbot auch für Ersttäter
Australien
0,5 (0,2 für Bus- und Lkw-Fahrer)
150 bis 601 Euro, Fahrverbot möglich
Neuseeland
0,8 (Fahranfänger bis 20 Jahre 0,3)
2716 bis 12.070 Euro, Fahrverbot und Haftstrafe möglich
Kanada
0,8 (0,5 in einigen Provinzen;0,0 für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren)
685 Euro für Ersttäter/Fahrverbot und Haftstrafe möglich

In Frankreich muss seit 2012 jeder Autofahrer einen Alkoholtester im Auto mitführen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Halter eines Fahrzeuges, das mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet ist. Das Missachten der Vorschrift zieht allerdings bislang keine Geldstrafe nach sich, wird aber empfohlen.

Wie kann ich meinen Promillewert berechnen?

Promillegrenze
Alkohol hat starke Auswirkungen: Bereits ab 0,2 Promille lässt das Sehvermögen nach.
Bild: AUTO BILD / Klaus Kuhnigk
Der Promillewert kann mit der Widmark-Formel berechnet werden. Dafür muss nicht nur die Blutalkoholkonzentration in Promille, sondern auch das Körpergewicht in Kilogramm sowie der Anteil an Körperflüssigkeit bekannt sein. Außerdem müssen Sie wissen, wie hoch die Alkoholmenge in Gramm im jeweiligen Getränk ist. Doch die Berechnung der Alkoholmenge in Gramm ist gar nicht so einfach. Deswegen der Tipp von AUTO BILD: Wer unbedingt seinen Promillewert wissen möchte, sollte sich schon vorher einen Einweg-Alkoholtest kaufen oder ein Alkoholmessgerät, welches Sie mehrfach benutzen können. Die Preise dafür variieren stark, von knapp drei Euro bis hin zu Geräten, die um die 350 Euro kosten. Auch gibt es im Internet einige Promillerechner. Doch deren Ergebnisse sind mit Vorsicht zu genießen. Sie liefern nur ungefähre Ergebnisse. Einen solchen Rechner bietet zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an. Doch eine genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration ist schwierig. Denn sie ist abhängig von der Menge, der Dauer und der zeitlichen Verteilung des Alkoholkonsums sowie die individuellen physiologischen Merkmale. Die Blutalkoholkonzentration kann zum Beispiel auch von Krankheiten oder Medikamenten beeinflusst werden. Am besten ist es also, wenn Sie gar nicht erst ins Auto steigen und sich hinter das Steuer setzen, wenn Sie Alkohol getrunken haben.
Welche Auswirkungen Alkohol auf den Körper hat, sehen Sie in dieser Tabelle:

Diese Auswirkungen hat Alkohol

Diese Auswirkungen hat Alkohol
ab 0,2
Nachlassen der Konzentration und des Sehvermögens
ab 0,3
Subjektiv bemerkbare Alkoholisierung; erste nachweisbare Beeinträchtigungen komplexer Tätigkeiten, z.B. Autofahren
ab 0,5
Experimentell nachweisbare Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit
0,5 bis 1,0
Enthemmung, Redseligkeit, zunehmende Störung der Sinnesfunktionen
1,0 bis 1,5
Deutliche Enthemmung, undeutliche Aussprache, Schwindelgefühl und Erbrechen möglich; generell Beeinträchtigungen der Motorik sowie Störungen der Sinnesorgane
1,5 bis 2,0
Gangunsicherheit bei Alkoholungewohnten, Distanzlosigkeit, Uneinsichtigkeit
ab 2,0
Tödliche Alkoholvergiftung, v.a. bei Alkoholungewohnten
2,5 bis 3,0
Allgemeiner Persönlichkeitsabbau, Bewusstseinstrübung und Erbrechen mit Aspirationsgefahr möglich
3,0 bis 3,5
Torkeln, Lallen, zunehmende Desorientiertheit und Verwirrtheit, häufige Erinnerungslücken
3,5 bis 5,0
Tödliche Alkoholvergiftung auch bei Alkoholtoleranten

Wie schnell baut sich Alkohol im Körper ab?

Fakt ist, je mehr Alkohol Sie im Blut haben, desto länger dauert es bis Sie wieder nüchtern sind. Der meiste Alkohol wird über die Leber abgebaut. Eine Faustregel: Nach einer Stunde ist der Alkoholspiegel im Blut um etwa 0,1 bis 0,2 Promille gesunken. Im Durchschnitt wird ein Alkoholgehalt von zwei Flaschen Bier (je 0,33 Liter) in ungefähr 3,5 Stunden abgebaut. Darauf verlassen kann man sich aber nicht. Im Durchschnitt sinkt der Blutalkoholgehalt um 0,15 Promille in einer Stunde bei den Männern und um 0,13 Promille bei den Frauen. Wie lange es dauert bis der Alkohol wieder vollständig aus dem Körper heraus ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn wie viel Alkohol im Blut ist, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel vom Alter, dem Gewicht und der Größe der Person. Oder aber auch, wie viel der Betroffene vorher gegessen hat.

Zahlt die Versicherung, wenn ich betrunken einen Unfall baue?

Haben Sie Alkohol getrunken, sind ins Auto gestiegen und haben einen Unfall gebaut? Dann droht Ihnen Ärger mit der Versicherung. Grundsätzlich wird jeder Unfall durch Alkohol am Steuer einzeln geprüft. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Unfall hätte verhindert werden können? Generell deckt die Haftpflicht die Ansprüche der Geschädigten sowohl für Sach-, als auch Personenschäden ab. Wer betrunken hinterm Steuer sitzt, der riskiert aber seinen Vollkasko-Schutz und kann von der Versicherung zum Regress herangezogen werden. Zurückverlangt werden können bis zu 5000 Euro. Die Reparaturkosten für das eigene Fahrzeug muss der Fahrer selbst tragen. In den meisten Versicherungsverträgen gibt es eine "Trunkenheitsklausel". Der Versicherte wird darauf hingewiesen, dass die Kfz-Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist, wenn er betrunken Auto fährt.

Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Wenn Sie gegen das in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegte Verkehrsrecht verstoßen haben, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. In der Regel muss das Bußgeld nicht vor Ort gezahlt werden, sondern es wird eine Zahlungsaufforderung per Post herausgeschickt. Meistens innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Alkoholfahrt. Neben einer Beschreibung des Tatbestandes beinhaltet der Bescheid auch einen Anhörungsbogen für eine mögliche Stellungnahme zum Vergehen sowie einen Überweisungsträger.

Wie verhalte ich mich bei einer Alkoholkontrolle?

18 Punkte in Flensburg
Haben Polizisten den Verdacht, dass Sie Alkohol getrunken haben, müssen Sie sich einem Alkoholtest unterziehen.
Bild: Frank Stange
Wenn Sie von der Polizei aus dem Straßenverkehr gezogen werden, fahren Sie rechts ran und suchen die Papiere zusammen: Personalausweis, Fahrzeug- und Führerschein. Rene Schönhardt, Sprecher der Polizeipressestelle in Hamburg, beschreibt den weiteren Prozess so: "Wenn uns dann im Gespräch eine Alkoholfahne des Fahrers entgegenkommt, äußeren wir unseren Verdacht." Der Fahrer werde dann gefragt, ob er Alkohol getrunken habe oder nicht. Wenn er mit ja antwortet, so muss der Fahrer aussteigen und die Polizisten holen ihr mobiles Alkoholtest-Gerät. "Dann muss der Betroffene das Mundstück auf das Gerät setzen und für 15 Sekunden hineinblasen, wie beim Aufblasen eines Luftballons", so der Pressesprecher. Wer hingegen einen Alkoholtest vor Ort verweigert, der müsse mit auf die Polizeiwache. Dort gibt es einen Arzt-Raum, in dem ein Mediziner aus der Rechtsmedizin dann den möglichen Verkehrssünder untersucht. Zudem wird eine Blutprobe entnommen. Je nach Ergebnis muss die Person dann seinen Autoschlüssel abgeben und darf diesen erst wieder abholen, wenn er nüchtern ist.
Muss ich bei einer Polizeikontrolle meinen Alkoholkonsum einräumen? Verkehrsrechtsexperte Uwe Lenhart sagt dazu: "Nein, niemand ist verpflichtet sich selbst zu belasten." Es empfehle sich sogar die entsprechende Frage zu verneinen. Werde diese nämlich bejaht, bestehe ein Anfangsverdacht die Promillegrenze überschritten zu haben. "Dann ist der Polizeibeamte verpflichtet, einen Alkoholtest durchzuführen", so der Jurist. Werde die Frage nach Alkoholkonsum hingegen verneint, liege es bei den Polizisten, ob sie dies glaubten oder nicht.

Von

Isabella Sauer