Führerscheinentzug
Hier ist der Führerschein in Gefahr

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Tempoüberschreitung, Alkohol, Drogenkonsum, Unfallflucht oder auch aggressive Verkehrsteilnehmer. Den Führerschein kann man auf verschiedene Arten verlieren. AUTO BILD sagt, wo die größten Gefahren lauern.
Ab welcher Tempoüberschreitung muss ein Autofahrer den Führerschein abgeben? Leicht zu merken: Wer innerhalb eines Ortes 31 km/h zu schnell fährt, geht einen Monat zu Fuß. Außerhalb einer Ortschaft gelten 41 km/h zu schnell als Grenze. In beiden Fällen kommen noch drei Punkte in Flensburg hinzu. Wiederholungstäter werden härter bestraft: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wird, geht ebenfalls einen Monat zu Fuß. Wie kann man verhindern, dass in einem solchen Fall der Führerschein entzogen wird? Nur mit einem Anwalt. Der kann vor Gericht beantragen, den Entzug in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Aber Vorsicht: Das geht, wenn überhaupt, nur beim ersten Mal. Bei jedem weiteren Verstoß geht der Raser ziemlich sicher vier Wochen zu Fuß.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss man den Führerschein in so einem Fall abgeben? Beim ersten Fahrverbot hat der Fahrer vier Monate Zeit, seinen Führerschein bei der Bußgeldstelle abzugeben. So kann der Betroffene die führerscheinlose Zeit planen. Braucht er den Führerschein zum Beispiel beruflich, kann er so das Fahrverbot mit dem Jahresurlaub verbinden. Beim zweiten Tempoverstoß mit Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren geht das nicht mehr. Dann ordnet die Bußgeldstelle den Termin für die Abgabe an.
Bei welchem Alkoholpegel ist der Führerschein automatisch weg? Bei einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille wird üblicherweise die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Kommen jedoch Anzeichen von Fahruntüchtigkeit hinzu, die im Zweifel der kontrollierende Polizist bezeugt, ist die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate weg. Zudem gibt es sieben Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille ist automatisch für sechs Monate Schluss mit dem Autofahren.
Wie werden Fahrten unter Drogeneinfluss gewertet? Genauso wie Fahrten unter Alkoholeinfluss. Was passiert, wenn man Drogen nimmt, aber nicht unter deren Einfluss fährt? Auch in diesem Fall ist der Führerschein in Gefahr. Hat die Führerscheinstelle aufgrund des Drogenkonsums Zweifel an der Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, kann sie eine Medzinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Fällt der Fahrer durch, ist der Fahrerlaubnis weg. Pferdefuß für Drogenkonsumenten: Bei Süchtigen zweifelt das Amt grundsätzlich an der Eignung des Betroffenen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Wann gefährdet ein einfacher Unfall den Führerschein? Zum Beispiel bei Unfallflucht. Entfernt sich der Unfallfahrer nach einem Blechschaden von mehr als 1500 Euro unerlaubt vom Unfallort, hat er kaum eine Chance. Verurteilt ihn das Gericht deshalb wegen Unfallflucht, ist die Fahrerlaubnis weg.
In welchen Fällen kann die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen werden? Lebenslanger Entzug ist sehr selten und kommt meist im Zusammenhang mit schweren Straftaten vor:
• Bei regelmäßigen Trunkenheitsfahrten.
• Wenn der Fahrer das Auto als Waffe oder für Straftaten wie Überfälle einsetzt.
• Wenn er trotz mehrerer Führerscheinsperren weiterfährt.
• Wenn der Fahrer als notorischer Straftäter unterwegs ist (Drängler oder Raser) oder
• aggressiv auf andere Verkehrsteilnehmer reagiert (Schläger).
• Bei regelmäßigen Trunkenheitsfahrten.
• Wenn der Fahrer das Auto als Waffe oder für Straftaten wie Überfälle einsetzt.
• Wenn er trotz mehrerer Führerscheinsperren weiterfährt.
• Wenn der Fahrer als notorischer Straftäter unterwegs ist (Drängler oder Raser) oder
• aggressiv auf andere Verkehrsteilnehmer reagiert (Schläger).
Wie können Radfahrer die Fahrerlaubnis verlieren? Wenn sie betrunken Rad fahren. Wird ein Radfahrer und Führerscheininhaber mit mindestens 1,7 Promille erwischt, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Fällt der Radfahrer bei dieser Prüfung durch, wird ihm die Fahrerlaubnis für sein Auto entzogen.
Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
Beim Fahrverbot muss nur das Papier oder die Scheckkarte abgegeben werden. Nach Ablauf der Fahrverbots-Frist kann man den Führerschein einfach bei der Bußgeldstelle abholen. Anders beim Entzug der Fahrerlaubnis: Mit dem Entzug erlischt dauerhaft die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen (§ 2 StVG). Entzogen wird die Fahrerlaubnis bei Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), Trunkenheit im Verkehr (§ 316), Unfallflucht mit Toten, Schwerverletzten (§ 142 StGB) oder erheblichem Sachschaden sowie bei Fahren im Vollrausch (§ 323a StGB) ab 2,5 Promille (Schuldunfähigkeit). Entzogen wird die Erlaubnis auch, wenn man 18 Punkte in Flensburg gesammelt hat. Nach Ablauf der beim Entzug angeordneten Frist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Wer während der Sperrfrist ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, wird hart bestraft – mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe (§ 21 StVG).
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