Geldstrafe bis Gefängnis: Die harten Strafen bei einem Rotlichtverstoß
Wer über Rot fährt, kann sogar in den Knast kommen!

Wer in Deutschland bei Rot über die Ampel fährt, muss mit harten Strafen rechnen. Sogar Gefängnis ist möglich.
Bild: Klaus Kuhnigk
Als Autofahrer kennt man das: Man nähert sich einer Ampel, die auf Gelb umspringt. Heißt: Es kann nicht mehr lange dauern, bis Rot angezeigt wird. Viele versuchen es aber trotzdem noch, und prompt ist es zu spät: Sie huschen über die rote Ampel.
Und jetzt? Zunächst einmal ist es völlig egal, ob man aus Versehen über Rot gefahren ist, also wie im beschriebenen Beispiel wusste, dass es schiefgehen konnte und es trotzdem probiert hat. Egal ist es genauso, wenn es ein Versehen war.
Der wichtige Punkt bei einem Ampelverstoß ist die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Delikt.
Es kommt auf die Dauer an
Hierbei kommt es auf die Dauer der Rotphase an. Ist die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot, ist es ein einfacher Verstoß. Das hat ein Bußgeld in Höhe von 118,50 und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung sind es zwei Punkte und bis zu 268,50 Euro, hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot.
Ein qualifizierter Verstoß liegt vor, wenn die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot steht. Dann wird es richtig teuer, das Bußgeld beginnt bei 228,50 Euro und kann bei Sachschaden auf bis zu 388,50 Euro anwachsen. Es gibt immer zwei Punkte und zudem ein einmonatiges Fahrverbot.

Der wichtige Punkt bei einem Ampelverstoß ist die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Delikt.
Bild: Jürgen Christ
Es geht aber noch heftiger.
Denn wenn ein besonders rücksichtsloses Verhalten vorliegt und andere Verkehrsteilnehmer und/oder fremdes Eigentum beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden oder sogar Schaden nehmen, kann ein Verstoß gegen das Rotlichtsignal als Straftat eingestuft werden.
Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß
Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Die Schwere der Sanktionen hängt von den verursachten Schäden und der Gefährdung ab. Dies kann zu erhöhten Bußgeldern, einem Anstieg der Punktzahl im Verkehrszentralregister und einer längeren Dauer des Fahrverbots führen. In schwerwiegenden Fällen kann der Verkehrssünder gemäß § 315 c des Strafgesetzbuches (StGB) sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Fahranfänger erwartet ebenfalls eine härtere Bestrafung. Überfahren sie eine rote Ampel, gilt zusätzlich zu den bereits erwähnten Konsequenzen die Verpflichtung, ein Aufbauseminar zu absolvieren. Dieses Seminar muss innerhalb eines von der Straßenverkehrsbehörde festgelegten Zeitraums durchgeführt werden. Falls der Nachweis über den Seminarbesuch nicht innerhalb dieser Frist erbracht wird, führt dies zum dauerhaften Entzug des Führerscheins. Darüber hinaus wird die Probezeit für Fahranfänger um weitere zwei Jahre verlängert, wenn sie eine rote Ampel missachten.
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