Gericht kippt Bußgeld für Temposünder
Blitzer-Auswertung ist Behördensache

—
Weil ein Landkreis die Auswertung seiner Blitzerdaten einer Privatfirma überließ, klagten mehrere Autofahrer. Und sie bekamen recht.
(dpa) Glück für Temposünder: Weil der Landkreis Ludwigslust-Parchim die Datenauswertung einer Privatfirma in Wismar überlassen hatte, hält das Amtsgericht Parchim die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrolle für nicht verwertbar. Das Gericht gab damit am 1. April 2015 einer Klage von vier Autofahrern statt, die gegen ihre Bußgeldbescheide Widerspruch eingelegt hatten (Aktenzeichen: 5OWI2032/14).
Noch mehr Gerichtsurteile im Ratgeber Recht von autobild.de
So sehen die neuen Blitzer aus
Auswertung darf nicht privat erfolgen

Blitzerdaten dürfen nicht von einem Privatunternehmen ausgewertet werdem, urteilte das Amtsgericht Parchim.
Hunderte Kläger ziehen nach
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann noch Rechtsbeschwerde einlegen. Tut sie das, wird sich das Oberlandesgericht in Rostock mit dem Fall befassen. Dem Amtsgerichts Parchim liegen nach eigenen Angaben noch Hunderte ähnlicher Klagen von geblitzten Autofahrern aus dem Kreis vor. Das Urteil könnte nach Meinung des Richters darüber hinaus Wirkung entfalten, da auch andere Landkreise mit der Privatfirma kooperieren.
Service-Links