Wer den Pfennig nicht ehrt, ist die Mark nicht wert. Die alte Volksweisheit aus alten D-Mark-Zeiten hat auch mit Cent und Euro keineswegs an Gültigkeit verloren. Und klar hat sich wohl jeder von uns schon mal auf der Straße oder dem Bürgersteig nach gefundenem Geld gebückt und dieses dann auch eingesteckt.
Kein Problem, wenn es sich dabei um Münzen oder Geldscheine mit einem Wert von unter zehn Euro handelt. Hier gilt die Faustregel: Geldwert zu klein, Verwaltungsaufwand zu groß. Kleine Beträge dürfen also bedenkenlos eingesackt werden.
Ab zehn Euro greift das deutsche Fundrecht. Das regelt nämlich, was behalten werden darf und was eben nicht. Alle Geldbeträge ab zehn Euro müssen verpflichtend im örtlichen Fundbüro oder eine Polizeidienststelle abgegeben bzw. mindestens gemeldet werden. Gleiches gilt übrigens auch bei Fundstücken, deren Wert zehn Euro überschreitet.
Geldfunde ab einem Wert von zehn Euro müssen im Fundbüro oder der bei der Polizei abgegeben werden.

Wer das missachtet, dem kann richtig Ärger drohen. Fundunterschlagung nennt das nämlich das Bürgerliche Gesetzbuch. Je nach Höhe des Geldfundes bzw. je nach Wert des gefundenen Gegenstands drohen dafür saftige Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis drei Jahren.

So lange kann sich der Besitzer melden

Meldet sich innerhalb von sechs Monaten niemand, der nachweisen kann, rechtmäßiger Besitzer eines Fundes zu sein, gehen Geld oder Fundstück zurück an den ehrlichen Finder. Kann die Fundsache innerhalb dieses Zeitraumes einem Besitzer oder einer Besitzerin zugeordnet werden, hat der Finder Anspruch auf eine Belohnung, den sogenannten Finderlohn. Bis zu einem Betrag oder Wert von 500 Euro sind das fünf Prozent der gefundenen Summe oder des Wertes. Bei einer höheren Geldsumme oder höherem Sachwert sind das dann immerhin noch drei Prozent.
Eigene Regeln in Sachen Fundstücke hat übrigens die Deutsche Bahn. Wer in Bus und Bahn fremdes Gut findet, der bekommt erst ab einem Geld- oder Warenwert von 50 Euro einen Finderlohn. Bis 500 Euro Wert gibt es 2,5 Prozent, ab 500 Euro 1,5 Prozent Finderlohn.
Dafür muss man aber nicht zwingend zur Polizei oder in ein Fundbüro. Es reicht aus, die Sachen beim Zugpersonal oder dem Busfahrer abzugeben.