Dieser kleine "Notfall", wie Florian M. (27) ihn bezeichnet, hatte große Folgen: Der Angestellte einer Jugendherberge in Duisburg lud seinen VW Golf Hybrid während der Arbeitszeit über ein Verlängerungskabel an einer 220-Volt-Steckdose im Flur des Arbeitsplatzes auf.
Grund: Auf dem Hinweg zur Arbeit hatte der Akku laut M. plötzlich an Leistung verloren, der Rezeptionist wollte deshalb einen reibungslosen Rückweg nach seiner Spätschicht sicherstellen.

Nach E-Auto-Laden: Klage gegen Knallhart-Kündigung

Das Problem: Sein Chef erwischte ihn dabei und sprach eine fristlose Kündigung aus. Der Vorfall ereignete sich bereits am 12. Januar 2022 und wurde jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt, denn nach über vier Jahren Betriebszugehörigkeit reichte Florian M. Klage gegen die Knallhart-Kündigung ein.
VW Golf 1.4 eHybrid
So einen Hybrid-Golf lud der Kläger am Arbeitsplatz kurzzeitig auf.
Bild: Christian Bittmann / AUTO BILD
Und das durchaus erfolgreich: Nachdem bereits im März das Arbeitsgericht Duisburg festgestellt hatte, dass eine Abmahnung im vorliegenden Fall gereicht hätte, kam es nun in Düsseldorf zur Einigung im Sinne des Klägers: Er erhält eine Abfindung in Höhe von 8000 Euro brutto und ein gutes Arbeitszeugnis.
Da in den Augen des Richters wegen des Streits keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit besteht, wird die Kündigung zwar aufgehoben, das Arbeitsverhältnis aber dennoch beendet. Mittlerweile arbeitet Florian M. für eine Zeitarbeitsfirma als Hausmeister.

Achtung: Urteil kein Freifahrtschein

Als Freifahrtschein zum Aufladen am Arbeitsplatz ist das Urteil aber keineswegs zu verstehen: Dies sei durchaus ein Kündigungsgrund, wie das Gericht festhielt – aufgrund der extrem geringen Schadenssumme von gerade einmal 40 Cent und der bis dahin weißen Weste des Angestellten hätte aber zuerst eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen.
Zudem widerlegte das Gericht die Argumentation des Beklagten, das Aufladen sei per Hausordnung verboten gewesen. Diese gelte nur für Gäste, nicht aber für Mitarbeiter der Jugendherberge. Zudem hatte M. glaubhaft versichert, dass diverse Mitarbeiter regelmäßig andere elektronische Geräte, wie Handys, Tablets oder sogar E-Bikes am Arbeitsplatz aufgeladen hätten, ohne dafür Ärger zu bekommen.